Behördeninterne Weisungen
Bundesebene in Deutschland
Das deutsche
[Links nur für registrierte Nutzer] interpretiert
[Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 des
[Links nur für registrierte Nutzer] von 2001 dahingehend, dass die Beschäftigten der obersten Bundesbehörden verpflichtet seien, der „sprachliche[n] Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie im dienstlichen Schriftverkehr“ Rechnung zu tragen und „geschlechtergerecht zu formulieren“.
[Links nur für registrierte Nutzer] Die Benutzung des generischen Maskulinums sei „nicht akzeptabel“, ebenso wenig Formulierungen wie „Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet“.
[Links nur für registrierte Nutzer] Es sei zwar „erkennbar, dass nach wie vor Akzeptanzprobleme insbesondere bei der geforderten weitgehenden Vermeidung des generischen Maskulinums bestehen“, entsprechende Vorbehalte zu überwinden sei aber Dienstpflicht aller Beschäftigten der obersten Bundesbehörden.
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Verbot der Verwendung des generischen Maskulinums in Kiel
In der Stadt Kiel gibt es ein Verbot, in Formularen, Schreiben und Veröffentlichungen der Stadtverwaltung das generische Maskulinum zu benutzen: Es gilt dort heute
„für die Verwaltung eine Schreibanweisung aus dem Jahr 2003. Sie verlangt, dass beide Geschlechter explizit genannt oder neutralisierende Formen benutzt werden; das [Links nur für registrierte Nutzer] ist dagegen nicht zugelassen. Eindeutig ist, dass in Texten der Landeshauptstadt Kiel das Maskulinum nicht mehr vorkommen darf, wenn beide Geschlechter gemeint sind oder sein könnten.“
– Friederike Braun, Annegret Bergmann:
»Frauen sind nicht der Rede wert«?[Links nur für registrierte Nutzer]