Die Formulierung derzeit ist so:
[Links nur für registrierte Nutzer]Mit den Änderungsanträgen wurden auch andere steuerliche Sachverhalte geändert. So wurde die Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Termingeschäften und aus dem Ausfall von Kapitalanlagen im Privatvermögen beschränkt. Verluste aus Termingeschäften wie dem Verfall von Optionen können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus sogenannten Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustreduzierung ist auf 10.000 Euro begrenzt. Nicht verrechnete Verluste können allerdings auf die Folgejahre vorgetragen werden.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Totalverluste zum Beispiel wegen der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter. Die Regelungen sollen nach Ablauf von zwei Jahren evaluiert werden, um zu verhindern, dass mit der Verlustberücksichtigung neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden können. Während die FDP-Fraktion die Begrenzung der Verlustverrechnung als falsch bezeichnete, wäre es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber gewesen, wenn es bei der Ursprungsfassung geblieben wäre. Denn zunächst hatte die Regierung der Verlustverrechnung in diesen Fällen einen Riegel vorschieben wollen.
"Einkünften von Termingeschäften und Ausfall von Kapitalanlagen": Ich lese das so: Gewinne aus Termingeschäften können nur noch bis zu einer Grenze von 10.000 Euro mit Totalverlusten (Ausfall von Kapitalanlagen) verechnet werden.
Das würde bedeuten: Die im Beispiel beschriebene Situation, daß jemand auf 10.000 Euro Bruttogewinn z.B. 33.000 Euro Steuern zahlen muß, kann nur dann entstehen, wenn es sich bei den Verlusten um Totalverluste handelt.
Bei Futures ist das z.B. ausgeschlossen.



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