Es gibt auch positive Nachrichten....allerdings betrifft das nur User, die ausreichend Geldmittel haben. Die Zensur könnte man gerichtlich angehen...kostet aber.
Dem Bericht der
Welt zufolge
löschte YouTube Ende Januar das Video eines Nutzers mit Verweis auf seine "Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19". Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschied nun, dass dies zu Unrecht geschah. Zudem blieb das Video offenbar wochenlang offline. Das OLG ahndete das Vorgehen von YouTube nun mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro.
n dem Beschluss vom 5. Juli, der der
Welt am Sonntag vorliegen soll, begründet das OLG seine Entscheidung mit einem vorsätzlichen und schweren Verstoß. Das Gericht hatte dem Bericht zufolge schon am 20. April per einstweiliger Verfügung entschieden, dass das Video über Corona-Proteste in der Schweiz unmittelbar wieder online gestellt werden muss. Doch YouTube reagierte erst am 14. Mai 2020 auf diese Aufforderung.Die
Welt zitiert den Rechtsanwalt des YouTube-Accountbetreibers mit den Worten:
Die Stellungnahme von Youtube, real ist das die Aussage der Zensurbehörde von Merkel..
Fazit, nur User mit ausreichend Geld können sich gegen die Zensur der Regierung wehren, im besten Deutschland aller Zeiten