So so. In der UN-Erklärung der Prinzipien des Völkerrechts von 1970 heisst es aber:
aber einschränkend auch:Zitat:
»Die Gründung eines souveränen und unabhängigen Staates, die freie Assoziation mit einem unabhängigen Staat, die freie Eingliederung in einen solchen Staat oder der Eintritt in einen anderen, durch ein Volk frei bestimmten politischen Status sind Möglichkeiten der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts durch das betreffende Volk.«
Diese Schutzbestimmung für Souveränität und territoriale Integrität soll für Staaten gelten,Zitat:
»...dass diese Bestimmungen nicht so auszulegen sind, »als ermächtigten oder ermunterten sie zu Maßnahmen, welche die territoriale Unversehrtheit oder die politische Einheit souveräner und unabhängiger Staaten … ganz oder teilweise auflösen oder beeinträchtigen würden.«
Genau dies konnte man aber vom damaligen Verhalten des Staates Ukraine und seiner Regierung gegenüber dem russischen Teil seiner Bevölkerung nicht behaupten.Zitat:
»...die sich gemäß dem oben beschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker verhalten und die daher eine Regierung besitzen, welche die gesamte Bevölkerung des Gebiets ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt«.
Nach der Neuwahl des Präsidenten wurde mit Waffengewalt im Osten der Ukraine ein Bürgerkrieg vom Zaun gebrochen.
Dann gelten Art. 3 der Genfer Konventionen von 1949 und das II. Zusatzprotokoll von 1977, welche den Schutz der Zivilbevölkerung gebieten und Angriffe auf sie ,auf einzelne Zivilpersonen sowie auf lebensnotwendige Objekte verbieten.
Es war also ein Recht auf Sezession gegeben, weil der völkerrechtlich relevante Fall :gegeben war.Zitat:
»...wenn die Rechte der betroffenen Bevölkerungsgruppe dauerhaft und schwerwiegend verletzt werden und ein Autonomiestatus von dem Staat verweigert wird …, wenn eine Situation absolut untragbar für ein Volk nicht nur in der Gegenwart sondern auch ohne Aussicht auf Besserung in der Zukunft ist, und kein anderer Ausweg sich anbietet.«
Mit der Diskriminierung und Verfolgung russischstämmiger Menschen durch die damalige ukrainische Regierung wurde in der Ostukraine ein solcher Ausnahmefall geschaffen.