AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
Aha man beschäftigte sich schon mit Dingen die den Kriegsverlauf schon vorweg nehmen,wie putzig,in der Tat wären millionen sowj.Bürger verhungert aber nur weil Stalin mit der verbrannten Erde die totale Ökonomie in den von den Deutschen besetzten Teil der Sowjetunion zerstörte.
Auch wenn du Niederländer bist,bitte ich etwas mehr zu Denken und hier nicht jeden Unfug einstellst,und ein deutscher Nutzer weiss das WIKI gerne mal alle 4 krumm sein lässt.
Zitat:
Auch aus kriegswirtschaftlichen Gründen wurde der Hungertod von Millionen Menschen einkalkuliert (siehe Hungerplan und Generalplan Ost). In den „Vorstellungen der Fachmilitärs […] war selbst die Ausrottung von Teilen des Gegners aus wirtschaftlichen Gründen legitim.“[80] Da angenommen wurde, der Krieg könne nur weitergeführt werden, wenn die gesamte Wehrmacht noch 1941 aus Russland ernährt würde, wurde bei einer Besprechung von Staatssekretären am 2. Mai 1941 als „Ergebnis der Aussprache mit den Wirtschaftsgeneralen“ lapidar festgehalten, dass „zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Lande herausgeholt wird
AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
BRD Geschichte,auf WIKI
Der General Reinecke erklärte im OKW Prozess,nicht die Strafverfolgung wurde ausgesetzt sondern nur der Zwang zur Stafverfolgung,dem örtlichen Gerichten blieb es überlassen ob sie Strafsachen verfolgen oder einstellen.Das bedeutete das Gericht konnte eigenständig bagatell Strafverfahren einstellen,was in Deutschland damals nicht üblich war,es wurde immer ein Strafverfshren eingeleitet selbst wenn es nur um einen rostigen Nagel ging.
Natürlich kann der General Reinecke auch gelogen haben,aber wer seriös ist sollte seine Aussage auch erwähnen.
Zitat:
Ein zweiter Abschnitt des Befehls bezieht sich auf Straftaten, die von Wehrmachtsangehörigen gegen Einwohner des besetzten Gebietes verübt werden:
Es besteht kein Verfolgungszwang gegen den Wehrmachtsangehörigen, selbst wenn es sich um ein militärisches Verbrechen handelt
AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
Die Kriegstreibernation der Welt, die unter den Zionisten stehende USA, erklärt, wie es läuft:
http://www.youtube.com/watch?feature...&v=UR1uY-bZcug
AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
Zitat:
Zitat von
Nomen Nescio
ich rede überte 1939. du zeigst ein blatt aus 1941 !! da hatten die nazis sich bereits so freundlich benommen, daß sie überall beliebt waren.
Dokumentenband http://img.zvab.com/member/a1050s/50159380.jpg
de Zayas, Alfred M.
Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle. (WUSt.) Unveröffentlichte Akten über allierte Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg.
München, Universitas/Langen Müller 1979.
11.2 Prozesse gegen Polen
Nach Beendigung des Polen-Feldzuges ermittelte die deutsche Militärjustiz gegen polnische Kriegsgefangene u. a. wegen Beteiligung an der Ermordung von Volksdeutschen oder an der Ermordung und Mißhandlung deutscher Kriegsgefangener und Wehrloser. Nur in wenigen Fällen waren die Namen der Beschuldigten bekannt. Meistens enthielten die richterlichen Vernehmungen deutscher Zeugen nur Schilderungen über die Tötungen und über die Zahl der Opfer; selten wurde der Name des Täters, des verantwortlichen Offiziers oder gar der Armee-Einheit genannt. Erst durch die Vernehmung polnischer Kriegsgefangener konnten einige Täter ermittelt werden.
Nach den vorhandenen Akten der WUSt wurden die meisten Ermittlungsverfahren eingestellt, weil der Beschuldigte sich nicht in deutscher Kriegsgefangenschaft befand oder weil »er als Täter nicht in Frage« kam.
Es ist aber auch vorgekommen, daß Untersuchungen, die zunächst wegen mangelnden Nachweises einer strafbaren Handlung eingestellt worden waren, neu aufgenommen wurden.
