AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Zitat:
Zitat von
Maggie
Ich bin mir fast sicher, dass andere EU-Länder genauso abschieben. Wer ohne Papiere kommt, kann auch ohne gehen, basta! Genaugenommenen könnte man sie ins nächste EU-Land abschieben, über das sie gekommen sind.
EU-Länder schieben meines Wissens nach ebenfalls kaum ab.
https://www.welt.de/politik/deutschl...ingsfrage.html
Ich sage es schon die ganze Zeit, dass das im Grunde ein europäisches Problem ist mit Deutschland (BRD) als Hauptproblempunkt.
Die anderen können sich nur deswegen einigermaßen "wegducken", weil die BRD noch Gewehr bei Fuß (höhöhö) steht.
Zu deinem Bild: Weil irgendwelche Vollkoffer das Asylrecht so kreiert haben.
Flüchtlingskrise in Italien ausser Kontrolle
http://www.epochtimes.de/politik/wel...-a2179226.html
Es ist wie in einem Horrofilm nur schlimmer.....wenn die nach Österreich kommen und wir ein neues 2015 erleben, wars dass - aber vielleicht wird dann hoffentlich diese Regierung abgwählt werden.
AW: Flüchtlingskrise in Italien ausser Kontrolle
https://www.politikforen.net/showthr...e-Asylbewerber
Ach werter Schwan - Im Westen nichts neues.
Trink mal n kühles Pils und leg die Beine hoch. Die Kiste ist doch schon länger ausser Kontrolle - Sammelstrang!
AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Aus dem Vorwort aus dem Buch von 1990 aus dem Startbeitrag:
Zitat:
[...] Die Zahl dieser potentiellen Einwanderer wächst aufgrund der Bevölkerungsexplosion ständig. Wehe dem Industrieland, das seine Pforten diesen Einwanderungsströmen öffnet. Es würde in kürzester Zeit so mit Menschen überschwemmt, daß es selbst zum Hungerland würde. Lediglich die großen Entfernungen und die für Hungernde unerschwinglichen Reisekosten haben bisher eine Überflutung der Industriestaaten mit relativ liberalen Einreisebestimmungen verhindert.
[...]
Endlich kann - Dank Frau Dr. Merkel - diese Theorie in der Praxis "ausprobiert" werden - Jo, is' denn hoit scho Wainachdn!
AW: Flüchtlingskrise in Italien ausser Kontrolle
"Das Problem: 70-90 Prozent der Asylsuchenden aus Nigeria, Elfenbeinküste, Senegal oder Guinea haben gar keine Chance auf Asyl."
Tja, das ist wirklich ein problem, sind die erstmal hier dauert eine abschiebung jahre..wenn überhaupt.
AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Es wird immer extremer: Der klebrige Klaus mokiert sich tatsächlich heute Abend über Bayern, die "Gefährder" bis zur Abschiebung einsperren wollen.
Das heißt im Klartext, die Freiheit von sogenannten Gefährdern ist ihm wichtiger als das Leben von Deutschen. Wie lange muss ein Deutscher sowas noch ertragen?
http://www.abendzeitung-muenchen.de/...0b9a80f83.html
AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Die große Abschiebe-Lüge!
++ In Wahrheit sinken die Abschiebezahlen ++ Sogar Kriminelle bleiben bei uns ++
Zitat:
Bis Ende Juni 2017 wurden laut Innenministerium 12 545 Personen abgeschoben – im Vorjahreszeitraum waren es 13 743, ein Minus von neun Prozent. Auch die Zahl der freiwillig Ausreisenden geht zurück – dabei wurde das von Bund und Ländern finanzierte Hilfsprogramm im Februar 2017 attraktiver gemacht. Laut einer Liste des Bundesinnenministeriums (liegt BILD vor) wurden bis Ende Juni 16 645 Ausreisen gefördert. Geht es in diesem Tempo weiter, dann wird die Zahl für das ganze Jahr deutlich unter den 54 006 Personen liegen, die 2016 freiwillig ausgereist sind.
http://www.bild.de/politik/inland/ab...1432.bild.html
Keinerlei Bemühungen hier Abhilfe zu schaffen! Ganz im Gegenteil, es wird geduldet, verhindert und verschleppt wie nie zuvor! Hier kann man von gezielter Sabotage sprechen oder Beihilfe durch Unterlassung!
Wann findet sich endlich ein Anwalt der diese Asylmafia verklagt!
AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Zitat:
Zitat von
Bolle
Die große Abschiebe-Lüge!
++ In Wahrheit sinken die Abschiebezahlen ++ Sogar Kriminelle bleiben bei uns ++
http://www.bild.de/politik/inland/ab...1432.bild.html
Keinerlei Bemühungen hier Abhilfe zu schaffen! Ganz im Gegenteil, es wird geduldet, verhindert und verschleppt wie nie zuvor! Hier kann man von gezielter Sabotage sprechen oder Beihilfe durch Unterlassung!
Wann findet sich endlich ein Anwalt der diese Asylmafia verklagt!
Und die "Freiwilligen" haben m.W. nur eine 2-jährige Einreisesperre. Die kommen wieder ...
AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Zitat:
Zitat von
Bolle
Die große Abschiebe-Lüge!
