Wenn man mal 35 tausend zu viel auf sein Konto hat das kann man schon mal übersehen.
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Wenn man mal 35 tausend zu viel auf sein Konto hat das kann man schon mal übersehen.
Zu viel war es ja nicht - weil war ja nix illegales - man hat halt "nur" vergessen, dass man als MdB seine "Nebeneinkunfte" angeben muss und was soll da schon groß "drohen"
Verstöße gegen die Anzeigepflichten können mit einer Ermahnung durch den Präsidenten, einer als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichenden Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder einem Ordnungsgeld geahndet werden. Das Ordnungsgeld kann je nach Schwere des Einzelfalles und nach dem Grad des Verschuldens bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen. Die Einzelheiten des Verfahrens bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind in den Verhaltensregeln festgelegt.
Ich muss jetzt an Timothy Geithner denken, der unter Obama zum Finanzminister ernannt wurde. Genau das gleiche Problem, und es ging um $35,000. Offensichtlich passiert sowas manchmal. Ich schaue mal selbst, ob ich so einen Betrag irgendwo vergessen habe.
Da sollte wohl nur darauf hingewiesen werden, daß bei einer Grünen-Vorsitzenden Kleinbeträge, wie € 30.000,00 im Gedränge schon mal vergessen werden können!
Wenn mal ein Grünen-Wähler so einen Betrag in der Einkommensteuererklärung "vergisst", dürfte das wohl strafrechtliche Folgen haben!
:hmm:
Na ja, diese Meldung soll doch "nur" dem Wähler die Möglichkeit geben, bei der Abgabe der Stimme mal daran zu denken, wes Lied so ein Abgeordneter singt.
Was meint ihr denn, warum die Hälfte der Abgeordneten nur über die Landesliste der Parteien "gewählt" wird? Da spielen Nebentätigkeiten dann keine Rolle mehr!
:aggr:
https://de.rt.com/meinung/117768-deb...hul-abschluss/
Kürzlich gab es einige Aufregung um die akademischen Abschlusszeugnisse der grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Bei der Debatte, die eigentlich keine ist, fällt auf, wie vehement einige Vertreter der Mainstream-Medien Baerbock verteidigen.
Zitat:
Doch auch dies klärte sich recht schnell: Aus einem älteren Internetauftritt der LSE geht hervor, dass sich deutsche Studenten auch das Vordiplom als Zugangsvoraussetzung anerkennen lassen können.
Damit bleibt allerdings die Frage offen, ob sich Annalena Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnen darf. Der Blogger und Experte für Wissenschaftsbetrug Hadmut Danisch erklärte gegenüber exxpress.at, dass die Behauptung, Baerbock habe einen "Master of Laws", irreführend sei. Dabei bestehe die Gefahr, dass man dies mit einem regulären deutschen Studiengang verwechsle. Es wäre eine "Anmaßung eines akademischen Grades", den Titel einfach ins Deutsche zu übersetzen und als "Master in Völkerrecht" anzugeben. Auch der Rechtswissenschaftler Wolfgang Lipps bezeichnete Baerbocks Bezeichnung als Völkerrechtlerin als "Etikettenschwindel", da sie keine Volljuristin sei und damit etwas darstelle, was sie nicht sei.
Ja. Die Mainstream-Medien und auch Merkel wollen diese als Kanzlette. Daher diese eigentlich nur als idiotisch zu bezeichnende Kuscherei vor egal welchem Unsinn, den diese unsägliche Kandidatin anstellt. Sie hat überhaupt keinen Titel. Sie hat ein Vordiplom in Politologie und einen Masterkurs in London bestanden. Ob sie sich damit Master of Law (LLM) nennen darf, weiß ich nicht. Deutsche Juristen, die diesen Post-Graduierten-Abschluss machen und ihr Studium abgeschlossen haben, sprich über ein erstes Staatsexamen verfügen, nennen sich dann LLM. Ob sie sich so nennen darf, weiß ich nicht, weil sie ja letztlich nur ein Vordiplom hat. Könnte mir vorstellen, dass sie ein Diplom in Verfolgung Ihres Vordiploms noch hätte anschließen müssen, damit ihr Londoner Abschluss zu voller Wirkung und Titelführungsberechtigung erstarkt. Mir erscheint das alles wenig logisch und verworren:
Studium in HH nicht komplett zu Ende, beim Vordiplom stehengeblieben
Masterkurs Haken dran
Promotion liegt auf Eis.
Die Bewwerbung hätte ich dem Personaler zurückgegeben und ihn gebeten, höflich abzusagen.