AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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brain freeze
Daß es sich um Betrug handelt, ist natürlich nur deine unerhebliche Propagandameinung, die Zuständigkeit betrifft selbstverständlich Kläger/Geschädigte aus Kanada und USA, Füllmich will sich, so weit mir bekannt, ja auch nur einer Zivilsammelklage anschließen, was in den USA jedenfalls, so weit mir bekannt, möglich ist.
In dem Falle wäre das nicht möglich und dafür gibt es mehrere Gründe:
1) Drosten und Wieler sind Deutsche, die Klagenden sind Deutsche und die angeblichen Schäden, basierend auf irgendwelchen Corona-Maßnahmen sind durch Deutsche entstanden. Dafür sind die amerikanischen Gerichte einfach nicht zuständig.
2) Eine amerikanische Sammelklage würde sich auf behauptete Schäden durch spezifische amerikanische Maßnahmen beziehen, was vor allem die einzelnen Bundesstaaten erlassen haben. Daran kann sich ein Deutscher (es sei denn vielleicht, er wohnte zu diesem Zeitpunkt in besagtem Bundesstaat) nicht anschließen, weil die Maßnahmen die meinetwegen New York beschlossen hat, für Deutschland keine Gültigkeit haben, Deutsche dadurch also auch nicht betroffen sind.
3) Man kann nicht allgemein gegen Corona oder sowas auf Schadensersatz klagen, man muss konkrete Schäden auf Basis konkreter Maßnahmen benennen können. Und diese waren zwischen Deutschland und USA weder in ihrem Gegenstand noch zeitlich deckungsgleich und schon garnicht von den gleichen Verursachern beschlossen.
Das ganze riecht schlicht nach Betrug von vorne bis hinten.
Besonders weil diese Nummer hier so verkauft wird, als würde man gegen zwei Individuen (Drosten und Wieler) klagen. Wo soll denn da bitte eine entsprechende Schadenssumme für eine Sammelklage eintreibbar sein?
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e
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Empirist
........
3) Die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte ist mehr als zweifelhaft. Denn es ist ein Deutscher Schädiger, Deutsche Geschädigte und ein auf Deutschland beschränktes Vorgehen (die nationale Teststrategie, hat ja sogar national im Namen stehen). Die Amerikaner legen ihre Zuständigkeit zwar gerne weit aus, aber das wäre schon sehr weit hergeholt. ..............
Quak weiter Deinen Kinder Blödsinn: Allein Auslands Bestechungs ist dann International. (Pariser Anti Korruptions Konvention von 1998) und wie VW,ist man hier mit Roche, den Drosten Tests,Impfstoffen International tätig, auch in den USA:
Gehirn einschalten wohl totol unbekannt, was nicht passt, wird ignoriert. Deine Meinung, reicht max. für die eines schwachsinniges Kindes.
So einen Schwachsinn, muss man erst einmal erfinden
https://www.startpage.com/av/proxy-i...43feaa477c2a73
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Querfront
Spanien errichtet totale Corona Diktatur.
https://de.rt.com/europa/120605-gese...snahmezustand/
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"Gesetzesreform" in Spanien: Droht ein permanenter Ausnahmezustand?
Spanien will mit Bezug auf die "Corona-Krise" eine "Sicherheitsgesetzesreform" durchsetzen. Demnach soll der Staat im "Krisenzustand" das Eigentum von Privatpersonen und Firmen beschlagnahmen dürfen. Auch die "Zusammenarbeit" mit den Medien soll dann ausgebaut werden. ...
Mögliche Beschlagnahmung von Vermögen und Dienstleistungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger ausnahmslos den Anordnungen und Anweisungen der zuständigen Behörden Folge leisten müssen, wenn eine sogenannte "Situation von Interesse für die nationale Sicherheit" ausgerufen wird. Das umstrittene Gesetz beinhaltet auch, dass verschiedene Behörden sämtliche Vermögenswerte "vorübergehend" beschlagnahmen oder "besetzen" können, ohne dass das näher erklärt wird. ....
