Zitat von
ABAS
ABT 6
Du hast das Gefahren- und Schadenspotial noch nicht erfasst, welches durch den (noch) zulaessigen privaten Erwerb und Betrieb von Drohnen gelegt wird. Drohnen sollten als Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eingestuft werden.
Man kann Haushaltsgeraete, Werkzeuge und Autos, welche als Waffen zweckentfremdet missbrauchbar sind, nicht mit Drohnen vergleichen. Fuer Privatpersonen gibt es keinen mit rationale Verstand begruendbaren Bedarf und Nutzungszweck fuer den Erwerb bzw. Betrieb von Drohnen.
Wer sich als Privatperson Drohnen kauft und betreibt macht das Bestensfalls aus " Freude ", um damit
" herumzuspielen " oder andere Personen auszuspionieren bzw. zu stalken. Ansonsten wird der Erwerb und Betrieb von Drohnen von konkrete Missbrauchsabsichten getragen, wobei der beabsichtigte Missbrauch vom Grad der vorhandenen kriminellen Energie abhaengig ist.