Aha, deshalb gilt also noch die Feindstaatenklausel für Deutschland !!
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Aus "Faktencheck"
Aktualisiert am 5. Januar 2024 um 14:30
Deutschland ist souverän
Laut BfV besteht jedenfalls "kein Zweifel", dass die Bundesrepublik Deutschland "durch die UNO als souveräner Staat anerkannt" sei.
In der offiziellen Liste der UN-Mitgliedstaaten werde der Status als "souveräner Staat" ausdrücklich erwähnt. In der Liste heißt es tatsächlich explizit:
"Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik wurden am 18. September 1973 als Mitglieder in die Vereinten Nationen
aufgenommen. Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 vereinigten
sich die beiden deutschen Staaten zu einem souveränen Staat."
Auch aus dem sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag aus dem Jahr 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges
geht etwa aus Artikel 7 Absatz 2 hervor: "Das vereinigte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."
Damit endeten die letzten Vorbehaltsrechte der vier Alliierten. Deutschland erhielt seine volle Souveränität zurück. Die alliierte Besatzung der Bundesrepublik Deutschland
war bereits 1955 mit dem aktualisierten Deutschlandvertrag zu Ende gegangen. In diesem erklärten die drei West-Alliierten für die Bundesrepublik das Besatzungsregime
für beendet und hoben das Besatzungsstatut auf. Das geht auch aus Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages hervor.
Michael Gehler, Historiker und Professor für neuere deutsche und europäische Geschichte an der Universität Hildesheim, schrieb AFP dazu am 4. Januar 2024:
"BRD und DDR waren bis 1973 keine Mitglieder der UN. Souveränität besaßen sie nur in eingeschränktem Maße. Davon zu sprechen, dass sie keine hatten oder
nicht souverän waren, ist daher ebenfalls falsch. Die BRD hatte seit 1955 innere Souveränität und ist seit der deutschen Einigung 1990 und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag offiziell 'souverän'.
Faktisch hat sie mehr Souveränität als noch 1955 – auch in außen- und sicherheitspolitischen Fragen."
Rechtswissenschaftlerin Auer konkretisierte gegenüber AFP: "Souveränität wird völkerrechtlich durch die Staatengemeinschaft anerkannt, wobei nicht immer Konsens besteht.
Als wesentlich würde ich die Eigenschaft ansehen, ein anerkanntes Völkerrechtssubjekt zu sein, also völkerrechtlich vertragsfähig zu sein. Das ist bei Deutschland und Österreich
zweifelsfrei der Fall."
Das erklärte auch Anita Ziegerhofer, Rechtshistorikerin und Professorin für österreichische Rechtsgeschichte an der Universität Graz, gegenüber AFP. Per E-Mail schrieb sie
am 29. Dezember 2023: "Die Souveränität erreichte Österreich endgültig mit dem Staatsvertrag und Deutschland durch die Gründung der BRD." Dominik Steiger, Professor
für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Technischen Universität Dresden, bestätigte in einer Nachricht an AFP am 3. Januar 2024 – unter Verweis auf die
Satzung der Vereinten Nationen (Artikel 2 Absatz 1) – ebenfalls die Souveränität der Staaten.
Behauptung aus der Reichsbürgerszene
Bei der geteilten Aussage handelt es sich um eine – laut BfV – "für 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter' typische Falschbehauptung", die in dieser Szene wiederholt Verbreitung finde.
Des Weiteren schrieb ein Sprecher des BfV am 3. Januar 2024: "Sogenannte 'Reichsbürger und 'Selbstverwalter' suchen in den verschiedensten Aussagen nach Belegen für ihre
eigenen fragmentarischen Erzählungen, nach denen wahlweise das Deutsche Reich fortbestehen würde, die Bundesrepublik Deutschland nicht wirksam entstanden sei, das Grundgesetz
keinen Verfassungsrang habe, die Bundesrepublik in Wahrheit eine Firma und kein Staat sei, geheime Mächte wie Illuminaten, Freimaurer oder andere 'dunkle Eliten' im Hintergrund das
Land regieren würden oder eben die Bundesrepublik Deutschland weiterhin von den Alliierten besetzt und daher nicht souverän sei."
