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Thema: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

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  1. #1
    libertär Benutzerbild von Vitalienbruder
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Doch habe ich gerade. Glücklicherweise sind ihr Antrag und der Beschluss des BVerfG frei verfügbar, sodass man ganz genau nachlesen kann, was beantragt wurde.
    Der Antrag ist aus vielen Gründe eine Katastrophe. Der wohl bitterste Teil ist, dass sie die verfassungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegserschöpfung nicht kennt oder nicht versteht. Wer vor dem BVerfG klagen möchte, obwohl der Rechtsweg nicht erschöpft ist, hat das 1 Mal 1 des Verfassungsprozessrechts nicht kapiert. Das ist grundsätzlich nicht schlimm, nur finde ich die empörte Verwunderung über den Ablehnungsbeschluss ziemlich frech. Da könnte sie schon selbstkritischer sein.
    Bist Du Jurist? Wo soll man denn sonst klagen, wenn es um die Grundrechte geht? Wie sähe Deiner Meinung nach der Rechtsweg bei einem Eilantrag aus? (Bin selber kein Jurist.)

    Der Antrag ist aus vielen Gründe eine Katastrophe.
    Aus welchen Gründe denn sonst noch?
    1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
    2. Alle Staaten verschuldet? - Wie das verzinste Schuldgeldsystem die Weltwirtschaft versklavt.
    3. Wie die Hochfinanz das Weltgeschehen steuert.

  2. #2
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
    Bist Du Jurist? Wo soll man denn sonst klagen, wenn es um die Grundrechte geht? Wie sähe Deiner Meinung nach der Rechtsweg bei einem Eilantrag aus? (Bin selber kein Jurist.)



    Aus welchen Gründe denn sonst noch?
    Wenn eine Landesregierung eine Verordnung erlässt, aufgrund derer sie Behörden ermächtigt, infektionsschutzrechtliche Maßnahmen in Form von Allgemeinverfügungen zu erlassen, dann ist der Klageweg zunächst das Verwaltungsgericht. Und zwar sollte sich die Klage gegen die konkrete Maßnahme richten. Das Verwaltungsgericht prüft die Verordnung als Rechtsgrundlage inzident. Das ganze geht auch als Eilrechtsschutz. Das hat sie - offenbar - nicht gemacht.

  3. #3
    libertär Benutzerbild von Vitalienbruder
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Wenn eine Landesregierung eine Verordnung erlässt, aufgrund derer sie Behörden ermächtigt, infektionsschutzrechtliche Maßnahmen in Form von Allgemeinverfügungen zu erlassen, dann ist der Klageweg zunächst das Verwaltungsgericht. Und zwar sollte sich die Klage gegen die konkrete Maßnahme richten. Das Verwaltungsgericht prüft die Verordnung als Rechtsgrundlage inzident. Das ganze geht auch als Eilrechtsschutz. Das hat sie - offenbar - nicht gemacht.
    Ok, Du scheinst im wesentlichen die Argumentation zu teilen, mit der sich das BVerfG aus der Verantwortung redet. Bei wievielen Verwaltungsgerichten müsste man da wieviele Maßnahmen anfechten? Wie lange soll das dauern? Das BVerfG schreibt ja auch noch, dass die Rechtsanwältin darlegen müsse, wo sie persönlich betroffen ist. Das ist doch völlig am Thema vorbei, denn alle sind betroffen! Ist es nicht plausibler, dass bei Grundrechtsverletzungen und Verdacht auf Staatsstreichen das Verfassungsgericht zuständig ist, v.a. flächendeckend und bundesweit, erst recht wenn es eilig ist. Wofür haben wir die denn? Das Grundgesetz wird mit Füßen getreten und während sich das BVerfG um die Einhaltung von Formalien ergießt. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde sich die Mehrheit der Juristen dagegen stellen.

    Du schriebst außerdem:
    Der Antrag ist aus vielen Gründe eine Katastrophe.
    Aus welchen vielen Gründen denn sonst noch?
    1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
    2. Alle Staaten verschuldet? - Wie das verzinste Schuldgeldsystem die Weltwirtschaft versklavt.
    3. Wie die Hochfinanz das Weltgeschehen steuert.

