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Bolle
Versammlungsfreiheit
„Überbordender Aktionismus bei Aushebelung von Grundrechten“
Stand: 13:22 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten
Von Frederik Schindler
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in der Corona-Krise fast vollständig ausgesetzt. Verfassungsrechtler kritisieren: Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Und ein Polizeirechtler stellt bei einigen Beamten ein allzu rigoroses Durchgreifen fest.
Seit Bestehen der Bundesrepublik wurden die Grundrechte noch nie so massiv eingeschränkt wie in der Corona-Krise. Teil dieser Eingriffe ist auch das explizite [Links nur für registrierte Nutzer] vieler Bundesländer. Momentan kann gegen die starken Einschränkungen der Freiheitsrechte nicht einmal protestiert werden.
„Damit ist ein für den öffentlichen Diskurs zentrales Grundrecht komplett kaltgestellt, und dies auf einer sehr wackligen gesetzlichen Grundlage“, sagt Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg. Viele Grundrechte würden gerade auf durchaus legitime Art und Weise beschränkt. Die Versammlungsfreiheit sei aber das Freiheitsrecht, das eine öffentliche Diskussion auch über die Corona-Maßnahmen ermögliche.
Auch Oliver Lepsius, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster, ist sich sicher: „Es muss die Möglichkeit bestehen, mit Gleichgesinnten durch eine Demonstration in der Öffentlichkeit gehört zu werden.“ Die Demonstrationsfreiheit sei eine der Demokratie zutiefst angemessene Artikulationsform: „Das Recht des kleinen Mannes auf Gehör.“
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