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beathooven
Ach ? Eine Ware ( Kleid, Auto, Pflastersteine, Brot etc) ist kein Wirtschaftsgut ?
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Zitat von Wiki
In der Steuerlehre bezeichnet der Rechtsbegriff Wirtschaftsgut die Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen bilden ...
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beathooven
Verwirrt ?
Wenn ein Schwachkopf seine Beiträge mit persönlichen Angriffen spickt, sagt das viel über den Schwachkopf, nichts über den Angegriffenen.
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frundsberg
„Sie sterben nicht an COVID (…) Sie werden ermordet“
5. JUNI 2020 BY NEWS 23
Die britische Zeitung Daily Mail hat bereits im Mai 2020 über eine Krankenschwester berichtet, die in einem New Yorker Krankenhaus gearbeitet hat. In einem Video äußerte sich die Krankenschwester über die Zustände vor Ort. Dem zufolge sind zahlreiche Patienten nicht an den Folgen von Covid-19 gestorben, sondern an fahrlässige Fehlbehandlungen.
http://n23.tv/sie-sterben-nicht-an-c...rden-ermordet/
http://n23.tv/sie-sterben-nicht-an-c...rden-ermordet/
Naja, die Daily Mail ist die britische Blödzeitung. Dementsprechend viel Blödsinn steht halt auch drin.
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https://scontent-ber1-1.xx.fbcdn.net...8e&oe=5F0242E4
Abstandsregeln gelten nur selektiv.
Liebt Ihr nicht auch diese dämokratischen Systeme? Das Beste, was uns jemals, ähm, beschert wrde.
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Antisozialist
Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes führt nicht zu einer Vorsteuer-Korrektur.
Eine Vorsteuer-Korrektur ist dann durchzuführen, wenn für Wirtschaftsgüter Vorsteuerabzug vorgenommen wird, aber dann eine Verwendung für die Ausführung umsatzsteuerfreier Umsätze erfolgt und Bagatellgrenzen überschritten werden.
Mit Vorsteuer-Korrekturen hat man es insbesondere als Vermieter zu tun. Zum Beispiel, wenn man ein Geschäftshaus für Rechtsanwälte baut, aber nach Fertigstellung doch lieber umsatzsteuerfrei an Ärzte vermietet. Dann darf man den vorgenommenen Vorsteuerabzug während der Bauphase über 10 Jahre in Raten an das Finanzamt zurückzahlen.
Dabei ist es sehr empfehlenswert, seine umsatzsteuerpflichtige Vermietungsabsicht während der Bauzeit durch entsprechende Inserate belegen zu können, da man ansonsten längere Zeit mietfrei wohnt.
Gilt aber der 15 a Abs 3 UStG,
Kaufst der Unternehmer ein Kleid mit 19 % ein , verkauft er gleiche Kleid für 16% . Verbleibt es beimmVorsteuerabzug 19 %.
Kauft der Unternehmer einen Motor mit 19 % ein und baut den in ein Auto ein, das für 16 % verkauft wird, muss er den Vorsteueranspruch auf 16 % kürzen.
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beathooven
Gilt aber der 15 a Abs 3 UStG,
Kaufst der Unternehmer ein Kleid mit 19 % ein , verkauft er gleiche Kleid für 16% . Verbleibt es beimmVorsteuerabzug 19 %.
Kauft der Unternehmer einen Motor mit 19 % ein und baut den in ein Auto ein, das für 16 % verkauft wird, muss er den Vorsteueranspruch auf 16 % kürzen.
Der Preis wird eh gleich bleiben, weil die Händler die Nettopreise anheben werden.
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beathooven
Darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass der Anspruch auf die Erstattung/ Verechnung der Vorsteuer korrigiert werden muss, da in der Liefer- / Dienstleistungskette sonst der Mehrwert ( deshalb Mehrwertsteuer) nicht zutreffend versteuert würde.
Jede vollendete ! Lieferung, die nicht von den veränderten Verhältnissen ( Nutzung, Änderung der Steuer) erfasst wird, verbleibt in dem erklärten Status, der zum Zeitpunkt der Leistung vorlag.
Zeitpunkt der Leistung oder Zeitpunkt der Rechnungsstellung? Oder doch Zeitpunkt der mangelfreien Abnahme? Oder vielleicht doch Zeitpunkt der Fälligkeit?
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Schwabenpower
Zeitpunkt der Leistung oder Zeitpunkt der Rechnungsstellung? Oder doch Zeitpunkt der mangelfreien Abnahme? Oder vielleicht doch Zeitpunkt der Fälligkeit?
Letzteres! :D
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Schwabenpower
Zeitpunkt der Leistung oder Zeitpunkt der Rechnungsstellung? Oder doch Zeitpunkt der mangelfreien Abnahme? Oder vielleicht doch Zeitpunkt der Fälligkeit?
oder nach 13 Jahren die gebrochene Leitung, die du abgenommen hast :D hast du schon ne Klage am Hals:?
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beathooven
Gilt aber der 15 a Abs 3 UStG,
Kaufst der Unternehmer ein Kleid mit 19 % ein , verkauft er gleiche Kleid für 16% . Verbleibt es beimmVorsteuerabzug 19 %.
Kauft der Unternehmer einen Motor mit 19 % ein und baut den in ein Auto ein, das für 16 % verkauft wird, muss er den Vorsteueranspruch auf 16 % kürzen.
Genau das ist falsch.
Ich erklären Ihnen mal § 15a Absatz 3 UStG.
Ein Vermieter baut in ein Geschäftshaus, das er seit 10 Jahren umsatzsteuerpflichtig vermietet, neue Fenster ein und nimmt den Vorsteuerabzug in Anspruch.
Einen Monat später entschließt er sich, sein Geschäftshaus ab sofort nur noch umsatzsteuerfrei zu vermieten.
Die Vorsteuerberichtigung trifft nicht mehr die Baukosten von vor mehr als 10 Jahren, aber die neuen Fenster.
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marion
oder nach 13 Jahren die gebrochene Leitung, die du abgenommen hast :D hast du schon ne Klage am Hals:?
Nö. Dirgendwo haben die Nutzeranweisungen zwar unterschrieben, aber offensichtlich nicht gelesen.
Übrigens ist bei dem Ersatz die Märchensteuer völlig uninteressant