Ausser blödem Gesülze von der US-Westküste kommt da nichts.
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Botschaften sind kein exterritoriales Gebiet, insofern ist sowas denkbar. Als mehr oder minder offizieller Feind des syrischen Regimes, muss Deutschland da halt Konsequenz zeigen, völkerrechtlich sicherlich fragwürdig. Auf der anderen Seite sind die Wahlen in Syrien nicht frei und werden deshalb nicht anerkannt, da außer Baath und einiger Blockflöten keine wirklichen Oppositionsparteien zugelassen sind. Für diese komischen Präsidentschaftswahlen dürfte selbiges gegolten haben.
Generell sollten Flüchtlinge aber nicht wählen dürfen.
Warum sollte Asylanten das Wahlrecht im Heimatland, respektive Heimatbotschaft, streitig gemacht werden? Den Gaststaat geht es einen Scheiß an, nach welchen Standarts dort Wahlen abgehalten werden. Aber was schert Deutschland die Souveränität anderer Staaten? Mit dem Verbot der Wahl in der syrischen Botschaft befindet sich Deutschland immerhin in trauter Gemeinsamkeit mit lupenreinen Demokratien wie Ägypten, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die USA dürfen in diesem erlesenen Kreis natürlich auch nicht fehlen. Widerliches demokratieheuchelndes Dreckspack.
Warum sollten (Kriegs)flüchtlinge (nicht Asylanten) denn wählen dürfen, wo sie doch ihr Heimatland praktisch im Stich gelassen haben? Bei Asylanten, also politisch Verfolgten, ist das was anderes. Warum ein Syrer jedoch, der bspw. seine Einberufung in die syrische Armee durch Flucht umgangen hat, vom sicheren Deutschland aus Wählen dürfen sollte, ist für mich nicht logisch begründbar. Bei Frauen und Alten, also offensichtlich wehruntauglichen Bürgern, könnte man da nochmal reden, aber Fahnenflüchtige und Deserteure verlieren in den meisten Staaten ohnehin ihre Bürgerrechte und damit auch das Wahlrecht. Übrigens auch in Deutschland.
Ja, Feindstaat eben. Das Wahlverbot betraf ja nicht nur die Flüchtigen, sondern auch bereits seit langer Zeit hier lebenden Syrer.Zitat:
Mit dem Verbot der Wahl in der syrischen Botschaft befindet sich Deutschland immerhin in trauter Gemeinsamkeit mit lupenreinen Demokratien wie Ägypten, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die USA dürfen in diesem erlesenen Kreis natürlich auch nicht fehlen. Widerliches demokratieheuchelndes Dreckspack.
Wer ausgebombt ist und auf der Strasse tödliche bleihaltige Luft atmet ist gemäß Genfer Konvention als Kriegsflüchtling anzuerkennen.
Ja, politisch Verfolgte bekommen Asyl gemaäß GG.Zitat:
Bei Asylanten, also politisch Verfolgten, ist das was anderes.
Du bist halt kein Patriot.Zitat:
Warum ein Syrer jedoch, der bspw. seine Einberufung in die syrische Armee durch Flucht umgangen hat, vom sicheren Deutschland aus Wählen dürfen sollte, ist für mich nicht logisch begründbar.
Wer nicht auf die eigenen Volksgenossen schiessen will und deshalb Nachteile hat ist vielmehr mutig und patriotisch!
...Wer noch nicht einberufen wurde ist kein Fahnenflüchtling oder Deserteur.Zitat:
aber Fahnenflüchtige und Deserteure verlieren in den meisten Staaten ohnehin ihre Bürgerrechte und damit auch das Wahlrecht. Übrigens auch in Deutschland.
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Wer aus Syrien in den Libanon oder in die Türkei flieht, ist ein Flüchtling - und dort ist er in Sicherheit. Wer als Syrer vom Libanon oder von der Türkei aus in die BRD reist, ist kein Flüchtling mehr, sondern eine schwere Last für das deutsche Volk.
Im Übrigen plädiere ich dafür, dass die Verursacher der Syrien-Katastrophe die Syrer aufnehmen. Die USA, Israel, GB und Frankreich haben aus einem für arabische Verhältnisse modernen und intakten Staat ein Schlachthaus gemacht. Wieso nimmt Israel kaum einen Flüchtling auf? Wieso?
Die Entscheidung, wer wählen darf und wo er das darf obliegt allein dem Land, das Wahlen abhält. Wenn die syrische Regierung der Meinung ist, dass ihre im Ausland lebenden Staatsbürger in den Botschaften wählen dürfen und dabei auch keine Unterscheidung zwischen Arbeitsmigranten, Kriegsflüchtlingen, Fahnenflüchtigen oder politisch Verfolgten macht, ist das allein deren Entscheidung, die zu respektieren ist. Man kann dies verurteilen oder gut heißen, logisch oder unlogisch finden, aber diese Entscheidung außer Kraft setzen ist Einmischung in innere Angelegenheiten eines souveränen Staates. Wie du sagst: Feindstaat. Die Reaktionen möchte ich erleben, wenn Russland der Meinung ist, dass deutsche Staatsbürger nicht in der Moskauer Botschaft wählen dürfen. Da kommt die Doppelmoral der Moralapostel zum kochen.