Zitat von
truthCH
Ich sehe schon, Du berufst Dich auf Dein eigenes Empfinden - die Juriprudenz ist zum Glück nicht ganz so einfach gestrickt wie Du und kann sich mit solchen Fragen auch beschäftigen und kommt auch zu anderen Schlüssen als Du. Absichtsprovokation befreit nicht davon auch angeklagt zu werden, wenn einem der Geduldsfaden reisst, aber sie führt unter anderem dazu, dass der Provokateur ebenfalls an die Kasse kommt.
Ansonsten hier die Begrifflichkeiten der unterschiedlichen Sichtweisen (und somit ist auch klar, es gibt keine ultima-ratio auf dem Thema) - Rechtsbewährungs-, Rechtsmissbrauch-, Selbstschutz- und Einwilligungstheorie.
Niedlich - wenn das Dein Massstab ist, dann müsste der Ami schon längstens im Kittchen verweilen bzw. deren Präsidenten der letzten Jahrzehnte. Aber schau, mir ist klar wie Du Pappenheimer tickst.