Bombardierungen wird es nicht geben, soviel steht fest.
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Du machst dich doch unglaubwürdig, wenn ausgerechnet du nach einem von den USA durchgesetzten Flugverbot über Libyen rufst. Libysche Flugzeuge abschießen heißt Kriegseinsatz. Warum hast du nicht nach einem Eingrifen der USA gerufen, als es zu blutigen Kämpfen zwischen Fatah und Hamas in Gaza und dem Westjordanland kam?
Der oberste Anti Israel, bzw. Usrael Verfechter ist jetzt auf einemal für einen US Einsatz und hat vollstes Vertrauen. :))
Du scheinst jetzt wohl vollständig den Verstand verloren zu haben.
Aber wenn dann aus "Versehen" das erste Krankenhaus bombardiert wird, wirst du wahrscheinlich als Erster hier einen Heulstrang aufmachen.
Ja, Abründe tun sich auf. Selbst wenn man das Öl wegläßt, gibts keinen Grund für eine US Intervention. Im Sudan, wo es hunderttausende Tote gibt, wurde bis heute nicht interveniert. Wenn man es nicht gelesen hätte, könnte man kaum glauben, dass ausgerechnet tosh nach der Weltpolizei USA ruft, die in Libyen bisher noch keine Basis unterhält, bei Machtübernahme der Kuffnuckenrebellen, dank US Intervention, aber welche einrichten wird.
Oder wenn sie nicht mehr unter dem häßlichen Denkmäntelchen der Religiosität geschehen.
Aktuell wird gemeldet, daß Saudi-Arabien jegliche Form von Demonstration, versammlung oder Sit-in verboten hat, da dies alles gegen die Scharia und islamische Sitten und Gebräuche verstoße.
So geht es natürlich auch.
Nicht wenn der Führer Araber ist. Der redet lieber davon. Die Heldentod liebenden Kämpfer hat man in den diversen Arabisch / Israelischen Kriegen gesehen, im Wegrennen waren die gut.
Zitat Felixhenn
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Ich würde die Orientalen, insbesondere Türken und Araber, nicht unbedingt als feige oder auch als dumm bezeichnen. Sicher, sie sind sehr emotional betont, oft prahlerisch, leicht erregbar und begehen häufig für uns unlogische Handlungen.
Aber unter entsprechender Führung durch Leute, die von kühlem Kalkül, knallharter Logik und rücksichtslosem Kampfwillen geprägt sind, erbringen sowohl Türken als auch Araber durchaus heldenhaftes und großes.
Als Beispiele möchte ich hier nur die Dardanellenschlacht von 1915, also im ersten Weltkrieg, anführen. Hier haben die Türken unter deutscher Anleitung und Führung die angreifenden Engländer, Franzosen und allerlei Hilstruppen, welche mit ungeheurer Materialüberlegenheit angegriffen haben, besiegt und in die Flucht geschlagen.
Oder, im zweiten Weltkrieg, wo deutsche Führungskräfte, die heimlich nach Palästina, Syrien und in den Irak einsickerten, aufgrund eines sogenannten Führerbefehls, welcher festlegte, den Freiheitskampf der Araber gegen die Engländer mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen, die Araber ausbildeten, anführten, unter Mithilfe der Auslandsfranzosen bewaffneten und gemeinsam mit ihnen den Engländern oder den Russen (im Iran) enorme Verluste zufügten und viele Kräfte banden. Da taten sich die Araber durchaus als tapfere und ausdauernde Kämpfer hervor. Dieses möchte ich mal nebenher festgehalten haben.
Das ist alles Verhandlungssache.
Medwedew selbst hat mehrfach klargestellt, dass er die Handlungsweise Gadaffis als verbrecherisch einstuft. Hier eine etwas ältere Warnung.
Ich seh ehrlich gesagt nicht, wieso Kap 7 dies nicht zulassen sollte.Zitat:
Außerdem gibt es m.W. keine Handhabe lt. UN-Charta (Kap. 7) in einen Bürgerkrieg innerhalb eines Landes militärisch einzugreifen.
Der spricht von Streitigkeiten und Parteien, sieht sogar einen Modus für nicht UNO-Mitgliedsstreitparteien vor (was bei einem Bürgerkrieg fast zwangsläufig der Fall wär).
