Wozu dann diese Einschränkung von Grund- und Menschenrechten? ?(
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StPO §244 Abs. 3:
Zitat:
... Im übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, ...
§244 Abs. 2:
Zitat:
... Im übrigen darf er [der Beweisantrag] nur abgelehnt werden, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen oder offenkundig ist, ...
Zündel hat behauptet, dass diese Offenkundigkeit eben nicht existiert.
Genau dies darf man aber in Deutschland nicht.
Du hast sehr anschaulich zitiert, dass man sich hinter dieser Offenkundigkeit versteckt und die Anwälte wegen ihrer Beweisanträge gleich mit einlocht.
Das nenne ich einen Rechtsstaat :cool2:
>>Offenbar dient das Verfahren (gegen Ernst Zündel, B.) als erzieherische Maßnahme. Laut einem taz-Bericht hat der Vorsitzende Richter alle Beweisanträge zum Schluß mit der Begründung abgelehnt, „daß es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht, seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten“ << (Doris Neujahr, Junge Freiheit, 09/2007).
Es ist doch immer wieder interessant und lässt tief blicken, wer hier ständig "Aua!" schreit, wenn der Verletzung der Menschenwürde anderer ein Riegel vorgeschoben wird.
Tatsachen sind Tatsachen. Wer die in herabsetzender und böswilliger Weise auf Kosten anderer leugnet, will offenbar nicht zur historischen Diskussion beitragen, sondern den öffentlichen Frieden stören. Und den (nicht irgend eine bestimmte Geschichtsauffassung) schützt u. A. der berühmte und allseits beliebte § 130 StGB. Dort wird aber nicht verboten, Blödsinn zu reden oder zu schreiben.
Ob die Tatsachen auch wirklich Tatsachen sind, kann jederzeit mit wissenschaftlichen Methoden überprüft werden und wird auch. Dem steht kein § xyz StGB im Wege. In der Tat ist seit 1945 eine enorme Menge an Forschungsarbeit auf diesem Gebiet geleistet worden, auch in vielen anderen Ländern, wo man sich um kein deutsches StGB zu scheren braucht. Unser Bild von den Vorgängen ist heute weit genauer als das, was man etwa bei den Nürnberger Prozessen haben konnte. Die Kernaussagen allerdings wurden davon nie berührt. Vielleicht liegt das ja an den Tatsachen. An den Gesetzen liegt es sicherlich nicht.
Doch, darf man. Aber ob eine Tatsache offenkundig ist oder nicht, entscheidet am Ende das Gericht und nicht der Angeklagte, aber auch nicht der Staatsanwalt. Wo kämen wir sonst hin?
Die haben nicht wegen ihrer Beweisanträge an sich eins draufgekriegt, sondern weil sie das Verfahren zur Begehung eigener Straftaten benutzt haben. Das waren eben Rechtsanwälte im wahrsten Sinne des Wortes.
Damals in den RAF-Prozessen sprach man ja gerne von "Linksanwälten"; zum Teil sind diese Gruppen personalidentisch. Komisch ... wer die Menschenwürde anderer partout in den Dreck ziehen will, dem kommt es anscheinend auf die politische Couleur nicht an.
Müsste im Protokoll stehen.
http://www.lawblog.de/index.php/arch...-vollstrecker/