Ein ziemlich schräger Aspekt wurde bei diesem Thema noch gar nicht angesprochen: Die unterschiedliche Bewertung der Warnung vor Radarkontrollen.
Wenn ein Autofahrer entgegenkommende Fahrer durch Lichtzeichen oder andere Zeichen vor einer (mobilen) Geschwindigkeitskontrolle warnt und die Polizei bekommt dies mit, wird der Warner bestraft.
Wenn aber Rundfunksender per Durchsagen (Beispiel: "Auf der B4711 steht zwischen Kleinkleckersdorf und Großhausen ein Blitzer hinter dem Ortseingangsschild") vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnt, ist dies laut Gerichtsbeschluss zulässig.
Unsere Rechtsprechung ist wirklich schizoid. :rolleyes:
Ich habe alleine 2009 6000Km in Italien abgerissen und bin eigentlich jedes Jahr dort, 2010 ist eine Ausnahme.
Aber an einen Fall erinnere ich mich noch besonders. Irgendwo zwischen Verona und Venedig, ich glaube 2006, ich überhole zügig aber nicht rasend mehrere Fahrzeuge. Dann drängt sich der Wagen hinter mir in eine Lücke auf der rechten Fahrbahn, überholt mich rechts und macht eine Vollbremsung vor mir. Soweit so gut. Aber was jetzt kam, war mir neu. Ein anderer Wagen setzte sich vor den Verkehrsrowdy und macht mehrere Vollbremsungen. Lässt ihn immer wieder kommen und voll auf die Bremse. Anscheinend um zu zeigen wie das ist. Ob die beiden jedoch alle Tassen im Schrank haben, wage ich zu bezweifeln. Das war Highnoon auf der Autobahn. Sowas habe ich in Deutschland noch nicht gesehen.
Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."
Mitglied der AfD
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[QUOTE=DenkMal;4165486]"Auf diese Weise" - also durch Raser?
Wenn ja, dann sind wir uns ja direkt mal einig.
Bei mir bräuchte der Raser allerdings hinterher keinen Rollstuhl mehr, sondern nur noch einen Sarg.[/QUOTE]
Bist ganz schön militant, wa?![]()
1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
und die verpasste Gelegenheit.
Nur wenn er es nicht gut begründet.
Sieht er etwa beim entgegenkommenden Verkehr vor dem Blitzer viele Vollbremsungen, darf er vor dieser Gefahrenquelle mit Lichthupe andere Verkehrsteilnehmer warnen. Fährt irgendein entgegenkommendes Fahrzeug scheinbar zu weit Richtung Mittellinie darf ebenfalls gewarnt werden.
Sind Fahrer abgelenkt weil sie vielleicht Ausschau nach dem Blitzer halten etwa nach Verkehrsfunk-Durchsage, darf auch mit Lichthupe zu mehr Konzentration aufgefordert werden.
Verwarnt wird man nämlich nicht wegen dem Warnen vor einem Blitzer, sondern wg. dem mißbräuchlichen Gebrauch der Lichthupe oder Hupe.
Deren Gebrauch ist aber zulässig, wenn man andere oder sich selbst gefährdet sieht.
Alles eine Sache der Begründung! Die Beweislast liegt bei der Gegenseite.
Ich persönlich warne vor Blitzern, wennn deren Primärziel Abzocke ist....ähm ich mich oder andere gefährdet sehe.
Alion
Schenkt Ihnen nichts und nehmt Ihnen alles!"Aus Nacht,
durch Blut,
zum Licht!"
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.




Der Bremswegrechner ist ein Mist.
Nimmt man z.B. 100 km/h und eine griffige Fahrbahn und ABS (7,5) kommt der beim Bremsweg auf 48,43Meter.
Autobild machte Test, nicht haltlose Berechnungen uns siehe da:
18. Mai 2006 ... Opel Vectra, Renault Laguna, Toyota Avensis und VW Passat im Vergleich. ... Bremsweg (kalt) aus 100 km/h, 37,5 m, 38,2 m, 37,3 m, 37,4 m
Bremsweg Bugatti Veyron von 300 auf 0 283m
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