t-online / 21.10.2022
Ratgeber Steuern
Diese Länder erheben keine Kapitalertragsteuer
Kapitalertragsteuer: In einigen Ländern wird
keine Kapitalertragsteuer erhoben. Wer Steuern wie die Kapitalertragsteuer
sparen will, muss manchmal einen weiten Weg zurücklegen. Darum zeigen wir hier die Staaten, die
keine oder
fast keine Kapitalertragssteuer erheben.
Als Steuernomade im Ausland leben
Manche Menschen träumen davon, eines Tages mit einem großen Vermögen auszuwandern und von Zinsen oder Dividenden leben zu können. Grund dafür ist aber nicht nur das deutsche Klima, sondern vor allem die Steuer, die etwa
27 Prozent der
Kapitalerträge vereinnahmt. Deswegen gibt es schon seit einigen Jahren den Trend, sich als
Steuernomade mit seinem Vermögen im Ausland zur Ruhe zu setzen.
Allerdings ist das gar nicht so einfach. Denn neben dem Wechsel der Kultur steht auch ein Abschied vom sozialen Umfeld bevor, der sicherlich nicht für jeden leicht ist. Hinzu kommt, dass es zwar einige Länder gibt, deren Kapitalertragsteuer
niedriger als jene in Deutschland ist, aber Länder, die ausländische Kapitalerträge gar nicht belasten, sind rar gesät. Macht man es aber am Ende des Tages tatsächlich wahr und wandert aus, so kann dies in den kommenden Jahren einen substanziellen Vermögenszuwachs bis hin zur finanziellen Freiheit bedeuten, da Sie durch
Steuervermeidung einiges sparen können.
In diesen Ländern ist es möglich
Tatsächlich gibt es nur eine Handvoll Länder, die ausländische und teilweise auch inländische Kapitalerträge nicht besteuern. Hier sind die Wichtigsten aufgelistet:
Spanien
Großbritannien
Thailand
Zypern
Bahamas
Dominikanische Republik
Paraguay
Dubai
Irland
Portugal
Monaco
Malta
Besonders fällt auf, dass viele der ehemals von Großbritannien beherrschten Gebiete auf dieser Liste stehen. Grund dafür ist ein schon vor mehreren hundert Jahren verabschiedetes Gesetz, das bis heute in Kraft ist. Außerdem arbeiten inzwischen weitere Staaten in Europa, wie zum Beispiel Italien und Griechenland, an einer Regel, die es ermöglichen soll, bis zu
zehn Jahre nach dem Umzug
kapitalertragssteuerfrei zu bleiben.
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