Danke für die Erläuterung! Im Falle einer missbräuchlichen Benutzung der Lichthupe ist der Sachverhalt natürlich ziemlich eindeutig und der Warner hat schlechte Karten.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube gelesen oder gehört zu haben, dass auch schon Autos ein paar hundert Meter vor der Radarkontrolle seitlich geparkt wurden (ganz ordnungsgemäß, selbstredend) und ein Pappschild im Fenster aufgestellt hatten mit der Aufschrift "Vorsicht Radar".
Als die Polizei bemerkte, dass plötzlich keine Geschwindigkeitsübertretungen mehr auftraten, sei man der Sache nachgegangen und habe das Auto mit dem Schild gefunden. Der Halter sei dann mit einem Bußgeld belegt worden (aber wie gesagt, kann ich mich an die Details nicht mehr erinnern).
Da ich Geschwindigkeitskontrollen grundsätzlich richtig finde (wenn diese nicht eindeutig als Gelddruckmaschine missbraucht werden, sondern wirklich an neuralgischen Punkten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen), finde ich das Urteil jenes Gerichts sehr unglücklich, das Rundfunksendern erlaubt, Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen zu senden.
Es gibt meines Wissens sogar eine Pflicht, dass Kommunen in lokalen Zeitschriften ankündigen müssen, wann und wo mobile Kontrollen stattfinden werden.
Dadurch ist dann jeder benachteiligt, der zufällig nicht den entsprechenden Sender hört oder den Lokalteil seiner Zeitschrift nicht gelesen hat.
Alles ein bisschen absurd....![]()






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