Zitat von
Hay
Nein, der Arbeitgeber erteilt dem ungeimpften Angestellten ein Betretungsverbot, Gespräche der Geschäftsleitung mit allen ungeimpften Mitarbeitern sind natürlich vorgeschaltet und laufen bereits auf Hochtouren. In diesen wird den ungeimpften Mitarbeitern angekündigt, dass das Betretungsverbot natürlich keine Kündigung beinhaltet, sondern nur die Arbeitsfreistellung ohne Bezüge. Diese entfallen dann natürlich auch im Krankheitsfall sowie auch das einer Lohnfortzahlung folgende Krankengeld und die Arbeitgeber lassen es sich nicht nehmen, auch darauf hinzuweisen, dass dem Arbeitnehmer natürlich keinerlei Leistungen des Arbeitsamtes oder des Jobcenters zustünden, er also ohne einen müden Cent dastünde, sollte er sich nicht impfen lassen.
So läuft das.