Das wird nicht auf Spanien beschränkt bleiben. Ich rechne noch im Herbst mit ähnlichen Maßnahmen in ganz EUropa, d.h. auch in D. Frankreich wird wohl als Erster folgen, wenn man sich Macrons gestrige Äußerungen anhört. Völlig irre, wie schnell das geht. Was jetzt kommt, wird richtig hässlich, weil mit der Härte der maßnahmen, auch der widerstand dagegen robuster wird.
Sollte das alles einmal wahr werden ?
Aber noch halte ich das Ganze für eine Fake-Meldung... :auro:
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navy
e
Quak weiter Deinen Kinder Blödsinn: Allein Auslands Bestechungs ist dann International. (Pariser Anti Korruptions Konvention von 1998) und wie VW,ist man hier mit Roche, den Drosten Tests,Impfstoffen International tätig, auch in den USA:
Gehirn einschalten wohl totol unbekannt, was nicht passt, wird ignoriert. Deine Meinung, reicht max. für die eines schwachsinniges Kindes.
So einen Schwachsinn, muss man erst einmal erfinden
https://www.startpage.com/av/proxy-i...43feaa477c2a73
Wenn, dann meinst du das UNCAC, welches aus dem Jahre 2003 ist. Darin geht es aber um die Verhinderung, Bekämpfung und strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche, Korruption von Beamten... von Staatsseite aus.
Darin werden zum Beispiel Richtlinien zur Transparenz von Beamteneinstellungen, Beförderungen... festgelegt.
Das hat überhaupt nichts mit dieser angeblichen zivilrechtlichen Klage in den USA zu tun. Da hast du noch nicht mal die richtige Gerichtsbarkeit erwischt.
Aber übrigens wäre auch dann für ein Vorgehen in Deutschland nicht die USA zuständig, sondern der ratifizierende Staat in dessen Territorium der Tatbestand stattfindet.
Auch der Rest ist ziemlich absurd. Ein Test wird von den Deutschen/Europäischen Behörden zugelassen, da ist ein amerikanisches Gericht einfach nicht zuständig.
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kiwi
So ganz dunkel habe ich in Erinnerung dass so ein krummes Ding unter jedem Handwaschbecken – Badewanne usw. eingebaut ist.
Nur im Hof, in den kleinen Häuschen mit dem Herz an der Tür stinkt es gewaltig, da plumpst noch alles so.
Eben, wie könnte da ein Schwall an Dunst durchkommen. Eine Ratte taucht halt durch.
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Empirist
Falls es sich um internationales Recht handelt?
Du meinst mit Den Haag vermutlich den internationalen Strafgerichtshof, denn vor den IGH kann man eine Einzelperson nicht stellen.
Das könnte ja maximal irgendeine absurde Begründung sein, dass es sich bei den empfohlenen Maßnahmen um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, denn alle anderen Taten für die man vor das IStGH gestellt werden könnte, sind noch nicht mal im Entferntesten begründbar. Und auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit spreche ich hier nur an um deine "Idee" nicht direkt als völlig daneben abzuwiegeln.
Dann wäre außerdem eine angebliche "Klage" in den USA eine denkbar schlechte Variante, da die USA bekanntermaßen die Römischen Statuten aus denen der IStGH seine Legitimation bezieht, niemals ratifiziert haben, genauso wenig wie China als Ursprungsland.
Außerdem haben weder Drosten noch Wieler Entscheidungsgewalt im Rahmen der Maßnahmen, was hieße selbst wenn man irgendwie begründen könnte, dass die Maßnahmen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten (was in sich bereits absurd ist), dann wären beide Beklagte nicht als Verursacher begründbar.
