AW: Die süsse Maus Annalena wird Kanzlerin
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Flüchtling
:schock:
Ist dieser Beitrag schon "Hate Speech", im demokratiachsten "Deutschland" aller Zeiten?!?
Wenn es nach den Grünen geht, mit Sicherheit. ;-)
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Maggie
:haha::haha:
Wie sagte Henryk M. Broder so treffend über Katrin Göring-Eckardt: „Katrin Göring-Eckardt ist eine gute Rednerin. Sie spricht frei und in ganzen Sätzen, aber es ist halt Schwachsinn in ganzen Sätzen.“
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laurin
:haha::haha:
Wie sagte Henryk M. Broder so treffend über Katrin Göring-Eckardt: „Katrin Göring-Eckardt ist eine gute Rednerin. Sie spricht frei und in ganzen Sätzen, aber es ist halt Schwachsinn in ganzen Sätzen.“
Das passt wohl auch die ganzen grünen Denkbefreiten.:)
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radelroll
Radelroll, findest Du, dass diese Grüne immer noch "eine süße Maus" ist?
Mein Fall ist sie nicht. Die ganzen Grünen sind nicht mein Fall.
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Bruddler
D.h. man darf unsere Volksverräter getrost u. ungestraft Volksverräter nennen (?)... :pfeif:
Nein, dass wird man rein auf der Tatbestandsebene nicht dürfen; es sei denn man kann ihnen anhand von konkreten Tatsachen einen Volksverrat nachweisen können. Im übrigen ist Volksverräter mehr ein Werturteil, als eine Tatsache, etwa so, wie wenn ich jemanden als Dummbätzin bezeichnen würde. Und dann sind Wahr und unwahr kein Kriterium, dann steht mir möglicherweise der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung "berechtigter Interessen" § 193 StGB zur Seite, der es mir eben u.a. auch als Anwalt gestattet, gegenüber einer Gegenseite schwerste Geschütze aufzufahren. Wenn also eine Frau als Kanzlerkandidaten oder ein Interessent, der sich als Verkehrsminister sieht, bestimmte Eigenschaften aufweisen, die für die Öffentlichkeit relevant sind und mit denen ich als Wähler, wenn ich sie öffentlich diskutiere, andere möglicherweise dazu zu bewegen, diese Politikerin/diesen Politiker nicht zu wählen, ist das gerechtfertigt i.S.d. § 193 StGB, mit der Folge, dass derjenige, der sie aufstellt, weder bestraft wird noch zivilrechtlich auf Schadenersatz oder Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Aber Vorsicht: Grenzen sind die Schmähkritik. So hatte - wenn ich das richtig erinnere - der Stern irgendwann mal zu einer Fernsehansagerin etwas gebracht, was zu einer Zuerkennung eines Schmerzensgeldes von 10.000 DM geführt hatte und das 1962 wegen ebensolcher Schmähkritik. Genauer hat er das geschrieben: Eine Fernsehansagerin wurde als “ausgemolkene Ziege” bezeichnet, die “in ein zweitklassiges Tingeltangel auf der Reeperbahn” passe und bei deren Anblick den Zuschauern “die Milch sauer” werde.
Das wäre für mich auch heute noch heftig. Fürs Selbststudium: BGH, Urt. v. 05.03.1963 – VI ZR 55/62
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Väterchen Frost
Nein, dass wird man rein auf der Tatbestandsebene nicht dürfen; es sei denn man kann ihnen anhand von konkreten Tatsachen einen Volksverrat nachweisen können. Im übrigen ist Volksverräter mehr ein Werturteil, als eine Tatsache, etwa so, wie wenn ich jemanden als Dummbätzin bezeichnen würde. Und dann sind Wahr und unwahr kein Kriterium, dann steht mir möglicherweise der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung "berechtigter Interessen" § 193 StGB zur Seite, der es mir eben u.a. auch als Anwalt gestattet, gegenüber einer Gegenseite schwerste Geschütze aufzufahren. Wenn also eine Frau als Kanzlerkandidaten oder ein Interessent, der sich als Verkehrsminister sieht, bestimmte Eigenschaften aufweisen, die für die Öffentlichkeit relevant sind und mit denen ich als Wähler, wenn ich sie öffentlich diskutiere, andere möglicherweise dazu zu bewegen, diese Politikerin/diesen Politiker nicht zu wählen, ist das gerechtfertigt i.S.d. § 193 StGB, mit der Folge, dass derjenige, der sie aufstellt, weder bestraft wird noch zivilrechtlich auf Schadenersatz oder Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Aber Vorsicht: Grenzen sind die Schmähkritik. So hatte - wenn ich das richtig erinnere - der Stern irgendwann mal zu einer Fernsehansagerin etwas gebracht, was zu einer Zuerkennung eines Schmerzensgeldes von 10.000 DM geführt hatte und das 1962 wegen ebensolcher Schmähkritik. Genauer hat er das geschrieben: Eine Fernsehansagerin wurde als “ausgemolkene Ziege” bezeichnet, die “in ein zweitklassiges Tingeltangel auf der Reeperbahn” passe und bei deren Anblick den Zuschauern “die Milch sauer” werde.
Das wäre für mich auch heute noch heftig. Fürs Selbststudium: BGH, Urt. v. 05.03.1963 – VI ZR 55/62
Was ein Tatbestand ist, und was nicht, bestimmt immer nur das momentan gültige, und regierende Rechtssystem.
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Kikumon
Radelroll, findest Du, dass diese Grüne immer noch "eine süße Maus" ist?
Mein Fall ist sie nicht. Die ganzen Grünen sind nicht mein Fall.
"Die süße Maus" ist bei genauerem hinsehen ein trügerisches, "trojanisches Pferd" !
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Bruddler
Was ein Tatbestand ist, und was nicht, bestimmt immer nur das momentan gültige, und regierende Rechtssystem.
Nein. Die Tatbestände findest Du in den entsprechenden Gesetzen. Da können sich auch die Politikerinnen der Grünen auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln. Und die Auslegung erfolgt durch die Gerichte und dabei durch die Obergerichte, von denen die unteren nicht so einfach runterkönnen, jedenfalls da, wo die Gefahr besteht, dass die Entscheidungen "raufeskaliert" werden.
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Väterchen Frost
Nein. Die Tatbestände findest Du in den entsprechenden Gesetzen. Da können sich auch die Politikerinnen der Grünen auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln. Und die Auslegung erfolgt durch die Gerichte und dabei durch die Obergerichte, von denen die unteren nicht so einfach runterkönnen, jedenfalls da, wo die Gefahr besteht, dass die Entscheidungen "raufeskaliert" werden.
Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt...