Bei uns haben die Jungs ein perfektes Schlupfloch gefunden, wie man trotz Coronakrise in der Ferienwohnung Urlaub machen darf.
Touristische Beherbergungen sind in der Quarantäne-Zeit verboten, aber man kann das sehr leicht umgehen, in dem man mit den Touristen einfach einen unbefristeten Mietvertrag schließt und sie am Urlaubsort einen Zweitwohnsitz registrieren lässt. Dann gilt dieser Vorgang rechtlich nicht als Beherbergung von Touristen, sondern als Ansiedlung von Mietern.
Laut Vertrag kann der "Mieter" diesen jederzeit fristlos kündigen, wenn er seinen Urlaub in der Region beendet hat und dann ab nach Hause.
Wir wollen auf diese Weise im Juli für zwei Wochen in die Krim fahren. Wir mieten uns in Jalta ein Haus mit Garten, Grillplatz und Pool.
Auf der Krim melden zurzeit die Unternehmer ihre ganzen Hotels ab und deklarieren sie einfach als Wohnraum.
Einziger Haken: Auf dem Hotelzimmer muss eine eigene Küche vorhanden sein, damit es als Wohnraum gelten kann. Und wenn man will, dass täglich geputzt wird, muss man einen Zusatzvertrag mit dem Reinigungsunternehmen schließen.


 
			
			
 
					
						 
					
						 
			 AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !
 AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !
				
 
					
					
					
					
				

 Zitat von Hay
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