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Nach Berliner Wahlchaos
Bundeswahlleiter erhebt Einspruch gegen Ergebnis der Bundestagswahl



Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte.

Sechs Wahlkriese im Visier

Der Einspruch des Wahlleiters bezieht sich auf die Wahlkreise:

  • 75 Berlin-Mitte
  • 76 Berlin-Pankow
  • 77 Berlin-Reinickendorf
  • 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf
  • 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
  • 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost

Eingereicht werden Einsprüche beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Frist endet am 26. November. Am Ende muss der Bundestag entscheiden, ob ein Einspruch berechtigt gewesen ist oder nicht. Wahlen können dann ganz oder in Teilen für ungültig erklärt, so dass es zu Nachwahlen kommt. Es ist aber auch möglich, dass lediglich eine Rechtsverletzung festgestellt wird.


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Kein Bundestagsabgeordneter wird sein Mandat in Frage stellen!
Bleibt immer noch die Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.