AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
Zitat:
Zitat von
funkelstern
Ich hab schon verstanden, was du meinst. Auf Art. 16a kann sich im Allgemeinen niemand berufen, der schon in einen sicheren Drittstaat eingereist war, der nach Dublin III eigentlich zuständig wäre. Und da alle Nachbarstaaten Deutschlands sichere Drittstaaten sind und zum Dublin-System gehören, würde Art. 16a eigentlich keine Rolle spielen.
Warum aktuell trotzdem viele Asylrecht bzw. subsidiären bekommen hab ich aber auch erklärt, bzw.
http://www.zeit.de/politik/deutschla...tik-verfassung
als Quelle angegeben.
Bzw. ich weiß nicht genau, wie der individuelle Nachweis aussehen muss. Ich arbeite schließlich nicht im BAMF. Dazu hatte ich aber auch
http://www.augsburger-allgemeine.de/...d40683766.html
gefunden.
Und bevor ich ihr mir jetzt nochmal antwortet, würde ich euch bitten, meine Antworten und Quellen nochmal genau durchzulesen. Wenn ihr dann immer noch der Meinung seid, dass ich unrecht habe, dann schreibt bitte und erklärt genau warum.
Und Syrien ist ein Kriegsgebiet und hunderttausende haben Asyl beantragt. Solche Märchen brauchst du mir nicht zu erzählen.
Darum zum Beispiel...
Aus deinem ZON-Link:
Zitat:
Angesichts dieser Rechtswirklichkeit hat Deutschland im August 2015 in Wahrnehmung des ebenfalls in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Selbsteintrittsrechts entschieden, bei Syrienflüchtlingen das – regelmäßig aussichtslose oder unzulässige – Rücküberstellungsverfahren auszusetzen und das Asylverfahren selbst durchzuführen. Hiermit folgte die deutsche Regierung auch einer entsprechenden Empfehlung der EU-Kommission. Noch ist die Dublin-Verordnung in Kraft und Deutschland hält sich daran.
Einen funktionierenden Ersatz gibt es nicht und auch keine Vorkehrungen dafür, was zu geschehen hat, wenn das System einseitig kollabiert. Das Dublin-System baut darauf, dass alle EU-Staaten rechtsstaatliche Standards bei der Behandlung von Flüchtlingen einhalten können und wollen. Dies hat sich als Fiktion erwiesen. Für Deutschland heißt das im Klartext: Flüchtlinge, die hier einmal angekommen sind, bleiben hier, wenn sie nicht freiwillig weiterreisen. An die Stelle des Zuständigkeitssystems nach Dublin ist das Prinzip der freien Wahl des Asylstaates getreten. Das ist ein Pull-Faktor ersten Ranges.
Hervorgehoben:
- Rechtswirklichkeit: das ist schlichtweg falsch, weil dem eine EU-Richtlinie zugrunde liegt. Dabei obliegt den Mitgliedsstaaten, wie sie diese Richtlinien umsetzen. Es gibt diese EU-Richtlinien hinsichtl. eines vereinheitlichten EU-Asylsystems, aber die EU (steht so in den Richtlinien selbst), hat diese aktuell nur als "Ziel".
- "vorgesehenen Selbsteintrittsrechts": Die EU hat die BRD dazu nicht gezwungen. Das ist ein freiwilliger Akt.
- "Syrienflüchtlinge": Tatsächlich gilt dieses Selbsteintrittsrecht nach wie vor für jeden sog. "Flüchtling", der das Wort "Asyl" husten kann.
- "An die Stelle des...": Daran ist zuvörderst die BRD in Form der Kanzlerin schuldig.
Jeder tut in der EU was er will, was überspitzt heißt, dass die anderen alles nach Deutschland "weiterschicken" (bzw. weiterreisen lassen), weil die BRD-Regierung so blöd war und ist, das Selbsteintrittsrecht zu aktivieren und jeden dahergelaufenen "Syrer" (wenn es denn alles nur Syrer wären...) einen Antrag auf Asyl stellen zu lassen.
