Bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Zusammenhang eures Disputs vollständig verstanden habe, aber Buella hat recht. Per Def. ist beim Völkermord die Absicht zur Vernichtung (Religion, Ethnie....) entscheidend und nicht die Anzahl der Opfer.
Druckbare Version
Wers glaubt wird selig !
Nochmal , das Ding wurde treuhänderisch übernommen , heißt nicht das der Laden jetzt Deutschland gehört !
Die Gewinne werden treuhänderisch verwaltet und dürfen nicht mal eben so verwendet werden !
Und dann ist da noch das Gas das dort ankommt , es ist russisches Gas , nach wie vor und es wird bezahlt , an wenn , denk mal scharf nach , sonst
wär die Pipeline schon lange komplett dicht , nun wird ja angeblich von russischer Seite um 40 % gedrosselt , wegen Reparatur arbeiten an der
Pipeline !
Dazu dann noch Habecks Geschwafel das wir bis Ende des Jahres fast gänzlich von russischem Gas unabhängig wären , haut wohl auch nicht hin !
Oder warum wäre die Energiesicherheit in D gefährdet wenn Gazprom Germany pleite ginge !
Denk mal nach , wenns geht !
Überlege doch mal: Es muss quantifizierbar sein!
Ein Beispiel: Jemand bringt einen anderen wegen dessen Religion oder Ethnie um. Eine einzige Person. Ist das aufgrund der Motivlage dann ein Völkermord?
Man muss sich schon darüber einig sein, wann von einem Volk die Rede ist. Was man darunter versteht. Welche Population sich jeweils konkret hinter dem Begriff "Volk" verbirgt.
Ein weiteres Beispiel: Wenn man alle Libanesen in Berlin nur aufgrund ihrer ethnischen Herkunft auslöschte, wäre das dann als Völkermord zu bezeichnen?
Es gäbe da nämlich auch noch den Begriff der "ethnischen Säuberung"; im Unterschied zum Völkermord hat eine ethnische Säuberung in der Regel nicht primär die Vernichtung, sondern die Entfernung einer Gruppe zum Ziel; sie kann, wenn dabei Methoden wie Massenmord angewendet werden, allerdings die Dimension eines Völkermords annehmen.