Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
Freiheit ist etwas Subjektives, ob man sich frei fühlt oder nicht, hängt von den eigenen Ansprüchen ab. Konstituierende Bürgerrechte, gut und schön, aber haben wir die wirklich noch? Wir werden mit allem möglichen Blödsinn gegängelt, und da meine ich jetzt nicht die Maskenpflicht. Jede Äußerung, ganz gleich in welchem Rahmen, legt man besser auf die Goldwaage, wenn sie einem namentlich zugeordnet werden kann. Das hat mich schon gestört, als es "nur" um die Opferzahlen des HC ging, nicht mal, weil ich die bezweifeln oder andere Zahlen belegen könnte, schlicht, weil mich Denkverbote stören. Aber heute ist die Zahl der Möglichkeiten, sich die soziale Acht einzufangen, um ein vielfaches Größer. Da reicht es schon, wenn ich nicht von Leder-Gays begeistert bin, die zum Straßenkarneval laden, es wird nicht mal mehr Toleranz erwartet, erwartet wird Zustimmung. Jede Schneeflocke mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung verlangt kategorisch Respekt für die Zündfehler seiner Neuronen, morgens fühlt sich jemand als Mann, Mittags als Frau, Abends vielleicht als Ochsenfrosch, aber ich bin "verbal übergriffig", wenn ich so jemandem sage, dass er dringend mal zum Psychiater muss? Sind das die Freiheiten, die du meinst?
Nein, das sind selbstverständlich nicht die Freiheiten, die ich meine. Freiheit wirkt in zwei Richtungen. Die Freiheit etwas zu tun ist genauso wichtig wie die Freiheit, etwas nicht zu tun bzw. von etwas in Ruhe gelassen zu werden. Ein Grundgedanke, der unserem Grundgesetz immanent ist.
Das Gefühl von Freiheit ist subjektiv. Freiheit kann aber objektiv definiert werden. Denn Grundrechte garantieren unserer Verfassung nach den Schutz vor staatlichen Eingriffen. Grundrechte finden ihre Grenzen lediglich dort, wo andere Güter von Verfassungsrang beeinträchtigt sind. Im Wege der sog. praktischen Konkordanz werden widerstreitende Rechte und Rechtsgüter in Ausgleich gebracht. Unser Recht garantiert also ein objektiv messbares Maß an Freiheit. Das macht den Vergleich zu anderen Rechtsordnungen möglich und einfach. Die Freiheit ist selbstredend nicht absolut. Es gibt auch im deutschen Recht zahlreiche Beispiele für Unfreiheit. Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist als quasi Einzelfallgesetz ein Beispiel dafür. Hoch umstritten aus genau diesem Grund.

Ungeachtet deutscher Grundrechte hat es ein Juste-Milieu in Deutschland fertig gebracht, den öffentlichen Diskurs zu erobern und in weiten Teilen nach Belieben zu beherrschen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist im Deutschen Recht geschützt. Davon entkoppelt ist die Frage, ob man für seine Meinung sozial hingerichtet, an den Pranger gestellt und geächtet wird. Eine Linke Minderheit hält dafür die Hebel in der Hand, nicht zuletzt deswegen, weil sie die Mainstream-Medien beherrscht.

Wie ist das zu bewerten? Gar nicht so einfach. Fest steht jedenfalls, dass Ernst-Wolfgang Böckenförde Recht hat, wenn er sagt, dass die Demokratie von Voraussetzungen lebt, die sie selbst nicht garantieren kann.