Zum Hintergrund erklärte das BfV per E-Mail: "Szeneangehörige deuten Tatsachen um, stellen Falschbehauptungen auf, stützen sich auf pseudojuristische und -historische Argumente,
verkürzen Zitate unzulässig oder erfinden solche gar frei und stützen sich mitunter auf eigentlich offensichtliche Fälschungen."
Fazit: Online wird fälschlich behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei laut UNO ein besetztes Land. Als Beweis teilen Userinnen und User den Eintrag in ein Formular
einer UN-Abteilung. Hierbei handelt es sich jedoch um keine offizielle Anerkennung durch die Vereinten Nationen, der Eintrag wurde von Nutzern erstellt. Die UNO erkennt
Deutschland offiziell als souveränen Staat an. Das bestätigten auch zahlreiche unabhängige Fachleute. Die alliierte Besatzung endete 1955.
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*** Berlin werde “wieder gefährlich” – Moskau kündigt Militärabkommen auf ***
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......Zitat:
Im Jahr 1996 haben Deutschland und Russland ein Abkommen zur militärisch-technischen Zusammenarbeit abgeschlossen. Knapp 30 Jahre später ist dieses nun Geschichte. Grund dafür ist die Unzufriedenheit im Kreml mit der enormen Unterstützung Deutschlands für die Ukraine. Berlin ist nach Washington der größte Geber Kiews. Auch die “offen feindselige” Haltung der deutschen Politik gegenüber Russland wird als Grund für diese Entscheidung angegeben.
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... https://report24.news/berlin-werde-w...rabkommen-auf/ ...
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.. und das dumme deutsche Volk hat diese Regierung so gewählt , man wählt eben nur noch die verlogenen Altparteien ..
?????????????????
Mal Wiki fragen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstaatenklausel
"Die Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 offiziell für „hinfällig“ (“obsolete”) erklärt,[1][2] der Passus ist jedoch weiterhin in der Satzung enthalten.[3] Sie schlossen auch militärische Interventionen mit ein. Als „Feindstaaten“ wurden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Signatarstaates der UN-Charta waren (also primär Deutschland und Japan bzw. das Deutsche Reich und das japanische Kaiserreich, vgl. Achsenmächte). In der heutigen internationalen Politik spielt die Feindstaatenklausel keine Rolle mehr. Nach ganz herrschender Meinung in der Völkerrechtswissenschaft ist sie (längst[4][5]) obsolet.[6][7]"
Und ?
Die Klausel mag zwar, nach herrschender Meinung der Völkerrechtswissenschft obsolet sein,
aber,
Fakt ist.......sie ist noch Bestandteil der UN Charta.
Wenn diese Klausel wirklich total obsolet WÄRE,
hätte man sie ja einfach aus der Charta entfernen können.
Hat man aber nicht.
Heisst, im Falle des Falles gilt immer in letzter Instanz, nicht was irgendwo mal beschlossen wurde,
sondern "die Charta" als grundlegendes Dokument.
Damit lassen sich alle vorherigen Entscheidungen revidieren, wenn man will,
weil eben nicht überseinstimmend mit der Charta und damit nicht relevant.
Von 1994 bis heute..........da sind 30 Jahre vergangen. Wenn man sich bis heute nicht entschliessen konnte,
diesen Passus aus der UN-Charta zu entfernen, naja,...... dann ist klar, warum unsere Politiker international
so "schwachsinnig gut sein wollen" und oft gegen jeden gesunden Menschenverstand handeln.
Die Frage duerfen Sie gerne an sich selber und Ihr NATO-Lager stellen.
Fuer mich und Russland seid Ihr die eigentlichen Kriegstreiber hier !
Die Wiedervereinigung war im Rueckblick ein riesen Fehler, weil der Neofaschismus dadurch erneut bei Euch im 4. Reich ( EU ) erstarken konnte !