In dieser Realität schon, siehe auch die zahlreichen Resolutionen dazu. Natürlich hast du recht, wenn du sagst, dass das für dich und einige andere nicht so ist.
Klingt zwar irgendwie völkerrechtlich, ist aber völlig frei erfunden und deshalb auch nicht belegbar. Der IGH zum Beispiel hat lediglich entschieden, dass das Mandat noch Gültigkeit hat, obwohl der Völkerbund nicht mehr existierte. Das gleiche war bei dem Mandat für Palästina nicht anders.Das ergibt sich aus der Effektivität der tatsächlichen Machtausübung eines Staates sowie des Anspruches aus dem Mandat. Vgl. hierzu die Entscheidung des Südwestafrikafalles zu Mandaten durch den IGH.
Und wenn man als Quelle schon Beiträge anderer User nehmen muss ...![]()







