Zitat:
In Sure 4 Vers 25 "Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie Mumin-Frauen zu heiraten, dann (heiratet er) von den Mumin-Dienerinnen, die euch gehören. Und ALLAH kennt euren Iman besser - die einen von euch sind wie die anderen. So heiratet sie mit der Zustimmung ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihre Morgengabe nach dem Gebilligten als Ehefrauen und nicht als Unzucht-Treibende und nicht als diejenigen, die sich Geliebte nehmen. Und wenn sie (die Mumin-Dienerinnen) verheiratet sind und dann Unzucht begehen, dann ist ihnen die Hälfte des Strafmaßes auferlegt, das für freie Frauen vorgesehen ist. Dies ist für denjenigen von euch, der fürchtet, ansonsten Schädlichkeit (Unzucht) zu begehen. Und wenn ihr euch in Geduld übt, ist es besser für euch. Und ALLAH ist allvergebend, allgnädig." (Zaidan)
Sure 4 Vers 15-16 "Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche betreiben, so bringt gegen sie vier Augen- zeugen von euch. Und wenn diese ein Zeugnis abgelegt haben, dann sperrt sie (die Frauen) in den Häusern ein, bis sie sterben oder ALLAH ihnen einen Ausweg macht. Und diejenigen von euch, die sie (die Unzucht) begehen, sollt ihr anprangern. Und wenn sie danach bereuen und gottgefällig Gutes tun, dann laßt von ihnen ab! Gewiß, ALLAH bleibt reue-annehmend, allgnädig."(Zaidan)
Sure 24 Vers 2-9 "2 (Hinsichtlich) der Zina-Treibenden und des Zina-Treibenden, so peitscht jeden von ihnen mit hundert Peitschenschlägen. Und lasst kein Erbarmen beiden gegenüber (bei der Erfüllung) von ALLAHs Din euch ergreifen, solltet ihr den Iman an ALLAH und an den Jüngsten Tag verinnerlichen. Und eine Gruppe von den Mumin soll ihrer Peinigung beiwohnen!
3 Der Zina-Treibende heiratet nur eine Zina-Treibende oder Muschrika. Und die Zina-Treibende heiratet nur einen Zina-Treibenden oder einen Muschrik. Und dies wurde für die Mumin für haram erklärt.
4 Und diejenigen, die den keuschen Frauen (Zina) vorwerfen dann (dafür) keine vier (Augen-)Zeugen bringen, diese sollt ihr mit achtzig Peitschenschlägen peitschen und ihr Zeugnis niemals gelten lassen. Und diese sind die wirklichen Fasiq,
5 außer denjenigen, die danach bereuten und gottgefällig Gutes taten, dann ist ALLAH gewiß allvergebend, allgnädig.
6 Und diejenigen, die ihren Ehefrauen (Zina) vorwerfen und dafür keine Zeugen außer sich selbst haben, dann ist das Zeugnis eines von ihnen vier Bezeugungen bei ALLAH: "Gewiß, er ist zweifelsohne von den Wahrhaftigen."
7 Und die fünfte (Bezeugung): "ALLAHs Fluch laste doch auf ihm, sollte er von den Lügnern gewesen sein."
8 Und die Peinigung hält von ihr fern, daß sie bezeugt vier Bezeugungen bei ALLAH: "Gewiß, er ist zweifelsohne von den Lügnern."
9 Und die fünfte (Bezeugung): "ALLAHzürne ihr doch, sollte er von den Wahrhaftigen gewesen sein." (Zaidan)
Sure 5 Vers 38 "Dem Dieb und der Diebin trennt die Hand ab, als Vergeltung für das, was sie sich erworben haben - eine Strafe von ALLAH. Und ALLAH ist allwürdig, allweise." (Zadian)
Sure 4 Vers 92 "Und es gebührt nicht einem Mumin, einen anderen Mumin zu töten, es sei denn versehentlich. Und wer einen Mumin versehentlich tötet, (für den gilt) die Befreiung eines Mumin-Sklaven und eine an seine Angehörigen zu zahlende Diya , es sei denn, sie erlassen sie. Und wenn er (der Getötete) Leuten angehörte, die euch gegenüber feindselig eingestellt sind, aber er selbst Mumin war, dann (gilt) die Befreiung eines Mumin-Sklaven. Und wenn er (der Getötete) Leuten angehörte, mit denen ihr einen Vertrag habt, dann (gilt) eine an seine Angehörigen zu zahlende Diya und die Befreiung eines Mumin-Sklaven. Und wer (dies) nicht aufbringen kann, fastet an zwei aufeinanderfolgenden Monaten als Reue vor ALLAH. Und ALLAH bleibt immer allwissend, allweise." (Zaidan)
Sure 5 Vers 33 "Die Bestrafung für diejenigen, die ALLAHs (Din) und Seinen Gesandten durch Muharaba bekämpfen und Verderben auf Erden anrichten, ist, daß sie getötet oder gekreuzigt oder daß ihre Hände und Füße wechselseitig abgetrennt oder des Landes verwiesen werden. Dies ist für sie Schmach im Diesseits. Und im Jenseits ist für sie übergroße Peinigung bestimmt." (Zaidan)
Sure 2 Vers 178 "Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Euch wurde Qisas für die Getöteten geboten: "Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weibliche für das Weibliche." Und wem von den (Konsequenzen für die Tötung) seines Bruders etwas erlassen wird, dann gilt die Forderung (der Entschädigungszahlung) nach dem Gebilligten und die Bezahlung an ihn Ihsan gemäß. Dies ist Erleichterung von eurem HERRN und Gnade. Also wer danach übertritt, für den ist qualvolle Peinigung bestimmt." (Zaidan)
Sure 5 Vers 45 "Und WIR haben ihnen darin geboten: "Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn und (sonstige) Verletzungen durch Qisas (zu vergelten). Und wer darauf verzichtet, wird dies eine Kaffara für ihn sein. Und wer nicht danach richtet, was ALLAH hinabgesandt hat, diese sind die wirklichen Unrecht-Begehenden." (Zaidan)
Sure 5 Vers 45: "In der Thora haben Wir den Juden vorgeschrieben: Seele um Seele, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn und Wunde um Wunde. Wer auf sein Vergeltungsrecht verzichtet und dem Täter großzügig verzeiht, sühnt damit manches begangene Vergehen. Diejenigen, die nicht nach den von Gott offenbarten Rechtsbestimmungen urteilen, das sind die Ungerechten." (Azhar)
Sure 5 Vers 39: "Und wer nach seiner Übertretung bereut und gottgefällig Gutes tut, von dem wird Allah zweifellos die Reue annehmen. Gewiß, Allah ist allvergebend, allgnädig." (Zaidan)
Sure 4 Vers 58 : "Gewiß, ALLAH gebietet euch, daß ihr die euch anvertrauten Dinge ihren Besitzern zurückgebt, und wenn ihr unter den Menschen richtet, daß ihr mit Gerechtigkeit richtet. Und sicherlich gut ist das, wozu ALLAH euch ermahnt. Gewiß, ALLAH bleibt immer allhörend, allsehend." (Zaidan)