Dazu der entscheidende Punkt 9 im Minsker Abkommen:
http://slavyangrad.de/2014/09/07/pro...eptember-2014/
So weit ich das momentan verstehe, geht es da um den Geltungsbereich des Kiewer Gesetzes über einen Sonderstatus von Gebieten im Donbass. Die sind im von Kiew geschaffenen Gesetz über den Sonderstatus nicht festgelegt, also vermutlich wieder ein Kiewer Trick, um die Ostukrainer anzuschmieren. Diese (bewusste) Geltungsunklarheit könnte der Aufhänger für den Interventionsgrund der Uno bzw. Ban ki Moons sein, die hier mutmaßlich Washingtoner Wünsche äußert.
Die Ostukrainer legen sozusagen jetzt "eigenmächtig" fest, wo gewählt werden darf nach der Vereinbarung über die ausgehandelte Wahl. Der von Kiew geforderte Ausweichtermin 7. Dezember ist mir allerdings auch nicht ganz klar. Aber auch hier vemute ich eher Willkür, als seriöses Geschäftsgebahren.
Das Offenlassen des Geltungsbereiches mit Sonderstatus, also letztlich die Gebietsgrenzen der zwei Volksrepubliken ist imho der heikelste Punkt der Gesamtsituation. Die Waffenstillstandslinie ist natürlich keine ausgehandelte Grenzfestlegung, sondern eben nur mehr weniger zufällig. Das Donbassgebiet als zusammenhängender Körper umfasst weiteres Gebiet, das Kiew aber sicherlich nicht räumen will.