Vor allem gab es schon "friedenserzwingende" UNO-Einsätze in Bürgerkriegen.
Der aktuelle Afghanistaneinsatz fällt sogar in diese Kategorie.
Ich tipp eher auf einen völkerrechtskonformen Krieg.Zitat:
Die Amis bereiten sich also wieder mal für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg vor!
Im Sicherheitsrat hat Gaddafi nicht mehr viele Freunde.
Möglicherweise hätten die saudi-arabischen Scheichs doch nicht die Macht, uns das Öl abzudrehen.
Wie sollten sie auch, wollen sie in die Hand beissen, die sie zu Ölscheichs gemacht habe?
Das würde sie sehr teuer zu stehen kommen.
Diese ganzen Regierungen wurden und werden vom Westen hofiert, in jeder nur dank- und dankbaren Weise, damit der Westen, also Europa, die Rohstoffe zu einem Spottpreis bekomme, und das garantiert, auf Dekaden hin. Beachte mal, wie der Westen einst mit den Staaten umgegangen ist, die dem Westen den Zugang zu den eigenen Rohstoffen versagte.
Nachbar1566
Von der Lockheed F-117 Nighthawk wurden 64 gebaut, wovon eine verloren ging. Insofern ist diese Stealth Technologie sogar insofern fraglich, da es die berechtigte Vermutung gibt, dass russische Radarsysteme sehr wohl diese Flugzeuge auf Radarschirmen erkennen können. Diese Flieger sind aber so und so in Rente.
Von der Northrop Grumman B-2 Spirit wurden 21 gebaut und 20 sind im aktiven Dienst. Für diese Flugzeuge brauchst du aber Spezialhanger, die nicht überall zur Verfügung stehen. 18 davon gehören zum 509th Bomb Wing. Die Einsatzdauer von denen ist aber so enorm, dass sie normalerweise immer nach Missouri zurück kehren. (Mit A Waffen werden sie aber nicht mehr bestückt.)
Aber BOMBER alleine bringen dir nichts. Dazu brauchst du noch ein ganzes Rudel Abfangjäger, die sich ebenfalls in diesem Bomb Wing finden, wobei ich nicht weiß in wie weit die F35 schon einsatzfähig sind. Bleiben noch die Lockheed Martin F-22 Raptor, wenn es schon unbedingt STEALTH sein muss, aber auch von denen gibt es nur 168. Die echte Einsatzfähigkeit solcher Systeme liegt übrigens, wenn sie gut arbeiten bei 70%. Den Flieger besitzen hebt ihn noch lange nicht in die Lüfte. Ich weiß nicht, wo die die USA genau stationiert haben, aber der Einsatzradius ist von denen im Vergleich zu den Bombern ohnehin eher begrenzt, also müsstest du mehrfach den Begleitschutz wechseln.
Angenommen ich verlagere noch die USS Enterprise in Reichweite, was bedingt, dass diese recht auffällig durch den Suezkanal schippert, dann sollten dort grob 70 Flieger stationiert sein, die aber wiederum nur zu 70% auch einsatzfähig sind, und ohnehin laut Gates für eine solche Aktion nicht ausreichen würden.
Nur weil ein Waffensystem cool wirkt, macht es deshalb nicht zur magischen Maschine, die eh alles kann.
henriof: ..."Ich denke, es geht dabei zunächst um Humanität.
Die USA haben jetzt zusammen mit der EU ein Luftbrücke eingerichtet um den Flüchtlingsstrom in den Griff zu bekommen."...
Ich habe den Artikel kurz überflogen. Die Flüchtlinge werden in ihre Länder geflogen.
Die Frage jedoch bleibt, ob die Flüchtlinge dort auch bleiben werden.
Gemäß russichem Miltär haben die angeblichen Luftangriffe auf die Rebellen gar nicht stattgefunden:
http://rt.com/news/airstrikes-libya-russian-military/
Sieht so aus als ob uns die westlichen Medien mal wieder die Hucke vollügen um ein USraelisches Eingreifen propagandistisch vorzubereiten.
Das hat hier aber jeder so verstanden, als unterstütztest du diese Forderung. Die Mudschaheddin in Afghanistan haben vom Westen (gegen damals SU) Eingreifen gefordert, die UCK Banditen im Kosovo, die internationalen Dschihadisten in Bosnien, die Kurden im Irak usw. Ergebnisse sind hinlänglich bekannt was da so bei rauskommt.
