AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
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pixelschubser
Bei der Einführung des GG waren die Expansionspläne der Nazis doch schon längst obsolet. Irredentismus....
Über Expansoinspläne der Nazis habe ich auch nicht gesprochen.
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Differentialgeometer
Das Ganze ändert immer noch nix daran, dass das GG alles tut, was eine Verfassung tun soll, also das zentrale Rechtsdokument eines Staats zu sein. Ob es durch eine Volksabstimmung bestätigt wurde, ist scheißegal.
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Differentialgeometer
Ändert aber nichts daran, dass das Grundgesetz im technischen Sinne eine Verfassung ist. Es wird immer so getan, als sei das Grundgesetz illegitim. Das ist halt Quatsch.
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Bolle
Das Grundgesetz weißt im Artikel 146 explizit darauf hin, dass es (nach Vollendung der Einheit und Freiheit) durch eine Verfassung ersetzt werden will!
Ein vorläufiges Provisorium also durch eine in freier Entscheidung beschlossene Verfassung abgelöst wird!
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Diese elendige Diskussion ist älter als dieses Forum. Das Grundgesetz ist im technischen Sinne die deutsche Verfassung. Find's immer crinchy, wenn die Leute immer oberlehrerhaft Art. 146 GG zitieren und dann meinen, bahnbrechende Erkenntnisse darzulegen, so nach dem Motto "das Grundgesetz ist völlig illegitim und keine Verfassung". Das ist Quatsch. Aber um das zu peilen, müsste man auch mehr tun, als Art. 146 GG zu zitieren und sich seine Infos aus dem Schlaumeier-HPF zu holen.
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Deutschmann
Würde Deutschland heute eine Verfassung ausarbeiten, wäre diese so dick wie die Bibel. Und vermutlich in 7 Sprachen übersetzt. Da bleib ich doch lieber beim Grundgesetz.
In welchen Punkten würde eine neue Verfassung sich denn vom Grundgesetz unterscheiden? :?: Das Grundgesetz entspricht der Idealvorstellung unseres Verfassungsstaats. Ändern würde der Gesetzgeber hier wohl eher wenig. Oder welche Artikel schweben Dir vor?
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Deutschmann
Würde Deutschland heute eine Verfassung ausarbeiten, wäre diese so dick wie die Bibel. Und vermutlich in 7 Sprachen übersetzt. Da bleib ich doch lieber beim Grundgesetz.
Gendergerecht bereinigt und ohne das böse generische Maskulinum.
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Finch
In welchen Punkten würde eine neue Verfassung sich denn vom Grundgesetz unterscheiden? :?: Das Grundgesetz entspricht der Idealvorstellung unseres Verfassungsstaats. Ändern würde der Gesetzgeber hier wohl eher wenig. Oder welche Artikel schweben Dir vor?
Nun, Im Verlauf der vergangenen 70 Jahre ist ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden, einige davon mehrfach – insgesamt wirkten sich die 63 Änderungsgesetze auf 235 einzelne Artikel aus.
https://www.welt.de/geschichte/artic...s-bereits.html
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Finch
Diese elendige Diskussion ist älter als dieses Forum. Das Grundgesetz ist im technischen Sinne die deutsche Verfassung. Find's immer crinchy, wenn die Leute immer oberlehrerhaft Art. 146 GG zitieren und dann meinen, bahnbrechende Erkenntnisse darzulegen, so nach dem Motto "das Grundgesetz ist völlig illegitim und keine Verfassung". Das ist Quatsch. Aber um das zu peilen, müsste man auch mehr tun, als Art. 146 GG zu zitieren und sich seine Infos aus dem Schlaumeier-HPF zu holen.
Wo behaupte ich das?
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Bolle
Hier sollte die Frage interessant sein von WEM es geändert wurde und nicht DASS es geändert wurde.
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solg
Hier sollte die Frage interessant sein von WEM es geändert wurde und nicht DASS es geändert wurde.
2/3-Mehrheit des Bundestages und 2/3-Mehrheit des Bundesrates.
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Differentialgeometer
Ähem doch, eine Verfassung muss durch das Volk genehmigt werden. Deswegen nannte man das GG auch GG....
Ich bin mir nicht sicher ob das ausschlaggebend ist. Die meisten Verfassungen wurden ohne Volksabstimmung auf den Weg gebracht.
Die Frage die in diesem Zusammenhang viel interessanter ist, ist welche grundlegenden Unterschiede eine neu ausgearbeitete Verfassung gegenüber dem GG hätte (bzw. haben sollte) und welche Vorteile sich daraus ergeben könnten.
Das GG nur deswegen abzuschaffen weil es nicht Verfassung heißt, finde ich ein wenig kleinkariert.