Ich würde sogar soweit gehen, dass ich nicht mal sicher bin, ob die BRD überhaupt völkerrechtlich bindende Verträge schließen kann. Völkerrechtlich braucht ein Staat weder Territorium noch eine Regierung, um weiter zu existieren. Er kann lediglich ohne zumindest eins von beidem keinerlei Geschäfte wahrnehmen. Damit hätte das deutsche Reich nie aufgehört. zu existieren, es ist lediglich seit dem 09. Mai 1945 ohne Kontrolle über sein Territorium und seit dem 23. Mai 1945 auch ohne amtierende Regierung. Die Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 spiegelt zwar die faktischen Umstände wider, nicht jedoch die Völkerrechtlichen. Auch die Erklärung der Rechtsnachfolgerschaft des Reiches durch die Bunzelrepublik hat Völkerrechtlich kein Gewicht, sie lebt "nur" davon, dass es letztlich keine Institution gibt, vor der man so etwas anfechten könnte.
Das sind natürlich formaljuristische Spiegelfechtereien, zumal auf einem Gebiet, das nicht mal allumfassend kodifiziert ist, sondern von Tradition und Gewohnheit bestimmt wird. Relevant ist, was faktisch passiert. Und so konnte Brandt zwar die deutsche Ostgrenze formal gar nicht anerkennen, da er nicht der Regierungschef des Staates war, der diese Grenze besaß, es gibt aber auch keine Stelle an die sich wer auch immer wenden könnte, um diesem formalen Umstand zu faktischer Bedeutung zu verhelfen. So bleibt es letztlich dabei, das Grenzen in Europa mit Waffengewalt gezogen worden sind. Okay, das würde ich akzeptieren, wenn Deutschland es gewesen wäre, das diese Grenzen gezogen hat. Also muss ich wohl auch damit leben, wenn andere sich dieses Recht genommen haben. Und, wie gesagt, der Deutsche Osten ist so oder so Geschichte, dort hin führt niemals ein Weg zurück. (Was nicht heißen soll, dass ich nicht die Ländereien der Familie zurück nähme, stünde das irgendwie zur Debatte

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