Falsch. In Kapitel VII geht es nicht um "Streitigkeiten" und "Parteien" (diese Worte tauchen im Text nicht auf) sondern um Weltfrieden und die internationale Sicherheit (Art. 39), von "nicht-UNO-Mitgliedsstreitparteien" oder Bürgerkriegsparteien innerhalb eines Landes ist auch nicht die Rede sondern von Staaten (Art. 50)!
UN-Charta Kapitel VII Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen
Artikel 39
Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung
vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu
treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.
Artikel 40
Um einer Verschärfung der Lage vorzubeugen, kann der Sicherheitsrat, bevor er nach Artikel 39
Empfehlungen abgibt oder Maßnahmen beschließt, die beteiligten Parteien auffordern, den von ihm für
notwendig oder erwünscht erachteten vorläufigen Maßnahmen Folge zu leisten. Diese vorläufigen
Maßnahmen lassen die Rechte, die Ansprüche und die Stellung der beteiligten Parteien unberührt. Wird den
vorläufigen Maßnahmen nicht Folge geleistet, so trägt der Sicherheitsrat diesem Versagen gebührend
Rechnung.
Artikel 41
Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen
sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen
auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der
Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und
Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen
Beziehungen einschließen.
Artikel 42
Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, daß die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein
würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur
Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen
Maßnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, Seeoder
Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen.
Artikel 43
(1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, daß sie nach Maßgabe eines oder mehrerer
Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten
und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
(2) Diese Abkommen haben die Zahl und Art der Streitkräfte, ihren Bereitschaftsgrad, ihren allgemeinen
Standort sowie die Art der Erleichterungen und des Beistands vorzusehen.
(3) Die Abkommen werden auf Veranlassung des Sicherheitsrats so bald wie möglich im Verhandlungswege
ausgearbeitet. Sie werden zwischen dem Sicherheitsrat einerseits und Einzelmitgliedern oder
Mitgliedergruppen andererseits geschlossen und von den Unterzeichnerstaaten nach Maßgabe ihres
Verfassungsrechts ratifiziert.
- 12 -
Artikel 44
Hat der Sicherheitsrat die Anwendung von Gewalt beschlossen, so lädt er ein in ihm nicht vertretenes
Mitglied, bevor er es zur Stellung von Streitkräften auf Grund der nach Artikel 43 übernommenen
Verpflichtungen auffordert, auf dessen Wunsch ein, an seinen Beschlüssen über den Einsatz von
Kontingenten der Streitkräfte dieses Mitglieds teilzunehmen.
Artikel 45
Um die Vereinten Nationen zur Durchführung dringender militärischer Maßnahmen zu befähigen, halten
Mitglieder der Organisation Kontingente ihrer Luftstreitkräfte zum sofortigen Einsatz bei gemeinsamen
internationalen Zwangsmaßnahmen bereit. Stärke und Bereitschaftsgrad dieser Kontingente sowie die Pläne
für ihre gemeinsamen Maßnahmen legt der Sicherheitsrat mit Unterstützung des Generalstabsausschusses
im Rahmen der in Artikel 43 erwähnten Sonderabkommen fest.
Artikel 46
Die Pläne für die Anwendung von Waffengewalt werden vom Sicherheitsrat mit Unterstützung des
Generalstabsausschusses aufgestellt.
Artikel 47
(1) Es wird ein Generalstabsausschuß eingesetzt, um den Sicherheitsrat in allen Fragen zu beraten und zu
unterstützen, die dessen militärische Bedürfnisse zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit, den Einsatz und die Führung der dem Sicherheitsrat zur Verfügung gestellten Streitkräfte, die
Rüstungsregelung und eine etwaige Abrüstung betreffen.
(2) Der Generalstabsausschuß besteht aus den Generalstabschefs der ständigen Mitglieder des
Sicherheitsrats oder ihren Vertretern. Ein nicht ständig im Ausschuß vertretenes Mitglied der Vereinten
Nationen wird vom Ausschuß eingeladen, sich ihm zu assoziieren, wenn die Mitarbeit dieses Mitglieds für die
wirksame Durchführung der Aufgaben des Ausschusses erforderlich ist.