  4. #4
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
    Ok, Du scheinst im wesentlichen die Argumentation zu teilen, mit der sich das BVerfG aus der Verantwortung redet. Bei wievielen Verwaltungsgerichten müsste man da wieviele Maßnahmen anfechten? Wie lange soll das dauern? Das BVerfG schreibt ja auch noch, dass die Rechtsanwältin darlegen müsse, wo sie persönlich betroffen ist. Das ist doch völlig am Thema vorbei, denn alle sind betroffen! Ist es nicht plausibler, dass bei Grundrechtsverletzungen und Verdacht auf Staatsstreichen das Verfassungsgericht zuständig ist, v.a. flächendeckend und bundesweit, erst recht wenn es eilig ist. Wofür haben wir die denn? Das Grundgesetz wird mit Füßen getreten und während sich das BVerfG um die Einhaltung von Formalien ergießt. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde sich die Mehrheit der Juristen dagegen stellen.

    Du schriebst außerdem:

    Aus welchen vielen Gründen denn sonst noch?
    Hä? Bevor man über einen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert, sollte man sich zumindest mal darüber einig sein, dass Verfahrensvorschriften nicht nach Belieben übergangen werden können. Im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist klar normiert, unter welchen Voraussetzungen ein Bürger einer Verfassungsbeschwerde/ eine einstweilige Anordnung beantragen kann und welche Voraussetzungen ein solcher Antrag formal erfüllen muss. Das ist vor anderen Gerichten übrigens nicht anders. Auch vor dem Verwaltungsgericht musst du die Verwaltungsgerichtsordnung beachten.

    Wenn diese Frau das mit ihrem Antrag gleich mehrfach nicht tut, dann hat sie eben Pech gehabt. Das BVerfG redet sich nicht "aus der Verantwortung". Bei allem Verständnis über den Ärger zu bestimmten Maßnahmen und Verordnungen zu Corona. Wenn Frau Rechtsanwältin meint, einen solchen Antrag ohne Grundkenntnisse selbst zu stellen, dann muss sie sich nicht wundern, wenn das BVerfG die Fehler beachtet, die ihr Schriftsatz enthält. Sie hätte sich als Zivilrechtlerin ja auch Rat von einem Anwalt aus dem öff. Recht holen können. Der hätte ihr ein sachgerechtes Vorgehen empfohlen. Sich jetzt darüber aufzuregen, finde ich super billig und scheinheilig.

    Oder erwartest Du vom BVerfG, dass es geltendes Verfahrensrecht missachtet/beugt?

  5. #5
    libertär Benutzerbild von Vitalienbruder
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Hä? Bevor man über einen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert, sollte man sich zumindest mal darüber einig sein, dass Verfahrensvorschriften nicht nach Belieben übergangen werden können. Im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist klar normiert, unter welchen Voraussetzungen ein Bürger einer Verfassungsbeschwerde/ eine einstweilige Anordnung beantragen kann und welche Voraussetzungen ein solcher Antrag formal erfüllen muss. Das ist vor anderen Gerichten übrigens nicht anders. Auch vor dem Verwaltungsgericht musst du die Verwaltungsgerichtsordnung beachten.

    Wenn diese Frau das mit ihrem Antrag gleich mehrfach nicht tut, dann hat sie eben Pech gehabt. Das BVerfG redet sich nicht "aus der Verantwortung". Bei allem Verständnis über den Ärger zu bestimmten Maßnahmen und Verordnungen zu Corona. Wenn Frau Rechtsanwältin meint, einen solchen Antrag ohne Grundkenntnisse selbst zu stellen, dann muss sie sich nicht wundern, wenn das BVerfG die Fehler beachtet, die ihr Schriftsatz enthält. Sie hätte sich als Zivilrechtlerin ja auch Rat von einem Anwalt aus dem öff. Recht holen können. Der hätte ihr ein sachgerechtes Vorgehen empfohlen. Sich jetzt darüber aufzuregen, finde ich super billig und scheinheilig.

