AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !
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Esreicht!
Konsequenterweise müßten nun Versicherungen, denen möglicherweise Mio-Forderungen ins Haus stehen, ihrerseits den Staat verklagen, denn Spahn hatte ja bereits auch zugegeben, daß der Lockdown ein Fehler war.
kd
Kurioserweise zaheln ausgerechnet die nichts. Trotz behördlich ausgerufenem "Laden-Zu". Da hat die Regierung aber keine Zwangsmaßnahmen angekündigt.
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Deutschmann
Der Crash ist noch gar nicht abzusehen. Genauso wie die dreiste Lüge mit den Wirtschaftshilfen.
Um das nochmal zu verdeutlichen:
"Der Zuschuss ist kein Geschenk", betont Jan Brumbauer, Ecovis-Steuerberater aus Falkenstein. "Man hat nur ein Recht auf den Zuschuss, wenn man sich tatsächlich in einer Existenzkrise befindet." Und auch wann es sich um eine Existenzkrise handelt, ist klar definiert: "Darunter versteht man grob gesagt, dass die Einnahmen nicht ausreichen, die Kosten für die nächsten Monate zu decken", so Brumbauer. "Das Geld soll den betrieblichen Liquiditätsengpass der nächsten drei Monate überbrücken, die sich aus den laufenden Fixkosten ergeben, also Gewerbemiete, Leasing, Strom oder Telefon."
Als im März die Corona-Krise über das Land hereinbrach, Schulen, Geschäfte und Restaurants geschlossen und Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden, war die Not bei den Unternehmen im Land groß – und ebenso die Erleichterung bei den Betriebsinhabern, als die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern in Windeseile Soforthilfe-Programme für die betroffenen Unternehmen ins Leben riefen. Schnell und unbürokratisch wurden die Hilfen ausgezahlt, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Ein Online-Antrag reichte in den meisten Bundesländern aus. Doch jetzt könnte für viele Betriebsinhaber das böse Erwachen folgen: Wer zu Unrecht Soforthilfe bekommen hat, muss das Geld nämlich zurückzahlen. In manchen Fällen können unter Umständen sogar strafrechtliche Ermittlungen drohen.
Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitu...0/32542/402173
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Ansuz
Während noch gelabert wird, standen heute morgen bereits etliche Grenzpendler vor "verschlossener Türe".
Deutschland erklärt Belgien zur „roten Zone“ - Keine Einreise ohne triftigen Grund - Arbeitsgruppe EU-DG fordert Ausnahmen
Besonders nervig, weil Belgien just die strengen Regeln gelockert hatte und die Wische für Grenzpendler, die während der belg. Grenzschließung ausgestellt worden waren, nicht mehr relevant sein sollen.
Nicht nur für Grenzpendler wichtig zu wissen:
https://www.adac.de/news/corona-deutschland-grenzen/
Ja. Merkwürdig, was? Alle Länder die sich dem erneuten Migrationspakt verweigern, stehen plötzlich als Risikogebiet da.
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Helgoland
Um das nochmal zu verdeutlichen:
"Der Zuschuss ist kein Geschenk", betont Jan Brumbauer, Ecovis-Steuerberater aus Falkenstein. "Man hat nur ein Recht auf den Zuschuss, wenn man sich tatsächlich in einer Existenzkrise befindet." Und auch wann es sich um eine Existenzkrise handelt, ist klar definiert: "Darunter versteht man grob gesagt, dass die Einnahmen nicht ausreichen, die Kosten für die nächsten Monate zu decken", so Brumbauer. "Das Geld soll den betrieblichen Liquiditätsengpass der nächsten drei Monate überbrücken, die sich aus den laufenden Fixkosten ergeben, also Gewerbemiete, Leasing, Strom oder Telefon."
Als im März die Corona-Krise über das Land hereinbrach, Schulen, Geschäfte und Restaurants geschlossen und Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden, war die Not bei den Unternehmen im Land groß – und ebenso die Erleichterung bei den Betriebsinhabern, als die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern in Windeseile Soforthilfe-Programme für die betroffenen Unternehmen ins Leben riefen. Schnell und unbürokratisch wurden die Hilfen ausgezahlt, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Ein Online-Antrag reichte in den meisten Bundesländern aus. Doch jetzt könnte für viele Betriebsinhaber das böse Erwachen folgen: Wer zu Unrecht Soforthilfe bekommen hat, muss das Geld nämlich zurückzahlen. In manchen Fällen können unter Umständen sogar strafrechtliche Ermittlungen drohen.
Quelle:
https://www.deutsche-handwerks-zeitu...0/32542/402173
Und um das mal für alle verständlich zu machen:
jeder konnte Geld beantragen und hat es in kürzester Zeit auch bekommen. In Baden-Württemberg sogar zusätzlich noch den fiktiven Unternehmerlohn. Ob gerechtfertigt oder nicht - hab ich schon früher gesagt - wird der Staat irgendwann überprüfen. Die Hilfen hätten eigentlich nur Friseure, Gastwirte etc,. bekommen dürfen. Die waren vom Lock-Dowm sofort betroffen. Bei Maschinenbau, Handwerk etc. liefen die Aufträge weiter. Bis jetzt eben. Neue Aufträge kommen kaum noch nach. Alleine die ausgefallenen Messen haben dafür gesorgt dass die Industrie nun in die Krise stürzt. Und jetzt gibt es eben keine Hilfen mehr. Die sind ausgelaufen!.
