Landrat Wolfgang Lippert teilte am heutige Mittwoch mit, dass ab sofort für das Stadtgebiet Mitterteich eine Ausgangssperre verhängt wurde. Diese gilt zunächst bis 2. April. Damit ist Mitterteich der erste Ort in Bayern, in dem es eine Ausgangssperre gibt.
Ausgenommen von dem Verbot sind die Ortsteile: Großbüchlberg, Großensterz, Gulg, Hammermühle, Kleinbüchlberg, Kleinsterz, Oberteich, Pechofen, Pleußen, Steinmühle. Zudem ausgenommen von dem Verbot sind: Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers, Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens innerhalb des Stadtgebiets Mitterteich, Besuche von Arztpraxen, Sanitätshäusern, Optiker, Hörgeräteakustiker und Gesundheitspraxen (z. B. Physiotherapieeinrichtungen), Apothekenbesuche innerhalb des Stadtgebiets Mitterteich, Besuche von Filialen der Deutschen Post, Tanken an Tankstellen, Geldabheben bei Banken, Hilfeleistungen für Bedürftige, Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte auf dem Weg zum Stützpunkt oder Einsatzort, notwendiger Lieferverkehr, Abgabe von Briefwahlunterlagen und unabdingbare Versorgungen von Haustieren. In begründeten Fällen kann beim Landratsamt Tirschenreuth eine Ausnahme beantragt werden. Ausführlicher Bericht von der Pressekonferenz folgt.