Diese angebliche "Klage" benennt nur deshalb Drosten und Wieler als Schädigende, weil sie in den potenziellen Opferkreisen dieser Betrugsnummer bekannt sind. Genauso wie es eben bekannt ist, dass in den USA solche Sammelklagen möglich sind und teilweise hohe Geldsummen gezahlt werden (obwohl diese meistens im Vorfeld Vergleiche sind). Was dieser Kerl aber weglässt ist, dass diese "class action" Klagen praktisch ausnahmslos gegen große Unternehmen (wie VW oder Monsanto) geführt werden, bei denen genug zu holen ist, so dass jeder Beteiligte (minus Ergebnisanteil der Anwälte in den USA) auch einen nennenswerten Anteil bekommen kann.
Wie soll das denn gegen 2 Privatpersonen funktionieren?
Und vor allem mal direkt gefragt, warum sollte sich ein amerikanisches Gericht zuständig erklären?
Die angeblich Schädigenden sind Deutsche, die Geschädigten sind Deutsche und der Vorgang ist ein rein auf Deutschland begrenzter.
Muaaaa, Karacic und Milosevic landeten auch dort.
Man kann auch Biontech verklagen.
Klagen in USA nicht bekannt ?
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Empirist
Wenn, dann meinst du das UNCAC, welches aus dem Jahre 2003 ist. ..........
Das hat keine Bedeutung, ist Politik Deppen Schau
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Im Ok*to*ber 2003 wur*de die UN-Kon*ven*ti*on ge*gen Kor*rup*ti*on (Externer Link) (United Na*tions Con*ven*tion against Cor*rup*tion, UN*CAC
Das hat reale Bedeutung:
Was ich nicht kenne, das gibt es nicht. Das Markenzeichen der Sturzdummen. Selbst zum googeln zu dumm und unfähig, bei so bekannten Juristischen Internationalen Abkommen, von DEutschland, allen EU Ländern ratifiziert.
Besonderheit: Die Staatanwaltschaft, muss ermitteln, bei einem Hinweis,auch wenn der Anzeige Erstatter nur Hinweise vorlegt, nicht Beweise
OECD-Konvention zur Auslandsbestechung (die Pariser Konvention)
OECD-Konvention zur Auslandsbestechung Ende 1997 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten der Or*ga*ni*sa*ti*on für wirt*schaft*li*che Zu*sam*men*ar*beit und Ent*wick*lung (OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)*) das Über*ein*kom*men über die Be*kämp*fung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Externer Link). Es ermöglicht, die Be*stechung ausländischer Amtsträger als Inlandstat zu verfolgen und ist da*mit Grund*la*ge für Korruptionsbekämpfung im globalen Kontext. Neben den 37 OECD-Staaten haben sieben weitere Länder die Konvention unterzeich*net und ratifiziert.
https://www.bmz.de/de/entwicklungspo...tiativen-18874
Allein für die KfW, AA, BMZ Bestechungs und Kickback Geschäfte, bräuchte man 1.000 Staatsanwälte, die den Sauladen in Berlin ausmisten
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Empirist
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Auch der Rest ist ziemlich absurd. Ein Test wird von den Deutschen/Europäischen Behörden zugelassen, da ist ein amerikanisches Gericht einfach nicht zuständig.
Roche Tests, wurde in den USA, usw.. beworben und verkauft: Erfinde doch nicht ständig Deppen Ablenkungs Manöver und Roche hat Weltweit Produktions Stätten. Das einzige was absurd bist, Bist Du und es gibt viele Möglichkeiten, bei Nicht Deutschen Gerichten, die Verantwortlichen haftbar zumachen. Für Diagnose, haben diese Tests, keinerlei Zulassung, also auch hier Deppen Ablenkung. CE Zulassung, das ist Nichts, braucht man auch für eine Steckdose. Geh Pampas wechseln, so lächerlich ist deine Bildung und was Du versuchst, hier zu verbreiten
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Dima
Fast. Denn die Einreisebeschränkungen bleiben und getestet wird auch weiterhin. Alle anderen Corona-Maßnahmen entfallen natürlich, auch für Ungeimpfte. Was sehr lobenswert ist.
