Die Rechtsgrundlage der Verfassung ist laut[Links nur für registrierte Nutzer] 3 die [Links nur für registrierte Nutzer] als Hauptquelle der Gesetzgebung.[Links nur für registrierte Nutzer] Das anwendbare Ehe- und Familienrecht bestimmt sich in Syrien nach der Religionszugehörigkeit. Auf Moslems ist die [Links nur für registrierte Nutzer] anwendbar. Für katholische Christen ist der [Links nur für registrierte Nutzer] maßgeblich.[Links nur für registrierte Nutzer]
Die Sharia nicht für gesamte Gesetzgebung. Ehe- und Familienrecht. Das hat Assad letztes Jahre per Referendum geändert.




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solltest nach Syrien gehen und den verzweifelten Zivilisten mit deinen Lobgesängen auf Assads "hehren" aber völkerrechtswidrig-verbrecherischen Absichten Mut machen -
