AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Ennea Silvio P.
Man kann sie nicht oft genug zitieren:
siehe
Krisenherd Ukraine ab Mai 2023 - Seite 14250
Aussagen von ein paar "Unverdächtigen":
>> [...]
WER könnte denn "Frieden" mit der Ukraine schließen?
(
"Waffenstillstand" wäre ja schon mal eine Vorstufe dazu! )
Ein paar Zitate von 2022:
[...]
Eine (damals noch) "LINKE" über Putins "Angriffskrieg" :
„Und man muss ganz klar sagen: Das, was da jetzt stattfindet, ist ein barbarischer, völkerrechtswidriger Krieg, für den es keinerlei Rechtfertigung und keinerlei Entschuldigung gibt. (...).“
<<
Eintrag auf Fratzenbuch:
Sahra Wagenknecht
1. März 2022 ·
Der militärische Großangriff Russlands auf die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Krieg, der durch nichts zu rechtfertigen ist, weder durch den Verweis auf eigene Sicherheitsinteressen Russlands noch durch ebenfalls völkerrechtswidrige Handlungen der NATO. ...
------------------------------
Da irrte die Frau allerdings schon wieder!
(Womöglich, weil sie am Sonntag vor Beginn seiner "militärischen Spezialoperation" schon mal völlig falsch über Putin geschwafelt hatte)
Selbstverständlich ist der Krieg durch Putin zu rechtfertigen
(allein schon wegen all dem, was die Bolschewisten/Kommunisten von Lenin bis Jelzin Russland angetan haben)
und seit 2022 aktuell:
1. weil er (Putin) ihn führen kann - er hat sich und seinen Staat entsprechend vorbereitet
2. weil er sich sicher ist, dass er seine damit verbundenen Ziele erreichen wird
3. weil ihn niemand verhintern konnte
und vor allem:
weil er das einzig wahrlich geltende "natürliche Recht" auf seiner Seite weiß:
das "Recht des Stärkeren" !
(Wer wird denn in 100 Jahren noch danach fragen, wie viele Menschenleben dabei "drauf gegangen" sind?! )
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Ennea Silvio P.
Man kann sie nicht oft genug zitieren:
siehe
Krisenherd Ukraine ab Mai 2023 - Seite 14250
Aussagen von ein paar "Unverdächtigen":
>>
WER könnte denn "Frieden" mit der Ukraine schließen?
(
"Waffenstillstand" wäre ja schon mal eine Vorstufe dazu! )
Ein paar Zitate von 2022:
Sevim Dağdelen:
»Die Invasion Russlands in die Ukraine ist ohne Wenn und Aber zu verurteilen. Dieser Krieg ist durch nichts zu rechtfertigen und ein gravierender Bruch des Völkerrechts.«
Amira Mohamed Ali (und andere) :
»Die Bombenangriffe und der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine sind eine neue Stufe der Aggression durch Putin, die wir auf das Schärfste verurteilen«
AfD-Bundestagsfraktion:
Der Krieg gegen die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands, den wir scharf verurteilen.
[...]
Die AfD-Bundestagsfraktion fordert vom russischen Präsidenten ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen und setzt sich mit Nachdruck für einen sofortigen Waffenstillstand sowie für die Entsendung einer VN/OSZE-Friedenstruppe in die Ukraine ein.
Eine (damals noch) "LINKE" über Putins "Angriffskrieg" :
„Und man muss ganz klar sagen: Das, was da jetzt stattfindet, ist ein barbarischer, völkerrechtswidriger Krieg, für den es keinerlei Rechtfertigung und keinerlei Entschuldigung gibt. (...).“
<<
Zitat:
Zitat von
Flaschengeist
Dass man solche Phrasen in der BRD sagen muss, ist dir aber schon bewusst oder? [...]
Wohl eher zwingt DICH jemand, sowas Billiges hier zu erzählen!
Du glaubst doch nicht etwa, dass sich die AfD-Bundestagsfraktion dazu hat zwingen lassen
und ebenso eine ägyptische Prinzessin samt deren Genossinnen?
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Flaschengeist
Dass man solche Phrasen in der BRD sagen muss, ist dir aber schon bewusst oder? Würden sie das Gegenteil behaupten, wären sie längst weg vom Fenster. Die Ukraine ist mittlerweile auch Deutsche Staatsräson.
Zitat:
Zitat von
Ennea Silvio P.
Wohl eher zwingt DICH jemand, sowas Billiges hier zu erzählen!...
