Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
Als das Grundgesetz geschaffen wurde, wurde der Begriff „Verfassung“ bewusst vermieden. Denn das Grundgesetz war in der Form, in der es 1949 verabschiedet wurde, als Provisorium gedacht.
Carlo Schmidt bei der Einsetzung des GG: [Links nur für registrierte Nutzer]
Wenn der Artikel 146 doch so überflüssig ist, warum hat man ihn nicht gestrichen oder umgeschrieben wie andere auch!"Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das
Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des
deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu
beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder
Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben
etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse
Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch
ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den
praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu
werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine
Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit."
Nur um das nochmal ganz deutlich zu sagen, ich stelle weder das Grundgesetz als oberste gesetzliche Instanz in Frage noch noch delegitemiere ich die BRD!
Das war offenbar ein Versuch, denen Honig um's Maul zu schmieren, die dachten, dass die ehemaligen Ostgebiete noch nicht ganz verloren waren. Ob es als Provisorium gedacht war oder nciht ändert nix daran, was das GG tat und noch immer tut: Es bildet die Grundlage für den Aufbau und das Funktionieren des deutschen Staates.
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Mitglied der Fraktion der Liberalen
Art. 146 GG hält lediglich eine Option zu einer Verfassungsneuschöpfung bereit, keinesfalls ist der Gesetzgeber zu einer Neuschöpfung verpflichtet. Insofern bleibt das Grundgesetz bis zur Inanspruchnahme einer Neuschöpfung als Verfassung in Kraft. Sie ist also vollwertige Verfassung. Art.146 GG enthält insbesondere kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht auf Durchführung einer Volksabstimmung.
Und bevor jetzt wieder alle Experten hier ausrasten und "Systemling!!!1" "Unwissender!!" und "falsch!!1" schreien: lest einfach rein:
BVerfG NVwZ-RR 2000, 474;
BVerfGE 5, 85 (128); 144, 20 (197);
BVerfGE 89, 155 (180) = NJW 1993, 3047 (3050)
Ich habe das doch erklärt, wenn internationale Gesetze über deutsche Gesetze stehen, dann kann man das doch nicht Verfassung nennen.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
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