Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
Da kenne ich,

Strafgesetzbuch (StGB)


§ 146 Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.
Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2.
falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3.
falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Das dürfte in allen zivilisierten Staaten ähnlich geregelt sein, allenfalls/vielleicht mit anderen Sanktionsmöglichkeiten.
So wie ich die rot markierten Stellen interpretiere, muss man erst einmal nachweisen dass der Verdächtige wusste, dass der Schein nicht echt ist.
Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen

Früher hatte man Geld-,/Münzfälscher/-schneider sogar gehenkt oder die Hände abgeschnitten/-gehackt.
Aber das Recht, vor dem Abmurksen noch wenigstens ein Gerichtsverfahren zu bekommen, ist älter als das Papiergeld - wenn nicht sogar älter als Münzgeld.
Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen

Das war nun mal eine N… oder jemand mit etwas dunkler Hautfarbe, maximal Pigmentierter, ist das eine genehmere Formulierung?, das steht außer Frage und kein grünes Marsmännchen. Ist es schon rassistisch auf die Hautfarbe hinzuweisen?

Dass die Polizisten nicht die cleversten ihrer Zunft gewesen sein dürften ist ebenfalls unstrittig und die Vorgehensweise mehr als bedenklich war auch. Aber wir kennen alle die tatsächlichen Zusammenhänge nicht, wieso diese so rigoros vorgegangen sind.
Genau das ist ja auch mehr oder weniger der offizielle Vorwurf: Die Beamten sollen den Gefangenen absichtlich misshandelt und dabei unabsichtlich getötet haben. Ein so genannter „felony murder“ in Deutschland würde man so etwas wohl „bedingten Vorsatz“ nennen.

Und die Demonstranten behaupten, dass solche Versehen vor allem bei Menschen ohne Melaninmangel passieren...

So oder so muss sich niemand gefallen lassen, wenn selbst die Polizei buchstäblich dümmer ist als die Polizei erlaubt.