In manchen Fällen führten die Ermittlungen zu Strafprozessen, die meistens vor den Sondergerichten Bromberg, Posen, Lodz und Warschau stattfanden.
Kurz vor dem Einmarsch deutscher Truppen in Grodzisk hatte der polnische Sergeant Lucjusz Kurczynski zwei Gefangene erschossen. Das Sondergericht in Lodz verurteilte ihn in der Sitzung vom 28. November 1939 zum Tode, weil er klar erkannt habe,
»daß er nach geltendem Kriegsrecht nur die Wahl hatte, die beiden Gefangenen entweder auf der Flucht mitzunehmen oder sie freizulassen. Er wußte auch, daß selbst ein Dienstvorgesetzter ihm nicht rechtsverbindlich befehlen konnte, die beiden Gefangenen zu töten, da Kriegsgefangene und Militärhäftlinge, wie dem Angeklagten bekannt war, auch nach polnischem Recht nur aufgrund eines gerichtlichen Urteils getötet werden durften, und da ein solches Urteil gegen keinen der beiden Gefangenen vorlag. «
Solche Prozesse fanden nicht nur unmittelbar nach dem Feldzug statt, sondern auch Jahre danach, wie in dem Falll des Kriegsgefangenen Hauptmann Sigmund Rakocy, der am 6. März 1942 wegen seines Befehls, mehrere deutsche Gefangene zu erschießen, zum Tode verurteilt und am 9. April 1942 hingerichtet wurde. Während für dasselbe Verfahren der Soldat Jan Lysiak nicht ermittelt werden konnte, wurde der Soldat Andreas Felerski freigesprochen. Lysiak hatte einen der Gefangenenn getötet, Felerski sollte angeblich einen Gefangenen, der nicht stehen bleiben wollte, festgehalten haben, damit er erschossen werden konnte. Außerdem sollen Felerski und Lysiak auf Befehl von Rakocy einen anderen Gefangenen erschossen haben.
Ein anderes Verfahren, das die Erschießung von sieben deutschen Kriegsgefangenen auf Befehl des Hauptmanns Lesik betraf, fand durch den Selbstmord des Angeklagten am 15. Januar 1943 sein Ende. Gegen den Kriegsgefangenen Major Dymowski war ein Ermittlungsverfahren schon vorher mangels ausreichender Nachweise eingestellt worden.
Aufschlußreich ist die Untersuchung des Falles Zmudzinski. Gegen ihn wurde aufgrund der Aussage eines polnischen Kriegsgefangenen, des Leutnants F., wegen Mordes an einem deutschen Kriegsgefangenen namens Rhode aus Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die WUSt prüfte die Aussage des Zeugen nach, indem sie durch den Polizeipräsidenten in Düsseldorf feststellen ließ, ob eine Person mit Namen Rhode, von Beruf Schlosser, verheiratet mit einer Frau mit Vornamen Martha, gemeldet war. Da dies nicht der Fall war und kein zusätzliches belastendes Material vorgelegt wurde, stellte die Anklagebehörde beim Sondergericht Warschau das Ermittlungsverfahren am 10. November 1941 ein.
Der größte Sammelprozeß scheint der Prozeß gegen Jan Drzewiecki und 37 andere gewesen zu sein. Drzewiecki war der Führer einer polnischen Einheit, die eine größere Anzahl festgenommener Volksdeutscher auf einem Marsch bewachte, der am 3. September 1939 in Thorn begann, elf Tage dauerte und etwa 230 Volksdeutschen das Leben kostete. Der Prozeß vor dem Sondergericht in Bromberg ging mit dem Urteil vom 1. April 1942 zu Ende. 21 Polen wurden zum Tode verurteilt, einer zu fünf Jahren verschärftem Straflager und 16 freigesprochen. Die Urteilsbegründung umfaßt 177 Seiten.
