Ich hab was gelesen von einem abgehackten Bein. Vielleicht ?
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Mit dir kann ich auch echt nicht darüber diskutieren, weil du den Unterschied nicht verstehst.
Jeder Arzt in Deutschland würde dich auslachen für diesen Vergleich.
Denn es gibt in Deutschland keine medizinische Notwendigkeit, äußere Schamlippen vollständig zu entfernen...nur verkleinern. Das ist ein Unterschied, den du aber offensichtlich nicht verstehst.
Du willst einfach nicht einsehen, dass es hier um das Grundprinzip des Rechts auf körperliche Unversehrtheit geht. Es ist völlig wurscht, was Du wegschnippelst: Dieses Recht ist immer beeinträchtigt. Ein Glaube oder eine Religion kann unmöglich das höhere Rechtsgut sein.
Nebenbei bemerkt ist es auch völlig wurscht, mit wem Du das diskutierst. Ein Prinzip ist ein Prinzip ist ein Prinzip. :basta:
Nein, der Berufsverband der Kinderärzte sieht es genau so!
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...r-Beschneidung
Es gibt im Normalfall auch keine medizinische Notwendigkeit einen Jungen zu verstümmeln. Wenn es die doch geben sollte, ist das etwas völlig anderes. Wenn dir ein Nachbar den Fuß abhackt, ist das eine schwere Körperverlertzung! Wenn ein Mediziner dir nach Einwilligung den Fuß amputiert, weil du sonst an einer Entzündung stirbst, ist diese Verletzung juristisch legitimiert. Bei einer medizinischen Anomalie kann es sein, dass bei einem Jungen die Entfernung der Vorhaut ein notwendiges Übel ist. Dieses Übel ohne medizinische Erfordernisse zuzufügen ist ganz einfach Genitalverstümmelung.Zitat:
Denn es gibt in Deutschland keine medizinische Notwendigkeit, äußere Schamlippen vollständig zu entfernen...nur verkleinern. Das ist ein Unterschied, den du aber offensichtlich nicht verstehst.
Und der Vergleichspunkt ist nicht irgendein Schamane, der ohne Betäubung unhygienisch die ganze Klitoris wegschneidet oder zerstört. sondern ein Mediziner, der mit aller medizinischen Sorgfalt aus religiösen Gründen die äußeren Schamlippen eines Mädchens entfernt. Was anatomisch dem entspräche. Das wäre immer noch illegal, bei einem Jungen aber nicht, weil aus religiöser Rücksicht es erlaubt wurde, Jungen zu verstümmeln.
Völlig richtig, juristisch entschuldigt ist natürlich der medizinisch notwendige Eingriff. Die hat aber nichts mit religiös motivierter Verstümmelung zu tun. Dann könnte man auch gleich das Abhacken von Füßen erlauben, weil es unter gewissen Umständen medizinisch notwendig ist.