Dann lies dir mal das aus deinem Augsburger Allgemeine-Link durch:
Zitat:
In den vergangenen zwei Jahren wurden fast 250 000 Anträge auf Basis eines Fragebogens entschieden - fast alle ohne persönliche Anhörung. Ein Kreuzchen an der richtigen Stelle reichte als Herkunftsangabe aus. Selbst der Personalrat des BAMF schrieb in der Hochphase der Zuwanderung in einem Brandbrief an die Behördenleitung: «Der Wegfall der Identitätsprüfung erleichtert (...) auch das Einsickern von Kämpfern der Terrormiliz IS nach Mitteleuropa und stellt ein erhöhtes Gefährdungspotential dar.» Auch wenn das Bundesamt inzwischen zum normalen Asylverfahren zurückgekehrt ist - die Unsicherheit bleibt. Wer ist in dieser Zeit praktisch ungeprüft zu uns gekommen?...
Hier sind 250.000 Anträge auf Basis eines Fragebogens entschieden worden. 250.000! Das ist eine Größe wie die der Stadt Braunschweig, der Stadt Kiel oder der Stadt Aachen!
Gibt es irgendwo ein Gesetz für dieses Vorgehen?
Nein, wieder das Spiel wie oben: Freiwillig wurde das von unseren Oberen inszeniert.
Dem Beschiss und Betrug ist auf diese Art und Weise sperrangelweit die Tür geöffnet worden. Bezahlen dürfen das du, ich und alle anderen Steuerzahler in der BRD.
PS.:
Wer bei diesen Umständen NICHT bescheisst, muss dümmer als dumm sein.
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
Zitat:
Zitat von
funkelstern
Ein Bürgerkrieg ist auch ein Krieg.
.....
1. Nein
2. In Syrien herrscht kein Bürgerkrieg
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
Zitat:
Zitat von
gurkenschorsch
Darum zum Beispiel...
Aus deinem ZON-Link:
Hervorgehoben:
- Rechtswirklichkeit: das ist schlichtweg falsch, weil dem eine EU-Richtlinie zugrunde liegt. Dabei obliegt den Mitgliedsstaaten, wie sie diese Richtlinien umsetzen. Es gibt diese EU-Richtlinien hinsichtl. eines vereinheitlichten EU-Asylsystems, aber die EU (steht so in den Richtlinien selbst), hat diese aktuell nur als "Ziel".
- "vorgesehenen Selbsteintrittsrechts": Die EU hat die BRD dazu nicht gezwungen. Das ist ein freiwilliger Akt.
- "Syrienflüchtlinge": Tatsächlich gilt dieses Selbsteintrittsrecht nach wie vor für jeden sog. "Flüchtling", der das Wort "Asyl" husten kann.
- "An die Stelle des...": Daran ist zuvörderst die BRD in Form der Kanzlerin schuldig.
Jeder tut in der EU was er will, was überspitzt heißt, dass die anderen alles nach Deutschland "weiterschicken" (bzw. weiterreisen lassen), weil die BRD-Regierung so blöd war und ist, das Selbsteintrittsrecht zu aktivieren und jeden dahergelaufenen "Syrer" (wenn es denn alles nur Syrer wären...) einen Antrag auf Asyl stellen zu lassen.
Dann lies dir mal das aus deinem Augsburger Allgemeine-Link durch:
Hier sind 250.000 Anträge auf Basis eines Fragebogens entschieden worden. 250.000! Das ist eine Größe wie die der Stadt Braunschweig, der Stadt Kiel oder der Stadt Aachen!
Gibt es irgendwo ein Gesetz für dieses Vorgehen?
Nein, wieder das Spiel wie oben: Freiwillig wurde das von unseren Oberen inszeniert.
Dem Beschiss und Betrug ist auf diese Art und Weise sperrangelweit die Tür geöffnet worden. Bezahlen dürfen das du, ich und alle anderen Steuerzahler in der BRD.
PS.:
Wer bei diesen Umständen NICHT bescheisst, muss dümmer als dumm sein.
...
Schrieb ich ja: der widerlegt sich mit seinen eigenen Links
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
Zitat:
Zitat von
funkelstern
Ein Bürgerkrieg ist auch ein Krieg.
Nein, du hast ja überhaupt keine Ahnung!