Du kannst in der BRD-Politik nur bestehen, wenn du bei den Schlüsselthemen dem Narrativ folgst. Schlüsselthemen wären beispielsweise das Thema Juden oder eben Ukraine. Sie gehören zur Deutschen Staatsräson. Bedeutet, dass eine falsche Position die geäußert wird, mit Sanktionen bis Haftstrafen belohnt werden kann.
Deshalb gibt es in der Deutschen Politik und im Mainstream-Journalismus Niemanden in einer Machtposition, der den "Holocaust" oder den "Russischen Angriffskrieg" leugnen würde. Beides wäre gesetzteswidrig.
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Flaschengeist
Du kannst in der BRD-Politik nur bestehen, wenn du bei den Schlüsselthemen dem Narrativ folgst. Schlüsselthemen wären beispielsweise das Thema Juden oder eben Ukraine. Sie gehören zur Deutschen Staatsräson. Bedeutet, dass eine falsche Position die geäußert wird, mit Sanktionen bis Haftstrafen belohnt werden kann.
[...]
Dann bereite DU dich schon mal auf eine gaaaanz lange Haft "unter erschwerten Bedingungen" vor!
... und im Knast wirst du dann die Zelle teilen dürfen mit SPD-Genossen - nur wegen ihres "Manifest".
Wenn es um Außerung von "falschen" Positionen gegangen wäre, dann hätte es doch gereicht, sich überhaupt nicht zu äußern
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Ennea Silvio P.
Dann bereite DU dich schon mal auf eine gaaaanz lange Haft "unter erschwerten Bedingungen" vor!
... und im Knast wirst du dann die Zelle teilen dürfen mit SPD-Genossen ...
Ich lebe außerhalb der Gefahrenzone.
Zitat:
Zitat von
Ennea Silvio P.
...nur wegen ihres "Manifest"...
Wurde dort der "Holocaust" oder der "Russische Angriffskrieg" geleugnet? Wohl kaum, sonst stände längst die 130er Staatsmacht auf der Matte - im ach so freien Deutschland
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Flaschengeist
Dass man solche Phrasen in der BRD sagen muss, ist dir aber schon bewusst oder? Würden sie das Gegenteil behaupten, wären sie längst weg vom Fenster.
Die Ukraine ist mittlerweile auch Deutsche Staatsräson.
Ukraine noch keine offizielle Staatsräson. Nur was zuletzt Stegner / Mützenich plaudert wundert die schon etwas obwohl auch er dem 100 MRD Paket zustimmte.
Langsam verdrängt die Realität mehr die Arroganz und die überheblichen Wünsche.
Wir Realisten haben immer gesagt, Russland tritt das Gaspedal nur ein Drittel tiefer, nicht 100 %.
DIE RUSSOPHOBEN - RUSSLAND WIRD NOCH 10 BIS 20 JAHRE BRAUCHEN DIE UKRAINE NIEDER ZU WERFEN
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Pommes
Richtig, nämlich die Wertschöpfung, die funktioniert aber nur solange die Zinsen bedient werden, hernach kippt das System und dann schafft nur eine Sachkapitalvernichtung den Reset.
Grundsätzlich können Zinsen gesamtwirtschaftlich betrachtet nicht bedient werden, einfach weil Volkswirtschaften nicht exponentiell wachsen können.
Würden Löhne, Preise, Immobilien gleichmäsig um 2,5 % wachsen wäre das ok.
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Dr Mittendrin
Ukraine noch keine offizielle Staatsräson...
Dank Anpassungen von §130/140 schon. Was ich auf die Rasche gefunden habe...
