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Die Rechtsgrundlage der Verfassung ist lautArtikel 3 die Schari'a als Hauptquelle der Gesetzgebung.[9] Das anwendbare Ehe- und Familienrecht bestimmt sich in Syrien nach der Religionszugehörigkeit. Auf Moslems ist die Scharia anwendbar. Für katholische Christen ist der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium maßgeblich.[10]
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