Flüchtlingsschutz:
Zitat:
Auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren aufgrund ihrer
Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
Nationalität,
politischen Überzeugung,
religiösen Grundentscheidung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet)
außerhalb ihres Herkunftslands befinden und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder aufgrund der begründeten Furcht nicht in Anspruch nehmen wollen.
Beispiele für Handlungen, die als Verfolgung gelten können, sind:
Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt,
gesetzliche, administrative, polizeiliche und/oder justizielle Maßnahmen, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender Weise angewandt werden,
unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung,
Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes mit dem Ergebnis einer unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Bestrafung,
Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind.
Asyl:
Zitat:
Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden, aufgrund ihrer
Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
Nationalität,
politischen Überzeugung
religiösen Grundentscheidung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),
ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.
Nicht jede negative staatliche Maßnahme - selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, die Betroffenen aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.
Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder die nichtstaatliche Verfolgung selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).
Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.
Sichere Drittstaaten
Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben der Asylantragstellenden nicht konkret bekannt ist. Als sichere Drittstaaten bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.
Subsidiärer Schutz:
Zitat:
Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden
kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
Als ernsthafter Schaden gilt:
die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingssc...rmen-node.html
Nachdem Millionen Syrer in die Regierungsgebiete geflohen sind und es in zig anderen Regionen mittlerweile mehr als ruhig ist (von anderen Staaten ganz zu schweigen), gibt es keinen einzigen Grund, einem Syrer auch nur irgendeinen Schutzstatus zu verleihen, von den Leuten aus anderen Nationen ganz zu schweigen!
Warum erhalten/erhielten nun Syrer oder Iraker massenweise (!) den Flüchtlingsschutz für drei Jahre? Auf Basis welcher Verordnung, welchen Gesetzes?
Hat das für dich in Verbindung mit der Fragebogen-Entscheidung nicht ein wenig a Gschmäckle?
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
...
Schrieb ich ja: der widerlegt sich mit seinen eigenen Links
Ja. Der plappert nach, was er GEHÖRT hat und bringt dann Links, von denen er denkt, er hätte sie VERSTANDEN. Hat er aber nicht. Dann wundert er sich, wenn man ihm sagt, dass er nur nachplappern würde.
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
Zitat:
Zitat von
gurkenschorsch
Ja. Der plappert nach, was er GEHÖRT hat und bringt dann Links, von denen er denkt, er hätte sie VERSTANDEN. Hat er aber nicht. Dann wundert er sich, wenn man ihm sagt, dass er nur nachplappern würde.
.....
Richtig. Sollte er nicht nur die Überschrift sondern tatsächlich den Text gelesen haben, ist es noch schlimmer. Dann hat er ihn nämlich nicht verstanden.
Ich zitiere sinngemäß Don: "Und sowas darf wählen"
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
Zitat:
Zitat von
funkelstern
Ein Bürgerkrieg ist auch ein Krieg.
Das ist kein Bürgerkrieg. Der hätte es werden können, aber die Bürger waren wohl nicht so unzufrieden mit Assad, als dass sie einen Krieg angefangen haben.
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
...
Schrieb ich ja: der widerlegt sich mit seinen eigenen Links
Das geschieht auf Seiten der Links-Populisten und National-Feinde eigentlich immer. Manchmal kriegen die sich sogar aufgrund ihrer abstrusen Reden und Ideen in die Klamotten. :D
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
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pixelschubser
Registriert seit: 21.02.2017
Sehr laut, sehr forenbewandert, wissend....
Welcher Wiedergänger bist DU?
Ich bin kein Wiedergänger. Ich war vorher noch nie hier drin.
AW: AfD: Parteiausschlußverfahren für Höcke
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Zitat von
RUMPEL
Das geschieht auf Seiten der Links-Populisten und National-Feinde eigentlich immer. Manchmal kriegen die sich sogar aufgrund ihrer abstrusen Reden und Ideen in die Klamotten. :D
....
Allerdings. Man kann auch völlig sinnfreie Antworten geben. Die widersprechen sich irgendwann selbst.
Widersprich nie einer Frau oder einem Linken. Das tun sie schon selbst