(3) Der Generalstabsausschuß ist unter der Autorität des Sicherheitsrats für die strategische Leitung aller
dem Sicherheitsrat zur Verfügung gestellten Streitkräfte verantwortlich. Die Fragen bezüglich der Führung
dieser Streitkräfte werden später geregelt.
(4) Der Generalstabsausschuß kann mit Ermächtigung des Sicherheitsrats nach Konsultation mit geeigneten
regionalen Einrichtungen regionale Unterausschüsse einsetzen.
Artikel 48
(1) Die Maßnahmen, die für die Durchführung der Beschlüsse des Sicherheitsrats zur Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich sind, werden je nach dem Ermessen des
Sicherheitsrats von allen oder von einigen Mitgliedern der Vereinten Nationen getroffen.
(2) Diese Beschlüsse werden von den Mitgliedern der Vereinten Nationen unmittelbar sowie durch
Maßnahmen in den geeigneten internationalen Einrichtungen durchgeführt, deren Mitglieder sie sind.
Artikel 49
Bei der Durchführung der vom Sicherheitsrat beschlossenen Maßnahmen leisten die Mitglieder der
Vereinten Nationen einander gemeinsam handelnd Beistand.
- 13 -
Artikel 50
Ergreift der Sicherheitsrat gegen einen Staat Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen, so kann jeder andere Staat, ob Mitglied der Vereinten Nationen oder nicht, den die Durchführung dieser Maßnahmen vor besondere wirtschaftliche Probleme stellt, den Sicherheitsrat zwecks Lösung dieser Probleme konsultieren.
Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen
keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der
Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen
Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft,
sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta
beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder
Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Was die können, sah man im Golfkrieg.
Gaddafi hat sicher nicht die russische Technik zum Abfangen von Tarnkappenbombern.
Wenn sein Radar also die Bomber nicht sieht, können seine Jäger auch nur auf Sicht angreifen.
Und mir müssen die Bomber nichts bringen, aber eine Flugverbotszone würde der Bevölkerung viel bringen, falls Gaddafi anfangen sollte, die Städte zu bombardieren.
Mal faselst du von "meiner" Zionistenpresse, mal von "meinen" islamistischen Demokraten, die Diskussion über die Flugverbotszone leugnest du, usw.
Hoffentlich geht deine Verwirrung (Sonnenstich im Kongo? ) bald vorüber, bis dahin gute Erholung in meinem ignore-Mülleimer! :))
Wenn Bomben auf libysche Städte fallen werden es US-Bomben sein, wie bereits 1986 auf Tripolis.
http://www.n-tv.de/img/48/480580/O_6...P860419011.jpg
http://www.spiegel.de/politik/auslan...749313,00.htmlZitat:
Libyen
Rebellen schnappen britische Elitesoldaten
Peinliche Panne für die britische Geheimdiplomatie: Ein Regierungsvertreter und bis zu acht Elitesoldaten der Spezialeinheit SAS wurden in Libyen von Rebellen festgenommen. Offenbar sollten sie Verhandlungen mit den Aufständischen aufnehmen.
...
Die Aktion in Afghanistan war noch viel beeindruckender. Eine Umflaufzeit von mehr als 40 Stunden ist für ein derartiges militärische Spielzeug eine Glanzleistung, wenn man bedenkt, dass ein fataler Fehler bei den jüngeren F35 und F22 grob alle 2 Stunden auftritt.
Diese Aktion war aber von langer Hand vorbereitet. Es brauch Wochen und Monate, um die passenden Truppenteile zusammen zu ziehen, einsatzbereit zu machen, die Ziele zu bestimmen und final sogar das passende Wetter, weil die verdammten Tarnkappensysteme auf dem Gebiet unglaublich anfällig sind, um so etwas zu starten.
Zu deiner Beruhigung, Gaddafi bombardiert offenbar schon seit mehr als einer Woche Städte. Das liegt daran, dass die Kampfhandlungen primär dort statt finden. Libysche Wüste zu halten scheint für keine der beiden Seiten sonderlich interessant. Wenn man es ganz genau nimmt, hat Gaddafi keinerlei Amt inne, und das Regime sieht sich gewalttätigen Protesten gegenüber, gegen die sie die staatliche Souveränität verteidigen darf.