AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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Differentialgeometer
Naja, wenn man Deiner Meinung nonchalant die Verfassung ändern kann, OHNE das Volk zu befragen, frage ich mich, was das für ein DEMOkratisches Verdändnis das sein soll....
In den meisten Demokratien wird die Verfassung ohne Volksbefragung geändert.
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Bolle
Siehst du hier das Wort Verfassung?
[...]
Wenn das GG unsere Verfassung ist, sollte man sie auch Verfassung nennen!
Der Name ist zweit- oder sechstranging, wichtig ist, dass das Teil funktioniert!
AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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Lichtblau
Wo ist der Unterschied zwischen Verfassung und Grundgesetz?
Als das Grundgesetz geschaffen wurde, wurde der Begriff „Verfassung“ bewusst vermieden. Denn das Grundgesetz war in der Form, in der es 1949 verabschiedet wurde, als Provisorium gedacht.
Carlo Schmidt bei der Einsetzung des GG: http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Sc...rundgesetz.htm
Zitat:
"Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das
Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des
deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu
beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder
Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben
etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse
Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch
ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den
praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu
werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine
Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit."
Wenn der Artikel 146 doch so überflüssig ist, warum hat man ihn nicht gestrichen oder umgeschrieben wie andere auch!
Nur um das nochmal ganz deutlich zu sagen, ich stelle weder das Grundgesetz als oberste gesetzliche Instanz in Frage noch noch delegitemiere ich die BRD!
AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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borisbaran
In den meisten Demokratien wird die Verfassung ohne Volksbefragung geändert.
Der Name ist zweit- oder sechstranging, wichtig ist, dass das Teil funktioniert!
Lesen bildet: http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm
Wie darf ich dich nennen?
AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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Lichtblau
Wo ist der Unterschied zwischen Verfassung und Grundgesetz?
Es gibt keinen.
AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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Bolle
Das war offenbar ein Versuch, denen Honig um's Maul zu schmieren, die dachten, dass die ehemaligen Ostgebiete noch nicht ganz verloren waren. Ob es als Provisorium gedacht war oder nciht ändert nix daran, was das GG tat und noch immer tut: Es bildet die Grundlage für den Aufbau und das Funktionieren des deutschen Staates.
AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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borisbaran
Das war offenbar ein Versuch, denen Honig um's Maul zu schmieren, die dachten, dass die ehemaligen Ostgebiete noch nicht ganz verloren waren. Ob es als Provisorium gedacht war oder nciht ändert nix daran, was das GG tat und noch immer tut: Es bildet die Grundlage für den Aufbau und das Funktionieren des deutschen Staates.
:umkipp:
AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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Bolle
Siehst du hier das Wort Verfassung?
(...)
Wenn das GG unsere Verfassung ist, sollte man sie auch Verfassung nennen!
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Differentialgeometer
Doch, kannst Du Dich auf den Kopf stellen.
Art. 146 GG hält lediglich eine Option zu einer Verfassungsneuschöpfung bereit, keinesfalls ist der Gesetzgeber zu einer Neuschöpfung verpflichtet. Insofern bleibt das Grundgesetz bis zur Inanspruchnahme einer Neuschöpfung als Verfassung in Kraft. Sie ist also vollwertige Verfassung. Art.146 GG enthält insbesondere kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht auf Durchführung einer Volksabstimmung.
Und bevor jetzt wieder alle Experten hier ausrasten und "Systemling!!!1" "Unwissender!!" und "falsch!!1" schreien: lest einfach rein:
BVerfG NVwZ-RR 2000, 474;
BVerfGE 5, 85 (128); 144, 20 (197);
BVerfGE 89, 155 (180) = NJW 1993, 3047 (3050)
AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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Finch
Art. 146 GG hält lediglich eine Option zu einer Verfassungsneuschöpfung bereit, keinesfalls ist der Gesetzgeber zu einer Neuschöpfung verpflichtet. Insofern bleibt das Grundgesetz bis zur Inanspruchnahme einer Neuschöpfung als Verfassung in Kraft. Sie ist also vollwertige Verfassung. Art.146 GG enthält insbesondere kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht auf Durchführung einer Volksabstimmung.
Und bevor jetzt wieder alle Experten hier ausrasten und "Systemling!!!1" "Unwissender!!" und "falsch!!1" schreien: lest einfach rein:
BVerfG NVwZ-RR 2000, 474;
BVerfGE 5, 85 (128); 144, 20 (197);
BVerfGE 89, 155 (180) = NJW 1993, 3047 (3050)
Benennt das Ding einfach um und schon ist Ruhe! Oder gibt es da Bedenken....? Merkt doch nach 70 Jahren keiner..... ;)
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Finch
Es gibt keinen.
Wenn es keinen gäbe, hätte man nicht zwei verschiedene juristische Begriffe dazu kreiert. Von daher liegst du nicht richtig.
AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
Ich habe das doch erklärt, wenn internationale Gesetze über deutsche Gesetze stehen, dann kann man das doch nicht Verfassung nennen.