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In Israel wird der Streit um Übertritte nicht nur auf theologischer, sondern auch auf politischer Ebene ausgetragen. Hierbei steht die Gruppe von circa 300.000 Einwanderern, die keine jüdische Mutter, wohl aber einen jüdischen Vater haben oder sonst teiljüdischer Abstammung sind, im Vordergrund.
Nach geltender Rechtslage sind Angehörige dieses Personenkreises auf Grund des israelischen Rückkehrgesetzes einwanderungsberechtigt und werden eingebürgert. Sie dienen in der Armee und stellen einen integralen Teil der jüdischen Gesellschaft dar – jedenfalls der säkularen. Allerdings können sie nicht als Juden heiraten und müssen, um einen jüdischen Partner ehelichen zu können, ins Ausland reisen.
Zahlreiche dieser Immigranten sind an einem Übertritt interessiert, doch stellt die Anerkennung von Konversionen durch das für Personenstandsfragen zuständige Oberrabbinat und die Stadtrabbinate ein Problem dar. So werden nichtorthodoxe Übertritte für Zwecke des Personenstandrechts von vornherein nicht anerkannt.
Allerdings stellen auch orthodoxe Übertritte keine Gewähr für die Anerkennung durch das Oberrabbinat dar.