Na ja, ein „europäisches Recht“ gibt es ja gar nicht. Das was die „Recht“ nennen sind nur Vereinbarungen, die nur solange gelten, wie sie von den Vertragsparteien anerkannt werden. Würde sich ein nationaler Widerstand bilden, der mit Waffengewalt gegen eine deutsche Regierung vorgeht, dann könnte die EU absolut nichts machen. Sollten sich aber wider Erwarten der Vernunft ausländisches Militär in diese Kampfhandlungen in irgendeiner Form einmischen, so wäre das ein kriegerischer Angriff gegen dieses Volk. Verliert die Regierung diesen Kampf, dann befinden sich die Staaten, die sich mit Waffengewalt in die inneren Angelegenheiten eingemischt haben, faktisch mit der neuen deutschen Staatlichkeit im Kriegszustand. Was dann natürlich für diese Staaten nicht folgenlos bleiben würde.