    Oder erwartest Du vom BVerfG, dass es geltendes Verfahrensrecht missachtet/beugt?
    Die Forderungen des BVerfG sind in der Praxis nicht erfüllbar, wie ich oben schon erklärt hatte. Zudem sind diese Richter selber Zeugen der Grundgesetzverstöße (wie übrigens alle anderen BRD-Juristen auch), handeln aber nicht, sondern verweigern ihre Arbeit. Ein solches "BVrefG" braucht keiner. Die Justiz ist komplett korrumpiert.

    Richtereid:
    "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
    Wo sind die mutigen Richter, die sich an ihren Eid halten?
    1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
    2. Alle Staaten verschuldet? - Wie das verzinste Schuldgeldsystem die Weltwirtschaft versklavt.
    3. Wie die Hochfinanz das Weltgeschehen steuert.

  6. #6
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
    Die Forderungen des BVerfG sind in der Praxis nicht erfüllbar, wie ich oben schon erklärt hatte. Zudem sind diese Richter selber Zeugen der Grundgesetzverstöße (wie übrigens alle anderen BRD-Juristen auch), handeln aber nicht, sondern verweigern ihre Arbeit. Ein solches "BVrefG" braucht keiner. Die Justiz ist komplett korrumpiert.

    Richtereid:


    Wo sind die mutigen Richter?
    Du argumentierst bewusst an der Sache völlig vorbei. Dir ist die Funktion des BVerfG überhaupt nicht klar. Die Vermeidung von Pupolarklagen ist ein verfassungsrechtlich einwandfreier Grundsatz. Er gilt übrigens auch vor Instanzgerichten. Auch vor einem Verwaltungsgericht bedarf es zB einer Klagebefugnis --> Du musst dich auf die Verletzung eines subj. öffentlichen Rechts berufen, um zu Klagen. Was soll daran falsch sein? Dass die Voraussetzungen unerfüllbar seien, ist glatt falsch. Von jemandem, der vor dem BVerfG klagen möchte, kann man schon erwarten, Verfahrensvoraussetzungen nicht bewusst zu umgehen. Das gesamte Recht würde sonst nicht funktionieren. Deiner Logik nach wären jedes Jahr 100.000 Verfassungsbeschwerden anhängig.
    Deine Vorstellung, Richter seien "mutig", wenn sie die Gerichtsordnungen nicht beachten würden, ist völliger Wahnsinn. Wie kann man ich an anderer Stelle über Rechtsverletzungen aufregen, wenn man für sein eigenes politisches Anliegen, Rechtsbeugung fordert?

    Was um Himmels Willen ist so falsch daran, auch von dieser Anwältin zu verlangen, dass sie ihre Anträge korrekt verfasst und stellt? Was? Wenn sie sogar zu doof ist, für einen Antrag (zu Art. 8 I GG) den Sachverhalt richtig darzulegen, dann hat sie sich nicht zu beschweren.. Einfach nur frech ist das.

  7. #7
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    [...].
    Deine Argumente leuchten mir ein: es gibt vorgeschriebene Verfahrens- und Rechtsmodalitaeten die im Rechtswesen eingehalten werden muessen.

    Doch wo in dem Rechtswesen wird der Zeitfaktor beruecksichtigt? Dass der 'normale' Rechtsweg traege, schleppend und ausgedeht ist, ist bekannt.

    Drum meine Frage: wenn es einer eiligen richterlichen Entscheidung bedarf ; i.e. innerhalb Stunden; gibt es in DEU ein solches juristisches Instrument dass eine Aktion der Regierung sofort einstellen kann?

    (Wir wissen in den U.S.A. ist soetwas moeglich; auch kann der President per Executive Order sofort ein Gesetz mit sofortiger Wirkung proklamieren - all dies wo zeiteiliges Handeln und dessen Legitimitaet dringend noetig ist.)

  8. #8
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
    ...

    Aus welchen Gründe denn sonst noch?
    Steht ja ziemlich klar im Beschluss des BVerfG drin.