Es fehlt ein Land, das die Eier hat, um sich komplett, aber auch wirklich komplett, von den Corona-Regeln zu verabschieden. Sogar Großbritannien schafft es nicht. Denn die Corona-Einreiseregeln bleiben auch nach dem 19. Juli erhalten.
Das müsste ein Land sein, wo die Finanzen noch solide sind. Den Zirkus haben wir doch nur wegen der Unmöglichkeit, die Beamtenpensionen bezahlen zu können. Sie drucken jetzt bereits etwa 8% der Geldmenge M3 in der € - Zone. Und es ist praktisch schon fast alles verscherbelt worden, was Geld bringt. Krankenhäuser, Bahn, ... Alles schon weg! Und das Geld schon ausgegeben.
In der EU ist der Zwang zur Überverwaltung so groß, dass es da kein Land geben wird, was sich ein durchschnittliches Sterbealter von 81 Jahren leisten kann. Das muss auf etwa 70 Jahre herabgesetzt werden - die Spritze machts. Wer ein Land ohne Zwang zur Spritze sucht, sollte sich genau umsehen, wo er hinzieht:
https://www.indexmundi.com/g/r.aspx?v=24&l=de Hier NICHT im roten Bereich!
https://www.indexmundi.com/g/r.aspx?t=0&v=30&l=de Oben!
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Empirist
In dem Falle wäre das nicht möglich und dafür gibt es mehrere Gründe:
1) Drosten und Wieler sind Deutsche, die Klagenden sind Deutsche und die angeblichen Schäden, basierend auf irgendwelchen Corona-Maßnahmen sind durch Deutsche entstanden. Dafür sind die amerikanischen Gerichte einfach nicht zuständig.
2) Eine amerikanische Sammelklage würde sich auf behauptete Schäden durch spezifische amerikanische Maßnahmen beziehen, was vor allem die einzelnen Bundesstaaten erlassen haben. Daran kann sich ein Deutscher (es sei denn vielleicht, er wohnte zu diesem Zeitpunkt in besagtem Bundesstaat) nicht anschließen, weil die Maßnahmen die meinetwegen New York beschlossen hat, für Deutschland keine Gültigkeit haben, Deutsche dadurch also auch nicht betroffen sind.
3) Man kann nicht allgemein gegen Corona oder sowas auf Schadensersatz klagen, man muss konkrete Schäden auf Basis konkreter Maßnahmen benennen können. Und diese waren zwischen Deutschland und USA weder in ihrem Gegenstand noch zeitlich deckungsgleich und schon garnicht von den gleichen Verursachern beschlossen.
Das ganze riecht schlicht nach Betrug von vorne bis hinten.
Besonders weil diese Nummer hier so verkauft wird, als würde man gegen zwei Individuen (Drosten und Wieler) klagen. Wo soll denn da bitte eine entsprechende Schadenssumme für eine Sammelklage eintreibbar sein?
Du wiederholst dich. Der entscheidende Punkt ist, daß zunächst eine Klage gegen Schäden durch Corona-Maßnahmen auf Basis des ungeeigneten PCR-Tests zugelassen wird. Dann haben, laut Füllmich, auch Nicht-US-Bürger das Recht, der Klage beizutreten.
