Ok, Du scheinst im wesentlichen die Argumentation zu teilen, mit der sich das BVerfG aus der Verantwortung redet. Bei wievielen Verwaltungsgerichten müsste man da wieviele Maßnahmen anfechten? Wie lange soll das dauern? Das BVerfG schreibt ja auch noch, dass die Rechtsanwältin darlegen müsse, wo sie persönlich betroffen ist. Das ist doch völlig am Thema vorbei, denn alle sind betroffen! Ist es nicht plausibler, dass bei Grundrechtsverletzungen und Verdacht auf Staatsstreichen das Verfassungsgericht zuständig ist, v.a. flächendeckend und bundesweit, erst recht wenn es eilig ist. Wofür haben wir die denn? Das Grundgesetz wird mit Füßen getreten und während sich das BVerfG um die Einhaltung von Formalien ergießt. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde sich die Mehrheit der Juristen dagegen stellen.
Du schriebst außerdem:
Aus welchen vielen Gründen denn sonst noch?Der Antrag ist aus vielen Gründe eine Katastrophe.
1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
2. Alle Staaten verschuldet? - Wie das verzinste Schuldgeldsystem die Weltwirtschaft versklavt.
3. Wie die Hochfinanz das Weltgeschehen steuert.
Das war m.E. kein "Mimimi", sondern konsequent. Wenn der Rechtsstaat abgeschafft ist und der Linksstaat vom BVerfG bestätigt wird indem es seine Arbeit verweigert, macht der Beruf des Rechtsanwalts keinen Sinn mehr, bzw. im Gegenteil: er dient dann nur noch als Maskerade eines Scheinrechtsstaates.
1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
2. Alle Staaten verschuldet? - Wie das verzinste Schuldgeldsystem die Weltwirtschaft versklavt.
3. Wie die Hochfinanz das Weltgeschehen steuert.
1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
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Hä? Bevor man über einen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert, sollte man sich zumindest mal darüber einig sein, dass Verfahrensvorschriften nicht nach Belieben übergangen werden können. Im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist klar normiert, unter welchen Voraussetzungen ein Bürger einer Verfassungsbeschwerde/ eine einstweilige Anordnung beantragen kann und welche Voraussetzungen ein solcher Antrag formal erfüllen muss. Das ist vor anderen Gerichten übrigens nicht anders. Auch vor dem Verwaltungsgericht musst du die Verwaltungsgerichtsordnung beachten.
Wenn diese Frau das mit ihrem Antrag gleich mehrfach nicht tut, dann hat sie eben Pech gehabt. Das BVerfG redet sich nicht "aus der Verantwortung". Bei allem Verständnis über den Ärger zu bestimmten Maßnahmen und Verordnungen zu Corona. Wenn Frau Rechtsanwältin meint, einen solchen Antrag ohne Grundkenntnisse selbst zu stellen, dann muss sie sich nicht wundern, wenn das BVerfG die Fehler beachtet, die ihr Schriftsatz enthält. Sie hätte sich als Zivilrechtlerin ja auch Rat von einem Anwalt aus dem öff. Recht holen können. Der hätte ihr ein sachgerechtes Vorgehen empfohlen. Sich jetzt darüber aufzuregen, finde ich super billig und scheinheilig.
Oder erwartest Du vom BVerfG, dass es geltendes Verfahrensrecht missachtet/beugt?
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Was zur Hölle ist Dein Problem? Ich bete überhaupt nichts runter. Dass das BVerfG der Auffassung ist, die Frau habe das Subsidiaritätsprinzip der Verfassungsbeschwerde missachtet, dann liegt es daran, dass die Frau es missachtet hat. Dafür muss ich nicht die Begründung des Gerichts lesen, sondern ins BVerfGG schauen. Ihr Antrag enthält so dermaßen viele formelle Mängel, dass mir sowas an ihrer Stelle hochnot peinlich wäre. Denn als Juristin müsste sie zumindest mal hinterfragen, ob ihr Antrag den Anforderungen genügt.
Lies doch Mal den Teil ihres Antrags zu Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit). Sorry, aber das ist einfach nur schwach.
Was Du hier forderst ist, dass ein Gericht einfach sämtliche formalen Voraussetzungen ignorieren soll, nur weil Du den Unmut dieser Frau über die Corona-Verordnungen teilst. Das ist Blödsinn im Quadrat. Warum forderst Du Rechtsbeugung?
Die Forderungen des BVerfG sind in der Praxis nicht erfüllbar, wie ich oben schon erklärt hatte. Zudem sind diese Richter selber Zeugen der Grundgesetzverstöße (wie übrigens alle anderen BRD-Juristen auch), handeln aber nicht, sondern verweigern ihre Arbeit. Ein solches "BVrefG" braucht keiner. Die Justiz ist komplett korrumpiert.
Richtereid:
Wo sind die mutigen Richter, die sich an ihren Eid halten?"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
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Du argumentierst bewusst an der Sache völlig vorbei. Dir ist die Funktion des BVerfG überhaupt nicht klar. Die Vermeidung von Pupolarklagen ist ein verfassungsrechtlich einwandfreier Grundsatz. Er gilt übrigens auch vor Instanzgerichten. Auch vor einem Verwaltungsgericht bedarf es zB einer Klagebefugnis --> Du musst dich auf die Verletzung eines subj. öffentlichen Rechts berufen, um zu Klagen. Was soll daran falsch sein? Dass die Voraussetzungen unerfüllbar seien, ist glatt falsch. Von jemandem, der vor dem BVerfG klagen möchte, kann man schon erwarten, Verfahrensvoraussetzungen nicht bewusst zu umgehen. Das gesamte Recht würde sonst nicht funktionieren. Deiner Logik nach wären jedes Jahr 100.000 Verfassungsbeschwerden anhängig.
Deine Vorstellung, Richter seien "mutig", wenn sie die Gerichtsordnungen nicht beachten würden, ist völliger Wahnsinn. Wie kann man ich an anderer Stelle über Rechtsverletzungen aufregen, wenn man für sein eigenes politisches Anliegen, Rechtsbeugung fordert?
Was um Himmels Willen ist so falsch daran, auch von dieser Anwältin zu verlangen, dass sie ihre Anträge korrekt verfasst und stellt? Was? Wenn sie sogar zu doof ist, für einen Antrag (zu Art. 8 I GG) den Sachverhalt richtig darzulegen, dann hat sie sich nicht zu beschweren.. Einfach nur frech ist das.
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