Ich erlaube mir mal, zu Deiner Entlastung direkt von der Seite der DRV zu zitieren: (gekürzt von mir)
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Diese Entscheidung obliegt den örtlichen Gesundheitsbehörden bzw. den Landesbehörden.
Ist es von den Bedingungen her generell möglich, dass Rehabilitanden innerhalb der Reha-Klinik in einer Quarantäne verbleiben?
Ja, grundsätzlich sind die Reha-Kliniken hierauf vorbereitet.
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Eine spezielle „COVID-19-Rehabilitation“ gibt es nicht. Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen einer COVID-19-Erkrankung gefährdet ist, können eine Anschlussrehabilitation (AHB) der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Sozialdienste der Akutkrankenhäuser unterstützen bei der Antragstellung.
Die Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar nach einer abgeschlossenen Akutbehandlung. Für Rehabilitanden mit Lungenerkrankung stehen der Rentenversicherung ausreichend Reha-Kliniken mit speziellen Angeboten zur Verfügung: Kranken- und Atemgymnastik, Ausdauertraining, Bewegungstraining, Krafttraining, Ergotherapie sowie balneo-physikalische Therapien fördern die Atemfunktion und stärken die Leistungsfähigkeit. Angebote aus der Psycho¬therapie stehen ebenfalls zur Verfügung.




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