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Esreicht!
Kein Wirt hat das Recht, den Ausweis zur Überprüfung zu verlangen, wie also soll er überprüfen?
Ein Münchner Wirt konnte seine Versicherung auf über 1 Mio. erfolgreich verklagen, die nicht für die Ausfälle durch die Pandemie bezahlen wollte.Wenn dieses Urteil rechtskräftig und damit ein Präzedensfall wird, heißt es, schleunigst seine Versicherungs-Aktien verscherbeln!
kd
Erstens koennen Gastwirte, Hoteliers und Veranstalter die Vorlage der Ausweispapiere
als Bedingung fuer die Zulassung als Gast bzw. Besucher abhaengig machen. Wer die
Bedingung nicht erfuellen will, zeigt seinen Ausweise eben nicht vor, was nach den
geltenden Rechtsvorschriften dann umgehend zum Hausverbot fuehrt. Laesst ein Gastwirt,
Hotelier oder Veranstalter den potentiellen Kunden trotzdem rein, begeht er eine Straftat
die mit hohen Geldstrafen im 4 stelligen EUR Bereich belegt ist.
Zweitens ist die " gewonne Klage " des Gastwirts gegen seine Versicherung eine Hoax,
auf denen wirklich nur geistig nicht sonderlich gut ausgestattete Menschen hereinfallen.
Alle konstruierten Rechtsgrundlagen fuer die erfolgreiche Durchsetzung von Klagen auf
Schadenersatz gegen den Staat und gegen Versicherungswirtschaft schlagen fehlen.
Das sagen allerdings nicht alle Rechtsanwaelte ihren Kunden. Unserioese und geldgierige
Rechtsanwaelte verleiten Kunden sogar zu Klagen vor den Verwaltungsgerichten und
den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichte) wg. Schadensersatz, obwohl sie genau wissen
das sie auf allen Instanzen der Gerichte fuer ihren Mandaten verlieren.
Falls Du es noch nicht wissen solltest:
Anwaelte machen immer Profit, egal ob sie die Prozesse verlieren oder gewinnen.
Ausserdem rechnen einige besonders gierige Anwaelte neben geltenden Streitwertsaetzen
der Gebuehrenordnung nach Stundenhonoraren von 250 EUR bis 1000 EUR Brutto ab. Das
wird im einem Honoravertrag mit dem Kunden vorher ausgestaltet. Lehnt der Kunde die
Unterzeichnung der Honarververeinbarung ab, uebernimmt der Anwalt nicht das Mandat.
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Deutschmann
Ja. Merkwürdig, was? Alle Länder die sich dem erneuten Migrationspakt verweigern, stehen plötzlich als Risikogebiet da.
Interessant. Hast Du vielleicht einen Link dazu? Nicht, daß ich zu faul wäre, selber zu suchen, allein, das ist bei meiner schnarchlahmen Internet-Zappel-Verbindung ein unverhältnismäßig hoher Zeitaufwand. (Falls es überhaupt zeitnah klappt).
Danke im Voraus!
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Helgoland
Um das nochmal zu verdeutlichen:
"Der Zuschuss ist kein Geschenk",
.. Wenn Du dieses Geld bekommen hast, kannst Du allerdings bis heute nicht sicher sein, ob Du nicht zumindest einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen musst.
Denn die Bundesmittel durftest Du nur für laufende Betriebskosten einsetzen, und nicht aber für Lebenshaltungskosten. Gerade diese Unterscheidung ist aber bei Solo-Selbstständigen schwierig. …
.. also bei kleinen Einzelpersonen als Firma "Solo-Selbständige" , hat man da erhebliche Schwierigkeiten und da könnte schon die Insolvenz drohen ..
… https://www.finanztip.de/coronavirus...d-unternehmen/ ..
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Ansuz
Interessant. Hast Du vielleicht einen Link dazu? Nicht, daß ich zu faul wäre, selber zu suchen, allein, das ist bei meiner schnarchlahmen Internet-Zappel-Verbindung ein unverhältnismäßig hoher Zeitaufwand. (Falls es überhaupt zeitnah klappt).
Danke im Voraus!
Nein. Aber alle rundum die sich jetzt an der Griechenlandrettung nicht beteiligen wollten, sind plötzlich "Riskio".
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Politikqualle
..
Wenn Du dieses Geld bekommen hast, kannst Du allerdings bis heute nicht sicher sein, ob Du nicht zumindest einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen musst.
Denn die Bundesmittel durftest Du nur für laufende Betriebskosten einsetzen, und nicht aber für Lebenshaltungskosten. Gerade diese Unterscheidung ist aber bei Solo-Selbstständigen schwierig. …
.. also bei kleinen Einzelpersonen als Firma "Solo-Selbständige" , hat man da erhebliche Schwierigkeiten und da könnte schon die Insolvenz drohen ..
…
https://www.finanztip.de/coronavirus...d-unternehmen/ ..
Ausgenommen Baden-Württemberg. Hier konnte auch der Unternehmerlohn beantragt werden.
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Maitre
Update Sachsen Anhalt: Keine Listen!
Unser Haseloff wird mir immer symphatischer...
Update Sachsen:
Keine Probleme bei der Fahrt nach CZ (Petrovice + Cinovec), keine Kontrollen oder sichtbar Personal an der Grenze, Maske in CZ nur wer will.
Wolle.
(War Zigaretten holen)