Nochmal!
Der un-Affenzirkus hat nicht mal die Hilfe für die Menschen dort akzeptiert.
Ob es in diesem Antrag einer Resolution auch um den Völkermord ging, weiß nicht, da ich nichts gefunden habe.
Man findet eh kaum etwas bzgl. einer Resolution durch die russische Föderation.
Also aus meiner Sicht ist der Straftatbestand des Völkermordes an den Gruppe der russischsprachigen Minderheit in der Ostukraine erfüllt:
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§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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