Amtsgericht Köln (Mai 2023)
- Fall: Eine 48-jährige Frau äußerte öffentlich bei einer pro-russischen Demonstration: „Russland ist kein Aggressor“ – „das Vorgehen Russlands sei alternativlos“
- Urteil: Verurteilung wegen Billigung des Angriffskrieges (§ 140 StGB) mit einer Strafe von 30 Tagessätzen à 30 €
Landgericht Hamburg (Mai 2023)
- Fall: Ein 32-jähriger Mann rechtfertigte in sozialen Medien den russischen Angriffskrieg, bezeichnete die Ukraine u. a. als „Terrorstaat“ und nutzte das Z‑Symbol
- Urteil: Verurteilung wg. Billigung des Angriffskrieges (§ 140 StGB) zu 3 Jahren Haft (inkl. Vorstrafe)
Amtsgericht Köln – Elena Kolbasnikova (Berufung)
- Fall: Aktivistin und „Putin-Fangirl“ verteidigte in Interviews den russischen Angriffskrieg
- Urteil: 900 € Geldstrafe (900 €), später angefochten – Verfahren lief auch aus dem Ausland weiter
Amtsgericht Würzburg (2023)
- Fall: Ein 79-Jähriger brachte ein Plakat mit weißem „Z“-Symbol und einer russischen Flagge an seinem Haus an und bezeichnete sich als „Russlandfreund“
- Urteil: Geldstrafe von 120 Tagessätzen (à 30 €) rückwirkend verhängt – weil Billigung eines Angriffskriegs (§ 140 StGB) festgestellt wurde
Landgericht Bad Kreuznach – Demonstrant mit „Z“-Symbol (Mai 2024)
- Fall: Ein Mann trug bei einer prorussischen Demo ein Sankt-Georgs-Band mit „Z“-Symbol
- Urteil: Geldstrafe von 5.400 € (Landgericht bestätigt Amtsgerichtsurteil)
Amtsgericht Hamburg – Auto mit „Z“-Symbol (Okt 2022)
- Fall: Ein 62-jähriger Autofahrer klebte ein Papierschild mit einem blauen „Z“ in seiner Heckscheibe
- Urteil: Verurteilung wegen Billigung eines Angriffskrieges (§ 140 StGB), Geldstrafe: 80 Tagessätze à 50 € = 4.000 €
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Flaschengeist
Ich lebe außerhalb der Gefahrenzone.
(...)
Im Land der Narrenfreiheit.
AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
Zitat:
Zitat von
Flaschengeist
Dank Anpassungen von §130/140 schon. Was ich auf die Rasche gefunden habe...
Amtsgericht Köln (Mai 2023)
- Fall: Eine 48-jährige Frau äußerte öffentlich bei einer pro-russischen Demonstration: „Russland ist kein Aggressor“ – „das Vorgehen Russlands sei alternativlos“
- Urteil: Verurteilung wegen Billigung des Angriffskrieges (§ 140 StGB) mit einer Strafe von 30 Tagessätzen à 30 €
Landgericht Hamburg (Mai 2023)
- Fall: Ein 32-jähriger Mann rechtfertigte in sozialen Medien den russischen Angriffskrieg, bezeichnete die Ukraine u. a. als „Terrorstaat“ und nutzte das Z‑Symbol
- Urteil: Verurteilung wg. Billigung des Angriffskrieges (§ 140 StGB) zu 3 Jahren Haft (inkl. Vorstrafe)
Amtsgericht Köln – Elena Kolbasnikova (Berufung)
- Fall: Aktivistin und „Putin-Fangirl“ verteidigte in Interviews den russischen Angriffskrieg
- Urteil: 900 € Geldstrafe (900 €), später angefochten – Verfahren lief auch aus dem Ausland weiter
Amtsgericht Würzburg (2023)
- Fall: Ein 79-Jähriger brachte ein Plakat mit weißem „Z“-Symbol und einer russischen Flagge an seinem Haus an und bezeichnete sich als „Russlandfreund“
- Urteil: Geldstrafe von 120 Tagessätzen (à 30 €) rückwirkend verhängt – weil Billigung eines Angriffskriegs (§ 140 StGB) festgestellt wurde
Landgericht Bad Kreuznach – Demonstrant mit „Z“-Symbol (Mai 2024)
- Fall: Ein Mann trug bei einer prorussischen Demo ein Sankt-Georgs-Band mit „Z“-Symbol
- Urteil: Geldstrafe von 5.400 € (Landgericht bestätigt Amtsgerichtsurteil)
Amtsgericht Hamburg – Auto mit „Z“-Symbol (Okt 2022)
- Fall: Ein 62-jähriger Autofahrer klebte ein Papierschild mit einem blauen „Z“ in seiner Heckscheibe
- Urteil: Verurteilung wegen Billigung eines Angriffskrieges (§ 140 StGB), Geldstrafe: 80 Tagessätze à 50 € = 4.000 €
Die Urteile sind unfassbar!
Man muesste dem russenfeindlichen, amikriechenden und judenknechtigen BRD Regime zwecks Taeuschung eine Falle stellen, um zu sehen was passiert, wenn man den voelkerrechtwidrigen Angriffskrieg des israelischen Likudregimes gegen die souvernae Islamische Republik Iran oeffentlich billigt, befuerwortet und bejubelt.
Wirkungsverstaerkend koennte man noch mit der israelischen Flagge wedeln, " I love Israel " rufen und das Portraetfoto des israelischen Primierminister Benjamin Netanyahu kuessen. Ich vermute zur " Bestrafung " gibt es eine 14 taegige " all inklusive " Badereise nach Tel Aviv mit Escort Service einer 16 jaehrigen israelischen Nutte sowie ein " meet and greet " im Mossad Hauptquartier.