    Ein weiterer ziemlich grober Fehler wird in Nr. 2 a) der Gründe dargelegt: sie begehrt mit einer Verfassungsbeschwerde die Feststellung einer Verletzung objektiven Verfassungsrechts. Das geht überhaupt nicht. Geltendmachen kann sie nur solche Verletzungen, bei denen sie unmittelbar selbst betroffen ist. Verletzungen etwa des "Rechtsstaatsprinzips" gehören nicht dazu.

    Auch ist ihr Antrag inhaltlich völlig unzureichend, weil er nicht substantiiert genug ist (siehe Nr. 2 b)). Es fehlt der Vortrag zur fehlenden Subsidiarität einer einstweiligen Anordnung vor dem BVerfG.

    Was ihr Antrag zum Versammlungsgrundrecht angeht, hat sie es noch nicht einmal fertig gebracht, den Sachverhalt in ausreichender Weise darzulegen. Als Antragstellerin ist sie dazu verpflichtet, den Sachverhalt vorzutragen. Einen Amtsermittlungsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichts gibt es dazu nicht. Zumindest das hätte man ihr zugetraut.

  9. #9
    libertär Benutzerbild von Vitalienbruder
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Steht ja ziemlich klar im Beschluss des BVerfG drin.

    Ein weiterer ziemlich grober Fehler wird in Nr. 2 a) der Gründe dargelegt: sie begehrt mit einer Verfassungsbeschwerde die Feststellung einer Verletzung objektiven Verfassungsrechts. Das geht überhaupt nicht. Geltendmachen kann sie nur solche Verletzungen, bei denen sie unmittelbar selbst betroffen ist. Verletzungen etwa des "Rechtsstaatsprinzips" gehören nicht dazu.

    Auch ist ihr Antrag inhaltlich völlig unzureichend, weil er nicht substantiiert genug ist (siehe Nr. 2 b)). Es fehlt der Vortrag zur fehlenden Subsidiarität einer einstweiligen Anordnung vor dem BVerfG.

    Was ihr Antrag zum Versammlungsgrundrecht angeht, hat sie es noch nicht einmal fertig gebracht, den Sachverhalt in ausreichender Weise darzulegen. Als Antragstellerin ist sie dazu verpflichtet, den Sachverhalt vorzutragen. Einen Amtsermittlungsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichts gibt es dazu nicht. Zumindest das hätte man ihr zugetraut.
    Ach so, Du betest einfach sämtliche Ausreden des BVerfG nach, warum es ok ist, Verfassungsbrüche einfach geschehen zu lassen. Na dann bist Du bestimmt ein glücklicher Untertan.
    1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
    2. Alle Staaten verschuldet? - Wie das verzinste Schuldgeldsystem die Weltwirtschaft versklavt.
    3. Wie die Hochfinanz das Weltgeschehen steuert.

  10. #10
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Verfassungsklage gegen Corona-Diktatur abgeschmettert (RA Beate Bahner)

    Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
    Ach so, Du betest einfach sämtliche Ausreden des BVerfG nach, warum es ok ist, Verfassungsbrüche einfach geschehen zu lassen. Na dann bist Du bestimmt ein glücklicher Untertan.
    Was zur Hölle ist Dein Problem? Ich bete überhaupt nichts runter. Dass das BVerfG der Auffassung ist, die Frau habe das Subsidiaritätsprinzip der Verfassungsbeschwerde missachtet, dann liegt es daran, dass die Frau es missachtet hat. Dafür muss ich nicht die Begründung des Gerichts lesen, sondern ins BVerfGG schauen. Ihr Antrag enthält so dermaßen viele formelle Mängel, dass mir sowas an ihrer Stelle hochnot peinlich wäre. Denn als Juristin müsste sie zumindest mal hinterfragen, ob ihr Antrag den Anforderungen genügt.
    Lies doch Mal den Teil ihres Antrags zu Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit). Sorry, aber das ist einfach nur schwach.

    Was Du hier forderst ist, dass ein Gericht einfach sämtliche formalen Voraussetzungen ignorieren soll, nur weil Du den Unmut dieser Frau über die Corona-Verordnungen teilst. Das ist Blödsinn im Quadrat. Warum forderst Du Rechtsbeugung?

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