"Jeder, der weltweit von den Maßnahmen betroffen ist und deshalb Umsatzschäden erlitten hat, kann sich einer solchen class actionin den USA anschließen, sobald sie von einem Gericht auf Antrag zugelassen ist. Lässt das Gericht die Klage zu und hat diese Erfolg, dann haben auch Klägerinnen und Kläger mit Sitz außerhalb der USA, die sich der Klage angeschlossen haben, einen Anspruch, dass ihr Schaden ersetzt wird."
https://www.corona-schadensersatzkla...ammelklage.pdf
Nicht mal vom Faktenfinder des Staatsfunks wird ein Erfolg dieses Klagebeitritts ausgeschlossen, trotz entsprechendem Grundsatzurteil. Füllmichs Strategie sei riskant, aber nicht aussichtslos, ist dort der Tenor.
https://www.tagesschau.de/faktenfind...orona-119.html
Es dürfte auch Füllmich klar sein, daß weder Drosten, noch Wieler über genügend Barschaft verfügen, um hohe Schadensersatzansprüche zu befriedigen. Da geht es vermutlich eher darum, "juristische Pflöcke einzuschlagen" für weiterreichende Forderungen und Klagen. Also abwarten und Tee trinken.
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Dr Mittendrin
Muaaaa, Karacic und Milosevic landeten auch dort.
Man kann auch Biontech verklagen.
Klagen in USA nicht bekannt ?
Beide sind ein sehr gutes Beispiel dafür, warum eine Klage vor dem IStGH ein ziemlich absurdes Hirngespinst sind.
Erstmal ging es bis jetzt nicht um Biontech sondern um Klagen gegen Drosten und Wieler. Biontech kann man auch nicht vor den IStGH stellen, da Biontech keine natürliche Person ist. Bei einem (bescheuert, dass man sowas überhaupt erklären muss) Vergleich mit Karacic und Milosevic fällt erstmal auf, dass die beiden Letzteren Präsidenten waren und im Rahmen ihrer exekutiven Gewalt, Verbrechen begingen, welche vor dem IStGH verhandelbar sind. Weder Drosten noch Wieler haben eine Machtposition oder sind überhaupt Teil der Exekutive. Keiner der beiden könnte also eine Maßnahme beschließen, auf deren Basis ein Schaden entsteht.
Zudem ist schlicht kein Tatbestand begründbar, der vor dem IStGH verhandelbar wären.
Es gibt eine Reihe Gründe warum diese angebliche Klage in den USA so nicht real ist.
1) Der Pauschalbeitrag ist eine völlig untypische Form der Entlohnung für Juristen. Eigentlich richten sich diese am Klagewert und Stundenaufwand aus.
2) Der Anwalt, der das Geld sammelt, möchte eine Klage in einem Land anstrengen, in dem er vermutlich überhaupt nicht zugelassen ist. Ansonsten müsste er ja die New York State Bar Examination bestanden haben oder alternativ die, in dem Bundesstaat in dem die Klage eingereicht wird. Das heißt wiederum, dass er Geld für etwas sammelt, dass er ausschließlich selbst über Dritte abwickeln kann.
3) Die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte ist mehr als zweifelhaft. Denn es ist ein Deutscher Schädiger, Deutsche Geschädigte und ein auf Deutschland beschränktes Vorgehen (die nationale Teststrategie, hat ja sogar national im Namen stehen). Die Amerikaner legen ihre Zuständigkeit zwar gerne weit aus, aber das wäre schon sehr weit hergeholt.
4) Die proximate cause also Drosten als Verschuldenden zu identifizieren ist äußerst schwer zu begründen. Ein fehlerhafter Test, welcher schon immer Angaben dazu hatte, dass er einen gewissen Fehleranteil produziert und dies auch allgemein über Testverfahren als bekannt anzunehmen ist, begründet erstmal keinen direkten Schaden. Drosten ist außerdem nicht der Entscheider und nicht alleine verantwortlich für Daten und Empfehlungen. Da er keine Verfügungsgewalt hat, also soetwas wie Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gar nicht anordnen oder durchsetzen kann, ist es praktisch unbegründbar, ihm die Schuld anzulasten.
5) Auf der Internetseite dieser "Sammelklage" gibt es seit Monaten keine Updates mehr zum Stand, die letzte ist im März 2021 verfasst worden. Das ist nie ein gutes Zeichen.