Warum nur 300 Milliarden? Die Polacken sind da nicht so bescheiden.
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Es kann nicht sein, dass das die Dozentin vergessen hat - aber es kann sein, dass du wie viele andere juristische Laien auch, auf deiner persönlichen Auslegung des Völkerrechts beharrst.
Und selbstverständlich kann man gegen Verstöße der Menschenrechte, die übrigens Bestandteil des humanitären Völkerrechts sind, klagen.
Ein Genozid stellt sowohl einen Verstoß gegen das Völkerrecht als auch als Junktim einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar.