
Zitat von
skydive
Es ist eben kein Betrug, wenn man seine Herkunft verschleiert, denn das ist für das Asylverfahren erst mal nicht relevant. Ein Afrikaner wird es schwer haben sich als Syrer verkaufen zu wollen, da ist schon mal das Aussehen außen vor und für das Bundesamt ist es relativ leicht die tatsächliche Herkunft zu erfahren. So etwas aber nennt man nicht Asylbetrug sondern das ist ganz normaler Schwindel. Jemand, der keinen asylrelevanten Tatbestand vorweisen kann, der hat mit oder ohne richtige Angaben keinen Erfolg im Asylverfahren und genau darum geht es. Momentan werden Syrer durch die Verwaltungsgerichte anerkannt, jedoch mit dem Hinweis auf eine befristete Duldung, bis sich die Verhältnisse im Herkunftsland geändert haben. Des Weiteren ist die Wirtschaftsflucht auch kein Betrug. Das würde jeder vernünftig denkende Mensch so machen. Es handelt sich um keinen Betrug, da auch keine strafrechtlich Ermittlungen eingeleitet werden, bei falscher Herkunftsangabe.