Im Fall des Mordes an den Eheleuten Nickel, bei dem es nicht gelungen war, die Verantwortlichen festzustellen, stellte der zuständige Staatsanwalt in einem Schreiben an die Abteilung »Kriegsgefangene« anheim zu prüfen, ob gegen die verdächtigten polnischen Kriegsgefangenen oder gegen ihre Einheiten Sondermaßnahmen veranlaßt werden konnten. Die Wehrmachtrechtsabteilung wies am 19. Februar 1944 in einem Schreiben an die Abteilung »Kriegsgefangene« in Torgau darauf hin, daß Vergeltungsmaßnahmen gegen Kriegsgefangene und Kollektivstrafen für Vergehen Einzelner nach Art. 2 Abs. 3 und Art. 46 Abs. 4, Kriegsgefangenen-Abkommen, verboten seien. Auch die Abteilung »Kriegsgefangene« hielt eine Sondermaßnahme nicht für gerechtfertigt.
»Sie wäre bei der mobilen Truppe im Anschluß an die Tat wohl am Platze gewesen, eine Kollektivmaßnahme kann aber nach Ablauf
von mehr als vier Jahren nicht mehr getroffen werden. «
Nach einer unvollständigen Liste von Ermittlungen und ihrer Erledigung wurde gegen mindestens 252 Polen ermittelt. Etwa 2/3 der Fälle endeten mit Einstellungen, 1/3 mit Urteilen. Die Todesstrafe wurde gegenüber 28 Tätern ausgesprochen; Freisprüche ergingen in mindestens 21 Fällen.
(Quelle: de Zayas (New York), Rabus (Amsterdam) S. 177-180)
AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
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Nomen Nescio
das verteilen von polen zwischen drei staaten war noch rechtswidriger.
nach welchen recht dürfen denn die siegermächte des 1. wk's nach ihrem gutdünken die grenzen ziehen, gebiete abtrennen und staaten kreieren?
AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
Zitat:
Zitat von
htc
nach welchen recht dürfen denn die siegermächte des 1. wk's nach ihrem gutdünken die grenzen ziehen, gebiete abtrennen und staaten kreieren?
Nach dem Recht des Staerkeren.
AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
Zitat:
Zitat von
htc
nach welchen recht dürfen denn die siegermächte des 1. wk's nach ihrem gutdünken die grenzen ziehen, gebiete abtrennen und staaten kreieren?
erstens ist die ablenken, denn ich reagierte auf eine bemerkung. sei es aber darum
zwei möglichkeiten: erstens das ungetan machen von ungerechtigkeiten von früher
zweitens: das dafür sorgen, daß groß-deutschland nicht mehr so gefährlich sein könnte (frankreich !).
vllt sogar eine mischung davon. jedenfalls geschah dabei dasselbe, was preußen schon jhdt lang tat: das recht der stärkere. genau dasselbe passiert (leider) noch immer.
PS polen wurde nicht kreiert, sondern REkreiert.
AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
Zitat:
Zitat von
Nereus
de Zayas, Alfred M.
Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle. (WUSt.) Unveröffentlichte Akten über allierte Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg.
München, Universitas/Langen Müller 1979.
wenn du damit sagen willst, das die polen nicht unschuldslämmer waren, brauchst du nicht so eine menge text zu kopieren/schreiben. das ist allgemein bekannt.
es geht aber darum, daß die NAZIS oder helfershelfer sich noch schrecklicher benahmen.
du liest es gut, die NAZIS !!. denn von allerhöchsten stelle kamen die befehle.
AW: Der Überfall auf Polen 1939: Eine traurige "Gemeinschaftsleistung" von Deutschland und Sowjetuni
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htc
nach welchen recht dürfen denn die siegermächte des 1. wk's nach ihrem gutdünken die grenzen ziehen, gebiete abtrennen und staaten kreieren?
Weltkrieg is oder Weltkrieg his?
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Zitat:
Zitat von
Nomen Nescio
erstens ist die ablenken, denn ich reagierte auf eine bemerkung. sei es aber darum
zwei möglichkeiten: erstens das ungetan machen von ungerechtigkeiten von früher
zweitens: das dafür sorgen, daß groß-deutschland nicht mehr so gefährlich sein könnte (frankreich !).
vllt sogar eine mischung davon. jedenfalls geschah dabei dasselbe, was preußen schon jhdt lang tat: das recht der stärkere. genau dasselbe passiert (leider) noch immer.
PS polen wurde nicht kreiert, sondern REkreiert.
und warum haben deu+su nicht das recht ihre durch siegerhand geraubten Gebiete zurückzuholen?