Ich bin dann bei der schweren Pz Abt. 508 in Anzio (Gottlob) gewesen, bevor wir mit Tiger II ausgerüstet wurden.
Dirlewanger war ja später in Ungnade gefallen.
Unter uns: Der Kerl war ein Krimineller.
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Ja, und? Schränken diese Maßnahmen die persönliche Freiheit und Freizeit ein? Berauben Sie Menschen ihrer Existenzgrundlage, verwehren Sie ihnen soziale Kontakte und/oder sperren Kindern, Schüler und Studenten aus den Kindergärten/Schulen/Unis aus? Was ist sind das denn bitte für hanebüchene Vergleiche!?
Du solltest wissen, dass du zur Inanspruchnahme des ALG I in deine Arbeitslosenversicherung einzahlst. Das diesbezügliche Arbeitslosengeld wird nicht durch das allgemeine Steueraufkommen entrichtet!
Beim ALG II ist das anders; dieses sog. Hartz-IV-Geld wird dem Sozialetat entnommen und dieser speißt sich bekanntlich tatsächlich durch die Steuern.
Ja. Wegnehmen setzt natürlich voraus, daß derjenige, dem etwas genommen wurde, weder gefragt wurde noch damit einverstanden war. Die allermeisten politischen Systeme handeln absehbar falsch und bürden die Folgekosten ihres falschen Tuns trotzdem ungefragt dem Steuerzahler auf.
Nun gut. Man kann einer Person etwas wegnehmen, die entweder Besitzer oder Eigentümer ist. Dir ist der juristische Unterschied bekannt?
Weiter.
Natürlich ist die Realität anders; die allermeisten politischen Systeme handeln richtig, nur was das absehbar bzw. unabsehbar Falsche ist, kann man in den wenigsten Fällen eindeutig festlegen. Dass allerdings die Folgekosten des politischen Handelns - egal, ob richtig oder falsch! - ungefragt dem Steuerzahler aufgebürdet werden, ist korrekt. Ich könnte hier etwas aus dem "Nähkästchen" plaudern, meine Diplomarbeit lautete damals "Stellung und Aufgaben der Rechnungshöfe". Lang ist's her, aber dort laufen zumindest die größten "Schnitzer" auf, wenn mit öffentlichen Geldern Schindluder getrieben wurde. Leider ist alles, was die Rechnungshöfe verlautbaren, naturgemäß als ex post-Feststellung zu sehen. Es gibt keine Institution, die im Vorfelde avisierter Staatsausgaben den Sinn oder halt auch den Unsinn solcher Vorhaben nicht nur bewertet, sondern auch stoppen könnte - außer juristische (einstweilige) Verfügungen. So eine zu bekommen, ist allerdings nicht so einfach...