++ In Wahrheit sinken die Abschiebezahlen ++ Sogar Kriminelle bleiben bei uns ++
http://www.bild.de/politik/inland/ab...1432.bild.html
Keinerlei Bemühungen hier Abhilfe zu schaffen! Ganz im Gegenteil, es wird geduldet, verhindert und verschleppt wie nie zuvor! Hier kann man von gezielter Sabotage sprechen oder Beihilfe durch Unterlassung!
Wann findet sich endlich ein Anwalt der diese Asylmafia verklagt!
Warum sollten sie sich mutwillig aus dem Schlaraffenland verziehen?
PS: Auch Anwälte wollen ihr Auskommen.
AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Zitat:
Zitat von
Deutschmann
Und die "Freiwilligen" haben m.W. nur eine 2-jährige Einreisesperre. Die kommen wieder ...
Die zweijährige Einreisesperre bekommt nur wer abgeschoben wird. Wer freiwillig ausreist, der erhält keine Einreisesperre
Zitat:
"Freiwillig" bedeutet: Sie haben ein Ticket erhalten, das Land selbstständig verlassen und etwa beim deutschen Konsulat in ihrer Heimat ihre Ankunft bestätigt. Wer freiwillig ausreist, umgeht so eine Wiedereinreisesperre und wird für die Kosten nicht zur Kasse gebeten, anders als bei Abschiebungen. Diese heißen bei den Ämtern "Rückführungen unter Zwang" und seien immer nur das letzte Mittel, heißt es aus der Innenbehörde. Finanziell gesehen, ist die freiwillige Ausreise wegen des geringeren Aufwands auch für die Behörden deutlich günstiger. Antragsteller erhalten daher bis zu 2200 Euro "Rückkehr- und Starthilfe".
Quelle
Oder etwas genauer aufgeschlüsselt:
Zitat:
In welchen Fällen kommt es dazu, dass das BAMF ein EAV ausspricht?
Im Zusammenhang mit allen Arten von „ablehnenden Bescheiden“, bzw. immer dann, wenn eine Abschiebungsandrohung nach §34 a (d.h. wegen der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates), §34 oder §35 AsylG ergangen ist.
Seit wann gibt es einen „speziellen EAV“, das nur gegenüber Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ ausgesprochen werden kann?
Seit dem Inkrafttreten der letzten Reform des Aufenthaltsgesetzes am 1.8.2015 und es handelt sich um den EAV gem. §11 Abs. 7 Nr. 1 AufentG.
Die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“befindet sich in der Anlage II des AsylG und beinhaltet momentan (Ende Feb. 2016) folgende Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal, Serbien.
Welche Arten von EAV findet man im §11 AufentG?
Im § 11 AufentG findet man vier unterschiedliche EAV.
Zu beachten ist, dass eine freiwillige Ausreise nicht in jedem Fall verhindert, das ein angeordnetes und befristetes EAV Wirkung entfaltet.
Ein EAV muss immer befristet werden. Die Anordnung und die Befristung des EAV sind zwei unterschiedliche Entscheidungen, die je nach Konstellation vom BAMF oder von der Ausländerbehörde getroffen werden.
§11 Abs. 1 [gesetzliches EAV]: wird immer im Zusammenhang mit einer Abschiebungsandrohung gem. §34, 34a oder 35 AsylG von Gesetzes wegen angeordnet und vom BAMF befristet; dieses EAV entfaltet nur dann Wirkung, wenn es tatsächlich zu einer Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung kommt (d.h.: es entfaltet keine Wirkung, wenn man freiwillig ausreist); die Geltungsdauer bei der 1. Anordnung beträgt meist ca. 30 Monate.
§ 11 Abs. 6: kann von der Ausländerbehörde gegen einen Ausländer angeordnet und befristet werden, „der seiner Ausreisepflicht nicht innerhalb der ihm gesetzten Ausreisefrist nachgekommen ist […]“; die Geltungsdauer soll bei der 1. Anordnung ein Jahr nicht überschreiten und im Übrigen soll sie nicht drei Jahre überschreiten.
§ 11 Abs. 7 Nr. 1: kann vom BAMF gegen Ausländer, deren Asylanträge aufgrund ihrer Herkunft aus einem „sicheren Herkunftsland“ als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sind, angeordnet und befristet werden; da dieses EAV mit Bestandskraft der Entscheidung über den Asylantrag wirksam wird, führt eine freiwillige Ausreise nicht dazu, dass seine Wirkung entfällt; die Geltungsdauer soll bei der 1. Anordnung ein Jahr nicht überschreiten und im Übrigen soll sie nicht drei Jahre überschreiten.
§11 Abs. 7 Nr. 2: kann vom BAMF gegen Ausländer angeordnet und befristet werden, bei welchen die Durchführung eines Asylfolgeantrags wiederholt (d.h. es muss sich mindestens um den 2. Asylfolgeantrag handeln) bestandskräftig abgelehnt worden ist ; da dieses EAV mit Bestandskraft der Entscheidung über den Asylantrag wirksam wird, führt eine freiwillige Ausreise nicht dazu, dass seine Wirkung entfällt; die Geltungsdauer soll bei der 1. Anordnung ein Jahr nicht überschreiten und im Übrigen soll sie nicht drei Jahre überschreiten.
Quelle