Heute Termin bei der Polizei
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Von Lars Wienand
15.04.2020, 11:09 Uhr
Die am Ostersonntag in die Psychiatrie gebrachte Heidelberger Anwältin Beate Bahner hat die Einrichtung verlassen können. Das bestätigte die Einrichtung.
Die als "Coronoia"-Anwältin bekannt gewordene Heidelberger Juristin Beate Bahner ist nicht mehr in der Psychiatrie. Dort war sie am Ostersonntag eingeliefert worden, nachdem sie auf der Straße ein Auto angehalten und um Hilfe gebeten hatte, weil sie sich vor möglichen Killern fürchtete. Polizisten hatten sie als "sehr verwirrt" erlebt, sie war dann gegen ihren Willen stationär in der Psychiatrie der Uni-Klinik Heidelberg aufgenommen worden. Demnach hatte sie fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt.
Eine Sprecherin der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Heidelberg sagte am Mittwoch auf t-online.de-Anfrage wörtlich: "Ich kann bestätigen, dass sie heute nicht mehr stationär Patientin ist." Weitergehende Auskünfte darf die Universitätsklinik nicht geben – Datenschutz und Patientenrechte wiegen schwer. Bahner hat an diesem Mittwoch eine Vorladung zur Polizei, die gegen sie wegen Aufrufs zu strafbaren Taten ermittelt.
Ein Telegram-Kanal "Beate Bahner" verbreitete am Mittwoch, dass Bahner bereits am Dienstagabend entlassen worden sei. Über den Kanal war auch am Montag eine Sprachnachricht der Juristin zu ihrer Unterbringung verbreitet worden, die sich dann als authentisch bestätigte.
In der auch auf ihrer Homepage veröffentlichten neuen Nachricht erklärt Bahner, dass sie sich bei der Vernehmung bei der Kripo zur Sache äußern werde. Die Mitteilung ist im Sprachstil gehalten, in dem sich Bahner in den vergangenen Tagen geäußert hatte. Eine anwaltliche Vertretung benötige sie nicht, "nachdem nahezu die gesamte Anwaltschaft und nahezu die gesamte Justiz seit zwei Wochen (versagt) und damit (...) zur blitzschnellen Etablierung des monströsesten und ungeheuerlichsten Unrechtsregimes beigetragen haben, das die Welt je gesehen hat."
Gegen sie wird ermittelt wegen ihrer Erklärungen im Zusammenhang mit einem gescheiterten Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Beantragt hatte sie die Aufhebung aller Maßnahmen wegen des Coronavirus, die sie zu "Coronoia" erklärt hat.
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